"Vertrag" per Telefon geschlossen, ohne dass ich es wusste!? - Widerruf möglich (Widerrufsbelehrung, Impressum, Rechnung fehlerhaft - evtl. nicht rechtens)?

Impressum - (Rechte, Rechnung, Vertragsrecht) Widerrufsbelehrung - (Rechte, Rechnung, Vertragsrecht) Rechnung - (Rechte, Rechnung, Vertragsrecht)

8 Antworten

Hallo knoedli,

da meine Freundin in die selbe Falle getappt ist, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mir mitteilen könntest, was bezüglich deines Widerrufs passiert ist.

Es war alles genau so geschehen wie bei dir, nur dass meine Freundin ein Infogespräch mit dem vermeintlich „optimalen Lehrer“ durchgeführt hat. Dieser erscheint uns bei allen Informationen, die uns vorliegen, allerdings ziemlich ungeeignet. Meine Freundin wurde am Telefon darauf hingewiesen, dass nach dem erfolgten Erstgespräch bei Kündigung 75 Euro als Aufwandsentschädigung zu zahlen wären. Allerdings hat sie es so verstanden, dass das Infogespräch mit dem vermeintlich „optimalen Lehrer“ kein Erstgespräch ist. Unter Absatz 3 in ihren AGB steht, dass die 75 Euro erst fällig werden, wenn ERFOLGREICH ein Lehrer vermittelt wurde. Da wir mit der Vermittlung unzufrieden ist, sehen wir diese nicht als erfolgreich an.

Wir setzen morgen am Montag – 5 Tage nach dem vermeintlich und nur einseitig abgeschlossenen Vertrag den Widerspruch auf.

Allerdings würde uns sehr interessieren, mit welchen Folgen wir langfristig rechnen müssen. Wir wollen auf gar keinen Fall 75 Euro für nichts bezahlen. Wenn sie uns einen passenden Lehrer vermittelt hätten und wir würden danach absagen, würde ich es ja verstehen. Aber so… .Inzwischen haben wir woanders einen wesentlich besser passenden Lehrer gefunden.

Der Aufwand für sie beläuft sich -vermuten wir- bei vielleicht gerade einmal geschätzt 10 Euro, wenn sie schnell ihre Datenbank durchlaufen lassen und sich auch überhaupt keine Gedanken machen , ob der vermittelte Lehrer auch wirklich passt. 10 Euro würde ich für angemessen halten. Aber 75 Euro… . Hier spielt man mit der Not anderer Leute.

Wir wären dankbar, wenn uns jnd. aufklären kann, ob die Impressumangaben wirklich noch unvollständig sind, wie im ersten Post zu lesen ist.

Gibt es irgendeine Organisation, die prüfen könnte, ob dort alles generell rechtens ist? Ich würde mich freuen, wenn denen mal vor Augen geführt wird, dass sie mit der Not anderer Menschen auf raffgierige Art und Weise Geld verdienen und dies nicht uneingeschränkt möglich sein darf. Ich denke zum Beispiel an das Verbraucherschutzzentrum, aber ich weiß nicht ob die lediglich beraten dürfen aber keine rechtlichen Schritte gegen diese unternehmen dürfen..


Impressum heute: SFIE Students for Innovative Education VZW

Kievitstraat 46

8310 Sint-Kruis, Belgien

Telefon: +49 89 2109 3655

Email: info [at] optimalnachhilfe.de

Vertreten durch: Thomas Koller

Handelsregister Nr: 0630.944.418

USt-Id-Nr: BE 0630.944.418


3. Widerrufsrecht

3.1. OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe demNachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren.

Hallo,

ich hatte genau das selbe Problem. Habe anschließend denn Herrn von der Kundenbetreuung zurückgerufen und ihm gesagt, dass ich kein Paket gebucht habe und auch keine 75 Euro Entschädigung zahlen will....

Für mich klingt die E-Mail zunächst nach Abzocke ! Nach dem Motto, wenn Optimalnachhilfe einen Lehrer gefunden hat, ich diesen aber nicht mag, dann muss ich Ihnen für die Suche allein schon 75 Euro zahlen !

Diese Situation habe ich versucht dem Kundenbetreuer am Telefon zu erzählen und wollte von meinem Vertrag zurücktreten. Plötzlich ist der Kundenbetreuer am Telefon laut geworden und hat mich als "zu doof" bezeichnet, die Inhalte der E-Mail richtig zu interpretieren. Als ich ihm sagte, er sei Inkompetent, da er mich als Kundenbetreuer am Telefon anschreit und mich beleidigte, da ich ja auf angebliche "Fakes" von der Konkurrenz im Internet anspringe ist wirklich sehr unprofessionell!

Vielleicht hätte ich die Nachhilfe gebucht, wenn mich der Kundenberater durch seine Kompetenz und guten Argumente vom gegenteil überzeugt hätte ! So allerdings nicht...

(Diesem Kommentar kann gerne rechtlich nachgegangen werden, wie es mir der Kundenberater am Telefon auch angedroht hat !)

Du hättest schon nach der Info-Mail, dass für Dich ein Lehrer gesucht würde, vom Vertrag zurücktreten müssen.

Aber wenn die nötigen Informationenen (Zahlungsempfänger, Rechnungsnummer) eh nicht auf der Rechnung stehen, wie sollst Du die dann bezahlen?

Scheint dann ein pro-forma-Formular zu sein und keine Rechnung.

knoedli 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 12:49

Hallo,

vielleicht noch wichtig zu erwähnen: 13:34 habe ich die mail erhalten, dass nach einem lehrer gesucht wird. 17:20 kam die Bestätigung dass einer gefunden wurde. Ich hatte also nichmal 4h für den Widerruf Zeit..während der Arbeitszeit??

Blindi56  24.02.2017, 12:59
@knoedli


http://optimalnachhilfe.de/faq

vielleicht solltest Du da mal nachlesen:


"Du kannst dich kostenlos und unverbindlich über unser Registrierungsformular für Nachhilfe anmelden.
Dein persönlicher Ansprechpartner wird dich daraufhin für ein
Beratungsgespräch kontaktieren; auch dieser Service ist von uns
kostenlos".


 Das war das Telefongespräch....


"Erst wenn du dich für die Buchung eines Lernmoduls entschieden hast,
erklärst du dich per Email-Bestätigung auch mit unseren
Vermittlungskonditionen einverstanden."

Solange du Dich nicht ausdücklich per mail einverstanden erklärt hast, gibt es keinen Vertrag und keine Buchung


"Diese beinhalten - sofern wir dir bereits einen fachlich und
persönlich geeigneten Lehrer zugewiesen haben - die verbindliche
Einhaltung der gebuchten Mindeststunden oder andernfalls die Zahlung
einer entsprechenden Aufwandsentschädigung bei Nicht-Einhaltung."

Erst nach der oben erwähnten Bestätigungmail von Dir würde auch bei Nichtantritt die Aufwandsentschädigung fällig.

Daher ist die "Rechnung" keine.
Sicherheitshalber die ANMELDUNG noch mal widerrufen.



Wie ist jetzt am besten Vorzugehen?

1.) Screenshots des Impressums und des Vorganges der Gratis-Anmeldung machen.

2.) Dem Absender einmalig auf gleichem Weg antworten und dabei der Rechnung widersprechen und erklären, dass man nicht zahlen wird, weil kein Vertrag zustande gekommen ist. Hilfsweise den Widerruf erklären.

3.) Weitere Mitteilungen des Anbieters ignorieren. Diese werden vermutlich in Massen mit unterschiedlichen Androhungen von Konsequenzen (Rechtsanwalt, Inkassounternehmen, Kosten etc.) folgen.

Im Fernabsatz hast du generell ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Frist beginnt aber erst, wenn du ordnungsgemäß auf dieses Recht hingewiesen wurdest.

Wenn du keine Kontonummer angegeben hast, kann dir da eigentlich auch nichts passieren.Irgendwelche Drohbriefe kannst du einfach ignorieren. Nur wenn ein Mahnbescheid käme, müsstetst du Widerspruch einlegen.