Payback Visa Fristlose Kündigung durch BW Bank
Ich habe seit September die Payback Visa Karte der BW Bank.
Nun hatte ich eine Rücklastschrift bei der ersten Lastschrift meiner Teilzahlung der Visa Karte und die Karte wurde direkt von der BW Bank gekündigt.
Ist das zulässig?
Die Lastschrift erfolgte am 21.09. und wurde von meiner Bank direkt zurückgegeben und der Betrag wurde am 30.09. von mir überwiesen als ich per Post von meiner Bank informiert wurde über die Rücklastschrift.
Im Internet finde ich zu den AGBs nur folgendes:
Tilgung/Kündigung: Die Kreditrückzahlung erfolgt in Höhe der vereinbarten Rate, mindestens jedoch 50,– €. Der Ausgleich der Rate erfolgt nach Erhalt der Monatsrechnung durch Lastschrifteinzug. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den Kreditrahmen, so wird die Differenz nicht kreditiert. Sie ist sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von sieben Tagen durch Einzahlung auszugleichen. Sie sind berechtigt, den Kredit jederzeit durch Einzahlung auf das Kartenkonto ganz oder teilweise zu tilgen. Die Bank ist berechtigt, den Kreditrahmen fristlos zu kündigen und sofortige Rückzahlung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 498 BGB oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegen.
Ist es also rechtens, dass die Karte direkt gekündigt wurde?
4 Antworten
Ja, das ist zulässig. Insbesondere bei der ersten Rate würde für mich auch ein "sonstiger wichtiger Grund" vorliegen.
Die Bank ist berechtigt, den Kreditrahmen fristlos zu kündigen und sofortige Rückzahlung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 498 BGB oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegen.
Nutzlose Frage!
Nachtrag:
BGB § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn 1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und 2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.
Dort steht aber nichts von fristloser Kündigung wegen Rücklastschrift
der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange
Meiner Meinung nach ist das nicht ok.Sie haben dich angemahnt und Du hast bezahlt.
Rufe mal da an und kläre das!
Ich habe gerade angerufen und mir wurde telefonisch bestätigt, dass es ein besonderer Kündigungsgrund ist, da die erste Lastschrift zurück ging!
Blöd! Aber solange ich den offenen Betrag zurückzahle, gibt es keinen negativen Schufa Eintrag!
Nochmal Glück gehabt!
Schön der Link.
Wurde jetzt die Frage beantwortet.
Den § hat der Fragesteller selbst angegeben.