angebliches Auslaufmodell - Gewährleistung?

4 Antworten

Hallo,Mindfactory? Das Service Level Gold ist dort meines Erachtens rausgeschmissenes Geld, aber das war nicht deine Frage.

Der Verkäufer hat laut § 439 BGB das Recht auf Nacherfuellung. Sofern es dir also zumutbar ist die Graka zu reparieren, darf Mindfactory das auf seine eigenen Kosten tun.Jedoch würde ich, wie du schon selbst in Erwaegung gezogen hast, eine Nachbesserung ablehnen und Mindfactory klarmachen, dass du die Grafikkarte JETZT benoetigst und es dir nicht leisten kannst darauf zu warten bis diese, falls ueberhaupt reparabel, irgendwann wieder bei dir eintrudelt. Es ist naemlich vollkommen korrekt, dass du wegen Unzumutbarkeit diese Nachbesserung ausschlagen darfst.

Schreibe an Mindfactory, dass du dich bereits anwaltlich hast beraten lassen (das zieht fast immer, da Firmen aufgrund ihres Rufes ebenfalls keinen Rechtsstreit moechten), eine Nachbesserung aus genannten Gruenden verweigerst, du vom Kaufvertrag zuruecktrifft und dein Geld zurueckforderst.

Viel Erfolg!

unimatrix01 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:35

Sollte ich zu dem noch eine Frist setzen?

Jetzt ist die große Frage wie " daß, wenn die Nachbesserung für den Verbraucher mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, ich sie ablehnen" definiert. Das recht zur Nachbesserung steht dem Händler in jeden Fall zu und ich würde dies auch nicht als erheblichen Nachteil definieren. Daher würde ich das als keine Option erachten.

Interessant ist allerdings wie die Nacharbeit aussehen soll. In dem Bereich wird nicht Repariert. Also wird wohl Herstellerseitig ein austausch gegen eine neue(also selbes Modell) Grafikkarte erfolgen. Sollte diese nicht mehr verfügbar sein muss ein gleichwertiger Ersatz oder eben der Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten werden. Einseitig von einem Kaufvertrag zurück zu treten ist meistens heikel.

An deiner Stelle würde ich den Shop absofort meiden, wer so mit Kunden umspringt will keine Kunden behalten.

Hallöchen,

ich hasse sie auch, diese Rumschickerei des Kunden - niemand ist zuständig, niemand will dafür gerade stehen... Das frustriert natürlich sehr.

Zuerst mal Grundlegendes: Gewährleistung bietet nur der Händler - ist gesetzlich geregelt und ein Muss, Garantie (Funktion) kann sowohl der Händler als auch der Hersteller anbieten - ist jedoch freiwillig 

Hier ein Auszug von der Seite der IHK

3. Wer entscheidet, ob ich reparieren darf oder gleichwertigen Ersatz liefern muss oder gar Geld zurückgeben muss?

Der Kunde hat bei Mängeln grundsätzlich das Wahlrecht. Zunächst kann er wählen, ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung wünscht. Der Händler kann die vom Kunden gewählte Form nur verweigern, wenn sie für ihn unzumutbar oder unmöglich ist. So ist der Händler z. B. nicht zur Lieferung des Nachfolgemodells verpflichtet, wenn das bemängelte Modell nicht mehr lieferbar ist. Auch kann der Händler die unverhältnismäßig teure Reparatur ablehnen.

Scheitert die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, entsteht für den Kunden ein neues Wahlrecht: Er kann den Vertrag rückgängig machen oder dem Mangel entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.

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4. Kann ich als Händler meinen Kunden an den Hersteller verweisen?

Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. Dem Kunden kann es rechtlich vollkommen egal sein, bei wem der Händler seine Waren bezogen hat und was dessen Lieferant zu der Reklamation sagt. Wenn der Kunde eine Zurückweisung der Reklamation nicht akzeptieren will, kann und muss er den Händler verklagen, nicht irgendeinen Vorlieferanten oder Hersteller.

Anders sieht es nur bei der Herstellergarantie aus. Wenn der Kunde sich auf eine Herstellergarantie beruft, muss er die Sache auch mit dem Hersteller klären.

Quelle: http://www.osnabrueck.ihk24.de/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Handelsrecht/Gewaehrleistung_und_Garantie/1086220

Vielleicht hilft dir das ja schon weiter.

Impeachment  06.10.2015, 13:14

Findet man auch noch im BGB §439 Nacherfüllung

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Und genau das sollte der Fragesteller dem Lieferanten um die Ohren hauen;)

MaronAkane  06.10.2015, 13:22
@Impeachment

Japp, sehe ich auch so.

Manche Händler versuchen sich vor jeglicher Verantwortung zu drücken, selbst wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Nach dem Motto "wir probierens einfach mal aus, wenn er blöd genug is, schluckt er das schon". 

Es gibt aber glücklicherweise auch noch die andere Seite. Ich persönlich hatte vor einigen Jahren mal den Fall, dass mein gerade mal 1 Jahr altes Autoradio von heute auf Morgen einen kleinen Defekt hatte. Hab den Hersteller angeschrieben, das Gerät auf deren Anweisung eingesendet und noch in der selben Woche kam prompt eine Ersatzlieferung - sogar das neuere Nachfolgemodell - ohne weitere Nachfragen. Das nenne ich Kundenservice!

Impeachment  06.10.2015, 13:29
@MaronAkane

Das nenne ich mal Kulanz und meiner Meinung nach sollten solche Firmen dafür durch Kundentreue belohnt werden. Aber leider kommen die Firmen immer wieder damit durch und die Kunden pochen zu selten auf ihr Recht.

Ich für meinen Teil habe was die Kulanz angeht beste Erfahrungen mit Amazon gesammelt (nur auf Online käufe bezogen). Bisher waren die mehr als großzügig. Ansonsten vertraue ich auf ein paar spezielle Händler vorort. Vor allem auf die, denen ihr Ruf noch was bedeutet.

MaronAkane  06.10.2015, 13:42
@Impeachment

Richtig. Heutzutage braucht man eigentlich auch keine Werbung mehr zu schalten. Mundpropaganda, Erfahrungsberichte und Bewertungen regieren den Handel - sowohl im Internet als auch in der Einkaufspassage.

Mit Amazon hatte ich bisher auch noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Berechtigte Rücksendungen wurden immer ohne Murren angenommen, Ersatz wurde immer anstandslos geliefert... kann mich da auch nicht beschweren.

unimatrix01 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 11:37

Minderung des Kaufpreises? Wie hoch bzw. wer legt die denn fest?

Wenn das dieses ja Ende Mai war, dann Solltest du doch sowieso noch Garantie haben ? Die Gewährleistung greift nur wenn keine Garantie mehr vorhanden ist, und für gewöhnlich geben die Händler 2 Jahre Garantie in denen bei Defekt auch anstandslos getauscht wird.

Desweiteren liegt bis 6 Monate nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer, dieser muss beweisen können dass der beanstandete Fehler noch nicht bei Warenübergang vorhanden war.

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Achtung: das ist keine Rechtsberatung!

AcerKunde  06.10.2015, 15:36

Nein, das war inhaltlich nicht falsch. Die Gewährleistung gereift zwar auch wenn Garantie vorhanden ist, die Gewährleistung wird dann allerdings nicht in Anspruch genommen, da dann die Garantie die deutlich bessere Wahl ist.Desweiteren ist die Gewährleistung in sofern eingeschränkt, als dass diese besagt dass etwaige Mängel bereits bei Warenübergang vorhanden sein müssten.

In Zukunft bitte genauer lesen.

Impeachment  06.10.2015, 13:06

Das ist nicht nur keine Rechtsberatung sondern auch inhaltlich Falsch.

Die gesetzliche Gewährleistung greift ab dem moment des Kaufes und das in der Regel für 2 Jahre (ausnahmen zb Akkus). Die Garantie ist ein einseitig ausgesprochene Herstellererklärung, dabei kann der Hersteller frei festsetzen was und wie seine Garantie greift. Diese Möglichkeit besteht bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht.

Die AGB´s dürfen die gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht einschränken.