Falsche Fassadenfarbe wie vereinbart durch Malerfirma angebracht
Wir ( 2 Vertragparteien - je 2 Doppelhaushälften) haben ein Malerunternehmen zum anstreichen der Fassaden beauftrag. Schriftl. wurde mit dem Maler fixiert - welche Fassadenfarbe verwendet werden soll. Die Farbebezeichnung mit Herstelle wurde expliziet aufgeführt. Die bestellte Farbe hat eine Nanotechnologie und ist Selbstreinigend - die Farbe kosten 150 eur/15 Liter Leider haben wir jetzt festgestellt, dass der Maler eine preisgünstigere Farbe (95 EUR/15Liter) mit nicht den ober erwähnten Eigenschaften (keine Nano-Farbe) verwendet hat. Diese Farbe entspricht nicht unseren Anforderung. Haben wir Recht auf Nachbesserung bzw. kann der Maler wegen Unverhältnismäßigkeit dies ablehnen? In welche rHöhe könnten wir dann einen Schadensanspruch verlangen?
1 Antwort
Ihr werdet ja einen Vertrag haben mit dem Maler, und wenn der etwas anderes verwendet, dann tut er dies auf eigenes Risiko.
Nun kannn man darüber streiten ob:
a) eine Nachbessererung erforderlich ist b) ein Preisnachlass möglich ist der ungefähr dem entspricht was an Minderleistung zu erwarten ist
Da ein Preisunterschied bei der Farbe von über 33% gegeben ist, denke ich nicht das der Maler sich mit Unverhältnismäßigkeit herausreden kann. Wenn er dann noch das Abgerechnet hat, was ursprünglich vereinbart war, dann grenz es sogar an Betrug.Ausserdem bei dem Preisunterschied hätte der Maler wissen müssen das wahrscheinlich ein deutlich qualitativer Unterschied bei der Farbe besteht und vorher darauf hinweisen müssen.