Gewährleistung Kratzbaum

3 Antworten

Es gibt eine gesetzliche sechs monatige Garantie in der der Kunde nicht dem Hersteller einen Herstellungsfehler nachweisen muss,diese Garantie gibtes auf alle neu gekauften produkte,da muss der Hersteller die einwandfreie Funktion oder Nutzbarkeit des Produktest garantieren,geht etwas in der Garantiezeit kaputt was durch einen Mangel oder Herstellungsfehler verursachtbist dann muss der Hersteller nachbessern,und bei einem Kratzbaum bei dem nach drei Monaten schon die Sisal-Kratzrollen kaputt sind kann von einem Materialfehler ausgegangen werden,die sind dazu da das die Katze daran kratzt,und das müssen sie eine gewisse Zeit aushalten,zumindest die sechs Monate der Garatie.

astortom  17.07.2013, 22:09

Juristisch betrachtet, absoluter Unsinn.

andie61  17.07.2013, 22:16
@astortom

Das begründe mal bitte,wozu gibt es dann die gesetzliche Herstellergarantie!!Einfach etwas als Unsinn bezeichnen kann jeder,da machst Du es dir mal sehr einfach!!

astortom  17.07.2013, 22:34
@andie61

Eine gesetzliche Garantie gibt es gar nicht. Da fängt es schon an. Garantie ist freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich. Diese bezieht sich aber nur auf Mängel die beim Kauf schon bestanden haben. Sie währt zwei Jahre.

Anaxabia  18.07.2013, 08:48

Garantie ist freiwillig und nicht gesetzlich. Die ganze Antwort ist völliger Mumpitz.

andie61  18.07.2013, 22:00
@Anaxabia

Ihr habt recht,ich habe aufgrund eines falschen Berichtes den ich gelesen habe daneben gelegen,ich habe mich nun schlau gemacht und meinen Fehler gesehen,Sorry an den Fragesteller!

Nach § 434 I BGB liegt ein Sachmangel (in diesem Fall) dann vor, wenn die Kaufsache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Ein Kratzbaum ist dazu da, zerkratzt zu werden, und hat daher nur eine begrenzte Haltbarkeit - je nachdem, wie aktiv die Katzen daran arbeiten, vor allem noch, wenn es mehrere Katzen sind. Du müsstest also nachweisen, dass die Haltbarkeit des Kratzbaums signifikant hinter dem zurückbleibt, was man von Kratzbäumen üblicherweise erwarten kann. Das dürfte ohne Gutachten kaum gelingen.

Du kannst sicher versuchen, den Verkäufer davon zu überzeugen, aber wenn er es nicht einsieht (und er ist da sicher nicht völlig im Unrecht), wurde ich einen Rechtsstreit keinesfalls wagen, denn wenn du verlierst, bleibst du auf den Kosten für Anwälte, Gutachten, Gerichtsgebühren usw. sitzen.

Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf Mängel die beim Kauf schon vorhanden waren. Für nachträglich entstandene Mängel greift die Gewährleistung nicht. Die Frage ist nur kann der Verkäufer auch beweisen dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist?