Darf der alte Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber anrufen?

11 Antworten

Anrufe in umgekehrter Richtung kommen regelmäßig vor, obwohl auch das datenschutzrechtlich - naja - bedenklich ist. Dass der alte AG beim neuen anruft kommt glaube ich eher selten vor.

Wenn der alte AG von sich aus über diesen Diebstahl berichtet hat, ist auch das datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das Problem dürfte für deine Freundin aber sein, wie sie nachweisen kann.

Interessant wäre noch zu wissen, ob deine Freundin wegen des Diebstahls vorbestraft ist oder ob es zumindest ein Ermittlungsverfahren gab. Wenn jemand im Verkauf tätig ist und wegen Diebstahls verurteilt wurde, wäre das ein Grund ihn/sie nicht einzustellen. Der potenzielle AG darf - je nach Aufgabengebiet der offenen Stelle - u. U. danach fragen und man wäre verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Tut man das nicht und kommt das später raus, könnte der AG den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen.

ts0495 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 16:01

Was ist wenn meine Freundin sich anwaltliche Hilfe suchen würde und den neuen Arbeitgeber auffordern schriftlich zu erläutern das der Ex-Arbeitgeber von selbst auf den neuen Arbeitgeber zuging und was genau er gesagt hat? glauben sie das würde helfen?

Als sie erwischt wurde hat der alte Arbeitgeber ihr versichert das er keine Anzeige stellt. Bei dem Bewerbungsgespräch des neuen Arbeitgebers wurde auch nichts der gleichen gefragt. Bevor sie dann den Vertrag des neuen Arbeitgebers unterschreiben sollte musste sie noch ein Formular ausfüllen. Dort war eine Frage wo ungefähr sowas stand: Haben sie eine Vorstrafe/Verurteilung was ihr Arbeitgeber wissen sollte hinsichtlich dieser Branche.
Nun hat sie jetzt doch eine Vorladung von der Polizei bekommen das gegen sie ermittelt wird. (Sprich es läuft noch ein Verfahren gegen sie)

Sie hat die Frage damals mit nein beantwortet  weil sie keine Vorstrafe hatte und weil sie davon ausgegangen ist das keine Anzeige mehr gestellt wird... könnte ihr das probleme bereiten?

DarthMario72  23.06.2016, 16:10
@ts0495

Als sie erwischt wurde hat der alte Arbeitgeber ihr versichert das er keine Anzeige stellt.

Diese Zusage hat sie aber nicht schriftlich, oder?

Dort war eine Frage wo ungefähr sowas stand: Haben sie eine Vorstrafe/Verurteilung was ihr Arbeitgeber wissen sollte hinsichtlich dieser Branche. 

Wenn nur nach Vorstrafen gefragt wurde, hat sie ja wahrheitsgemäß genatwortet. Wurde auch nach laufenden Ermittlungen gefragt?

könnte ihr das probleme bereiten?

Möglicherweise könnte genau das zum Bumerang für sie werden.

Gibt es eine Probezeit? Dann kann sowieso ohne Begründung gekündigt werden. Da bleibt erstmal nur abwarten, welche Reaktion vom aktuellen AG kommt.

Es wurde ja vermutlich fristlos gekündigt. Das kann man als halbwegs geübter Leser auch aus dem Arbeitszeugnis entnehmen. Wurde sie darauf nicht angesprochen?

Xipolis  23.06.2016, 16:29
@DarthMario72

Als sie erwischt wurde hat der alte Arbeitgeber ihr versichert das er keine Anzeige stellt.

Diese Zusage hat sie aber nicht schriftlich, oder?

Offizialdelikt - wird von Amtswegen verfolgt.

Wurde auch nach laufenden Ermittlungen gefragt?

Die Frage ist per se unzulässig, bzw. hier dürfte gelogen werden, da die Beschuldigung einer Straftat zu dem Zeitpunkt nicht erwiesen ist.

ts0495 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 16:34
@DarthMario72

Nein die wurde ihr müdlich zugesagt. kann sie sich die schriftlich nachholen? würde ihr das im Verfahren helfen?

Nein nach laufenden Ermittlungen wurde nicht gefragt soweit sie sich erinnern kann.

Sie befindet sich noch in der Probezeit.

Direkt nach ihrer Kündigung hat sie sich schon bei dem neuen Arbeitgeber beworben dementsprechend gab es kein Endzeugnis. Sie hat ihr damals angefordertes Zwischenzeugnis genommen. Der neue Arbeitgeber hat nie nach einen Endzeugnis gefragt.

Das Endzeugnis ist bis heute noch nicht angekommen.

Xipolis  24.06.2016, 00:34
@ts0495

Nein die wurde ihr müdlich zugesagt. kann sie sich die schriftlich nachholen? würde ihr das im Verfahren helfen?

Ums mal salopp zu schreiben: Wenn die Polizei mitbekommt, dass jemand unter dem Verdacht steht einen Diebstahl begangen zu haben und der Wert der fremden Sachen 25.- € überschreitet, dann muss die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Es braucht also keine Anzeige. Und zu den Ermittlungen gehört immer, dass man den Beschuldigten anhört. Dies geschieht entweder schriftlich oder durch Vorladung.

Nein nach laufenden Ermittlungen wurde nicht gefragt soweit sie sich erinnern kann.

So eine Frage ist weder der Regel noch muss man hier die Wahrheit sagen.

Was nützt es dem Arbeitgeber, wenn er weis, dass eine Behörde ermittelt?

Er müsste dann ja auch fragen, wegen was und gleichzeigt fragen, ob sich der Kandidat als schuldig oder unschuldig ansieht. Und das wo ihm jeder Rechtsanwalt rät die Klappe zu halten. Den der Arbeitgeber würde ja bei einem Geständnis zu einem Zeugen des Verfahrens werden.

Sie befindet sich noch in der Probezeit.

Grundsätzlich ist damit bis zum letzten Tag der Probezeit jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich, da der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Beschäftigung greift.

Gibt es einen Betriebsrat?

Direkt nach ihrer Kündigung hat sie sich schon bei dem neuen Arbeitgeber beworben dementsprechend gab es kein Endzeugnis. Sie hat ihr damals angefordertes Zwischenzeugnis genommen. Der neue Arbeitgeber hat nie nach einen Endzeugnis gefragt.

Ist ja auch die ganz normale Vorgehensweise.

Das Endzeugnis ist bis heute noch nicht angekommen.

Wichtig ist auf das finale Zeugnis zu achten, dass dort nicht die fristlose Kündigung ersichtlich wird, denn sonst wird es in Zukunft schwerer werden bei der Jobsuche.

DarthMario72  24.06.2016, 09:56
@Xipolis

Wichtig ist auf das finale Zeugnis zu achten, dass dort nicht die fristlose Kündigung ersichtlich wird

Das dürfte kaum machbar sein.

Bei einem "krummen" Austrittsdatum ist das ziemlich offensichtlich. Und da das Zeugnis wahrheitsgemäß sein muss, kann man auch nicht schreiben, dass das Arbeitsverhältnis "auf Wunsch des AN" oder "im besten Einvernehmen" endete...

Xipolis  25.06.2016, 00:03
@DarthMario72

Man kann das schon schreiben nur gibt es wohl durch den AN keinen Anspruch darauf.

Ja, das dient ja auch dem Schutz vor Betrügern im allgemeinen Sinne, dass sich betroffene Unternehmen mit dem neuen Arbeitgeber verständigen.

Ist der Anruf beim alten Arbeitgeber überhaupt erlaubt?

Die erste Frage, die sich Bewerberinnen und Bewerber in diesem
Zusammenhang stellen, lautet meist "Darf ein neuer Arbeitgeber überhaupt
beim früheren Arbeitgeber anrufen, um Auskünfte einzuholen?".

Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hier leider nicht. Allerdings gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
aus dem sich ergibt, dass in Deutschland jeder Einzelne selbst über die
Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmt.

Weiter wird auf das "Umittelbarkeitsgebot" verwiesen, wonach
personenbezogene Daten unmittelbar beim Betroffenen erhoben werden
sollen.

Daher ist davon auszugehen, dass ein Anruf beim früheren Arbeitgeber ohne Einwillung des Bewerbers nicht zulässig ist. Auch wenn zu beobachten ist, dass in der Bewerbungsrealität dennoch häufig ohne ausdrückliche Zustimmung angerufen wird.

https://www.karriereakademie.de/karriereblog/darf-der-neue-arbeitgeber-sich-beim-alten-erkundigen

DerHans  23.06.2016, 13:41

Man kann zwar in eine Bewerbung einen Sperrvermerk gegen den bisherigen Arbeitgeber einfügen - der gilt aber nur um Schwierigkeiten WEGEN der Wechselabsicht zu vermeiden.

Aber direkt verhindrn, dass der neue Arbeitgeber Auskünfte einholt, kann man nicht wirklich.

Auch Arbeitgeber gehen u.U,. zusammen kegeln oder mal ein Bier trinken.

Wer nicht Dumm ist, kann solche Sachen schon aus dem Arbeitszeugnis erfahren.Wenn Leute bei einer Bewerbung das letzte Abseitszeugnis nicht beilegen, frage ich gleich, ob ich den Ex Arbeitgeber mal kontaktieren darf.Verneint der Bewerber das, hat er Pech gehabt.

Aber der Fall ist ja noch anders. Aus Rachegelüsten darf ich nicht den neuen Arbeitgeber meines Ex Mitarbeiters über solche Sachen informieren. Allerdings wird das schwer zu beweisen sein.

Der Bewerber darf allerdings auch keine falschen Angaben zum Kündigungsgrund machen, damit ist eine sofortige, Fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Xipolis  23.06.2016, 16:34

Wenn Leute bei einer Bewerbung das letzte Abseitszeugnis nicht beilegen, frage ich gleich, ob ich den Ex Arbeitgeber mal kontaktieren darf.Verneint der Bewerber das, hat er Pech gehabt.

Wenn ich mich bei Dir bewerbe kann ich doch noch gar nicht das Zeugnis meines aktuellen Arbeitgebers beifügen. Und ein Kontaktieren ist alleine deshalb nicht gewünscht, damit der aktuelle Arbeitgeber nichts von meinen Wechselabsichten erfährt.

Rockuser  23.06.2016, 16:36
@Xipolis

Ich stelle nur Arbeitslose ein. ( Die gründe will ich hier nicht schreiben aber ich kann eine PN dazu schreiben)

Zudem hätte man auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis , ohne das man gekündigt hat.

Xipolis  24.06.2016, 00:38
@Rockuser

Ich stelle nur Arbeitslose ein. ( Die gründe will ich hier nicht schreiben aber ich kann eine PN dazu schreiben)

Nicht notwendig, ich wollte es Dir nur vor Augen führen, dass es auch Gründe gegeben kann warum vom aktuellen Arbeitgeber kein Zeugnis vorliegt und auch von einer Kontaktaufnahme abgesehen wird.

Zudem hätte man auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis , ohne das man gekündigt hat.

Ja, nur sollte man als Arbeitnehmer auch eine Grund dafür haben wie Vorgesetzenwechsel oder Stellenwechsel oder ähnliches.

Jeder darf jeden anrufen, bis es ihm untersagt wird.

Ist also in Ordnung. Sie sollte nun proaktiv das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen.

Gab es ein Strafverfahren, welches abgeschlosen wurde?