Aufhebungsvertrag vorschlagen in der Ausbildung?
Ich mache eine Ausbildung zur MFA und bin im 2 Lehrjahr. Ich möchte gerne meinen Betrieb wechseln und habe auch schon eine neue Stelle gefunden. Wie läuft das ab mit dem aufhebungsvertrag. Kann ich dieses Vertrag verfassen und meiner chefin geben damit sie ihn unterschreibt oder ggf. Etwas ändert? Oder muss Sie den vertrag schreiben?Zwischen mir und meiner chefin läuft es überhaupt nicht gut deshalb ist ein ordentliches Gespräch schwierig oder ein gemeinsames Schreiben. Am 02.01.20 könnte ich bei meiner neuen Stelle anfangen.
6 Antworten
Du kannst auch mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Kündigungsschreiben verfassen, per Einschreiben zum Arbeitgeber schicken, fertig. Einen Kündigungsgrund musst Du nicht angeben. Was soll man auch noch lange darüber reden, wenn das Arbeitsverhältnis im Eimer ist.
dass EIN Brief versendet wurde und auch ankam allerdings steht da nie etwas vom Inhalt
Deshalb sollte man auch einen Zeugen für den Inhalt des Briefes haben - logischerweise!
Also ist ein Einschreiben schon mal theoretisch nichts als Müll vor Gericht.
Das ist Unsinn!
Selbst mit Zeugen wird das nicht immer anerkannt, Zeugen sind auch nur Menschen und beeinflussbar. Natürlich sagte die Mutter, der Vater, die Schwester, der Bruder, der Partner und ein Freund zu Gunsten der Person aus die kündigen möchte. Wahrheit vor Gericht hin oder her, wer will denn beweisen können das der Zeuge tatsächlich da war oder auch nicht?
Ein Einschreiben gilt vor Gericht nicht immer als Beweis, dass man fristgerecht gekündigt hat.
Selbst mit Zeugen [...]
Nach Deiner Argumentation sind Zeugenaussagen von Personen, die dem zu Bezeugenden nahe oder näher stehen, also wertlos - und das ist völliger Unsinn!
Wahrheit vor Gericht hin oder her, wer will denn beweisen können das der Zeuge tatsächlich da war oder auch nicht?
Dieses Problem hast Du bei jeder Zeugenaussage; aber in aller Regel werden sich Zeugen hüten, die Unwahrheit zu sagen; denn selbst in Zivilprozessen werden uneidliche Falschaussagen hart bestraft.
Deine "Argumentation" ist hier vollkommen untauglich!
Ein Einschreiben gilt vor Gericht nicht immer als Beweis, dass man fristgerecht gekündigt hat.
Doch, jedenfalls bei Einschreiben mit Rückschein - sofern es einen Zeugen für den Inhalt gibt und, was das eigentliche Problem ist, das Einschreiben überhaupt angenommen wurde (böswillige Zustellungsvereitelung einmal unberücksichtigt); und im allgemeine auch bei Einwurfeinschreiben, dabei kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen im Streitfall die Schwierigkeit darin bestehen, dass der zustellende Postbote als Zeuge sich noch an den tatsächlichen Einwurf erinnern können muss.
Muster eines Aufhebungsvertrages, dass Du Deiner Ausbilderin zukommen lassen könntest, mit Bitte um Entlassung aus Deinem Ausbildungsverhältnis und Unterschrift:
Kündigen ist einfacher.
Wenn man die Ausbildung bei einem anderen Arzt fortsetzen möchte ist das das eher zwingende Prozedere.
Ich war mal in einer gleichen Situation, zwecks Umzug (900km) habe ich meine alte Stelle mit Ende des 2. Lehrjahres verlassen und eine neue Stelle zum Start des 3. Lehrjahres angefangen.
Wie genau das mit der Ärtzekammer zu handhaben ist weiß ich nicht, muss diese über einen Wechsel informiert werden?
Da Du eine neue Stelle zum 02.01.20 anfängst würde ich einen Aufhebungsvertrag mit dem Chef/ der Chefin verfassen. Eine normale Kündigung könnte da zu Problemen führen. Wichtig ist aber, dass Du Dir eine Kopie des Aufhebungsvertrag (unterschrieben) geben lässt.
Eine normale Kündigung könnte da zu Problemen führen.
So ist es - weil eine ordentliche Kündigung als Auszubildender nur erlaubt ist, wenn der Auszubildende die Ausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.
Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nur mit dem Ziel, bei gleichem Ausbildungsberuf nur den Betrieb zu wechseln, ist - wenn nicht gravierende Gründe vorliegen - nur mit Zustimmung des Betriebs möglich: meist also Aufhebungsvertrag, weil sich der Auszubildende ansonsten schadenersatzpflichtig macht.
Bitte blos kein Aufhebungsvertrag machen du kanst aber auch als Azubi kündigen und wen es so schlecht läuft wird sie dich wohl gehen lassen wichtig ist aber das du die Kündigungsfrist einhältst und kein tag arbeitslos bist.
Klär das aber auch mit der Kammer vorher ab.
du kanst aber auch als Azubi kündigen
Eine ordentliche Kündigung als Auszubildender ist nur erlaubt, wenn der Auszubildende die Ausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.
Eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nur mit dem Ziel, bei gleichem Ausbildungsberuf nur den Betrieb zu wechseln, ist - wenn nicht gravierende Gründe vorliegen - nur mit Zustimmung des Betriebs möglich: meist also Aufhebungsvertrag.
Erstmal die neue Stelle sichern und dann erst die jetzige Stelle normal kündigen
Ein Einschreiben zeigt nur, dass EIN Brief versendet wurde und auch ankam allerdings steht da nie etwas vom Inhalt. Die Postangestellten dürfen einem nicht bestätigen was in dem Umschlag ist. Also ist ein Einschreiben schon mal theoretisch nichts als Müll vor Gericht.
Immer persönlich übergeben und den Empfang bestätigen lassen.