Fristgemäss auf ärztlichen Rat gekündigt, warum soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Liebe Leute,
Ich arbeite seit 7,5 Jahren bei einem kirchlichen Arbeitgeber. Bin zu 100% schwerbehindert. Jetzt habe ich am 21.09. fristgemäss zum 31.10. gekündigt. Arbeitsamt hat die Unterlagen von meiner Ärztin, dass ich auf ärztlichen Rat kündige . Ich werde seit Monaten gemobbt und die Arbeit wird für mich zu schwer. Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende. Arbeitssuchend gemeldet bin ich seit letztem Jahr, weil ich da unbedingt weg will. Jetzt hat mir der AG einen Aufhebungsvertrag geschickt. Die sagen, ich hätte nicht fristgerecht gekündigt. Könnt ihr mir dazu was raten? Den Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterschreiben und die Zeit bis zum 31 10. bin ich weiter krankgeschrieben.
3 Antworten
Ist eine Falle vom Arbeitgeber.
Unterschreibe nichts, du hast alles richtig gemacht. Kannst die Kündigung auch nochmal per E-Mail zusenden, mehr aber nicht.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Sehe ich genauso.👍🏻
Ja genau 👨⚖
Danke für die Antworten, ich bin jetzt zuversichtlich, dass es klappt!
Nur wenn deine Kuendigungsfrist tatsaechlich 4 Wochen zum Monatsende betraegt (was allerdings bei einem kirchlichen Arbeitgeber nach ueber 7 Jahren aeusserst unwahrscheinlich ist).
Arzt geht immer vor, daher darf man auch fristlos kündigen, wenn der Arzt hier ein Attest ausstellt, dass die Arbeit ab sofort nicht mehr zumutbar ist, aus medizinischen Gründen.
Bist ja eh krank geschrieben, das Arbeitsamt unterstützt hier auch auf jeden Fall.
Arzt geht immer vor, daher darf man auch fristlos kündigen
Welch ein Unsinn! Ein Arzt entscheidet nicht darueber, was ein wichtiger Grund fuer eine fristlose Kuendigung ist und was nicht. Das entscheidet im Streitfall nur das Arbeitsgericht.
Ein Arzt kann den AN arbeitsunfaehig schreiben. Dann braucht der sowieso nicht zu arbeiten. Warum sollte ihn dies zusaetzlich auch zu einer fristlosen Kuendigung berechtigen? Das ergibt doch ueberhaupt keinen Sinn.
Wenn der AN aber dennoch kuendigen moechte, kann er dies unter Einhaltung der Kuendigungsfrist ja problemlos tun. Dafuer braucht er schliesslich gar keinen Grund.
Hallo Leute, heute hat sich mein Chef gemeldet, hatte Urlaub. Ich kann mit Aufhebungsvertrag natürlich sofort gehen ( was nicht in Frage kommt), aber er akzeptiert nicht, dass es den Satz im AVR Paragraph 14 gibt, wonach man 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen kann. Also doch abwarten bis 31. 12. und weiterhin mich krankschreiben lassen? Ich will da nur weg.
Urlaub vom Chef = sein Pech, nicht deines...
Du hast doch bereits gekündigt und bleibe einfach dabei und geh solange zum Arzt. Hast du dem Chef nicht gesagt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dort arbeiten kannst, ab sofort??
Doch das habe ich, er besteht aber auf drei Monate Kündigungsfrist.
Egal wad er möchte. Das ist Schickane... rede mit deinem Arzt + dem Arbeitsamt. Oft ruft auch das Arbeitsamt beim Chef an oder schreibt ihn an... lass dich nicht unterkriegen.
Kannst du dem Chef nicht das ärztliche Attest zusenden (ohne Diagnosen), dass du ab sofort dort nicht mehr arbeiten darfst aus ärztlichen Gründen? Dein Arzt hilft dir bestimmt dabei😉
Hallo! Ich habe nochmal mit meinem Chef gesprochen. Es bleibt bei 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich lasse mich aber weiterhin krankschreiben und kann meinen Resturlaub noch nehmen. Das ärztliche Attest wird nichts bewirken, mein Chef weiß ja um meine Krankheit. Und das Arbeitsamt wird meiner Meinung nach nicht beim Chef anrufen, um noch früher als eh schon einen neuen Kunden zu bekommen. Aber danke für deinen Rat. Es ist vielleicht auch besser so, Krankengeld, was ich ab nächsten Monat bekomme, ist dann doch noch ein paar Euro mehr als ALG I , habe ich gesehen. Und ich kann in Ruhe schauen, was danach möglich ist.
Ja genau mach das so, Krankengeld ist 70% vom Brutto oder 90% vom Netto, je nachdem was die Krankenkasse günstiger kommt.
Viel Erfolg beim neuen Arbeitgeber und gute Besserung ✊✊✊ evtl. beantragen deine Ärzte doch REHA erstmal für dich zur Grunderholung.
Ich hatte eben den Paragraphen 19 AVR angeführt. Die Kündigungsfrist steht aber in Paragraph 14 AVR. Sorry
Hallo Leute, ich bin es nochmal... die Dame von meiner Firma schrieb mir, ich hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, da ich länger als 5 Jahre in der Fa. bin. Für uns gilt der AVR. Hier steht es auch so drin, allerdings gibt es in Paragraph 19 den Zusatz, dass der AN 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann. Dann kann ich doch zum 31.10. gehen, oder warum steht es sonst da drin?
du hast alles richtig gemacht
Nur wenn hier auch wirklich die gesetzlichen Kuendigungsfristen gelten sollten. Sehr wahrscheinlich gilt hier aber nach ueber 7 Jahren eine laengere tarifvertragliche Kuendigungsfrist.
Siehe mein Kommentar über deinem 😉 der AG ist froh wenn du gehst, da du nur viel Geld ihn kostest, denn selbst bei Lohnfortzahlung läuft ja der Urlaubsanspruch weiter...
Sonst würde der AG ja kein Trick 17 mit dem Aufhebungsvertrag versuchen 👨⚖👨⚖👨⚖
Sonst würde der AG ja kein Trick 17 mit dem Aufhebungsvertrag versuchen
Aber der FS will das Arbeitsverhaeltnis doch - aus welchen Gruenden auch immer - selbst schnellstmoeglich beenden. Wenn ihm dafuer die Kuendigungsfrist zu lang ist, ist ein Aufhebungsvertrag die einfachste Loesung (sofern - wie hier - der Arbeitgeber zustimmt).
Dass er sich ebenso arbeitsunfaehig schreiben lassen und dann die ordentliche krankheitsbedingte Kuendigung durch den AG abwarten kann, steht wieder auf einem anderen Blatt. Aus irgendwelchen Gruenden will er das aber nicht. Also kann er nur fristgemaess kuendigen oder eben einen Aufhebungsvertrag schliessen.
Also Kuddel321, du meinst, ich sollte darauf nicht reagieren? Dann ist meine Kündigung ausschlaggebend?
Bist du dir sicher, dass du wirklich die Kuendigungsfrist eingehalten hast? Arbeitsverhaeltnisse bei kirchlichen Arbeitgebern unterliegen i.d.R. einem Tarifvertrag, der von den gesetzlichen Fristen abweichende Kuendigungsfristen enthalten. Bist du dir sicher, dass du nach ueber 7 Jahren immer noch eine Kuendigungsfrist von nur 4 Wochen bzw. 1 Monat zum Monatsende hast?
Ergaenzung: Ich habe mir jetzt mal ein paar kirchliche Tarifvertraege angeschaut. Dort betraegt die Kuendigungsfrist nach 5 Jahren ueberall 3 Monate (ab 8 Jahren 4 Monate), meist zum Quartalsende und manchmal auch zum Monatsende.
Deine am 21. September zum 31. Oktober ausgesproche Kuendigung duerfte also hoechstwahrscheinlich nicht fristgemaess erfolgt sein. Wenn du dennoch zum 31.10 dort ausscheiden willst, waere in dem Fall ein Aufhebungsvertrag tatsaechlich ein gangbarer Weg.
Naja, auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen hast du auch nicht fristgereht gekündigt. Nach über 5 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt deine Kündigungsfrist 2 volle Monate zum Ende des Kalendermonats. Also würde dein Arbeitsverhältnis bei einer fristgerechten Kündigung erst 30.11. enden. Warum man dir jetzt aber einen Aufhebungsvertrag zuschickt ist mir auch schleierhaft. Bist du denn noch in der Lohnfortzahlung? Dann wollen die sich eventuell davor drücken, dir noch weiter die Entgeltfortzahlung zu gewähren, das muss der Arbeitgeber nämlich auch bei Austritt bis zu 6 Wochen lang
Die Verlängerung der Kündigungsfrist nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit gilt für den AG, nicht für den AN. ( Hate selber mal nach 20 Jahren per Fax zum Monatsende in vier Wochen gekündigt). Stimmt so also nicht, was Du da schreibst.
Sorry! Du hast natürlich vollkommen Recht! Bin da wohl ein bisschen zu fokussiert auf meinen Job ;) Immer nur die Arbeitgeberseite im Kopf :D Was mich an deinem Kommentar allerdings stutzig macht ist, dass du per Fax(?) gekündigt hast? Das ist nämlich rein rechtlich auch nicht korrekt, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf immer der Schriftform. Ein Fax genügt der Schriftform nicht und wäre entsprechend unwirksam. Da hat dann wahrscheinlich der AG einfach ein Auge zugedrückt um eventuelle Mehrkosten zu sparen
Das stimmt.
Ich kenne aber auch Arbeitsverträge, in denen steht, dass der AN dieselbe Kündigungsfrist wie der AG hat. Dann hat man Pech gehabt.
auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen
Ueblicherweise unterliegen Arbeitsverhaeltnisse bei kirchlichen Arbeitgebern einem Tarifvertrag mit von den gesetzlichen Fristen abweichenden Kuendigungsfristen.
Die tariflichen Fristen dürfen aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen
Die tariflichen Fristen dürfen aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen
Das wird zwar immer wieder mal behauptet, ist aber trotzdem falsch.
BGB § 622 Abs. 4 laesst das ausdruecklich zu: "Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden..."
Zudem wird die Vereinbarung einer laengeren Kuendigungsfrist von der Rechtsprechung auch gar nicht als fuer den Arbeitnehmer nachteilhaft betrachtet, sondern als vorteilhaft. Das Arbeitsverhaeltnis besteht dadurch laenger und der Arbeitnehmer erhaelt mehr Zeit fuer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Somit koennen laengere Kuendigungsfristen als die gesetzlichen - nicht aber auch kuerzere - auch einzelvertraglich wirksam vereinbart werden (siehe dazu auch BGB § 622 Abs. 5 Satz 3).
Also kann alles so bleiben und ich kann zum 31.10. gehen?