Rechnung für einen Kostenvoranschlag nach Unfall (als Geschädigter)?

5 Antworten

Du solltest den Vorkostenanschlag für die Werkstatt bezahlen und dann an die gegnerische Versichrung weiterleiten denn das gehört auch zur Schadensregulierung.

Krasi447 
Beitragsersteller
 25.04.2018, 23:20

Danke für deine Antwort!

Ich würde das an die gegnerische Versicherung weiterleiten. Die soll das übernehmen. Das gehört zur Schadensregulierung dazu.

Normalerweise werden einem die Kosten für einen Kostenvoranschlag erlassen, wenn man den Auftrag erteilt. Die Gebühren sind gewissermaßen eine Schutzgebühr für die Werkstatt. Wenn sie diese nicht veranschlagen würden, würden sie sich alle die Finger wund schreiben und kaum Aufträge bekommen.

Krasi447 
Beitragsersteller
 25.04.2018, 23:32

Da ist was dran. Ich werde mich morgen darum kümmern, Danke für deine Antwort!

Die Erstellung des Kostenvoranschlages ist eine Dienstleistung der Werkstatt die beim Beauftragen der Reparatur mit dieser normalerweise Verrechnet wird ( je nachdem was vorher bei der Beauftragung der Dienstleistung ausgemacht wurde.. ) kostet natürklich Geld und Zeit .

Diese Rechnung würde ich bei der Versicherung nachreichen mit dem Vermerk das die Versicherung einen angefordert hat. Dazu gibts ev sogar einen Schriftverkehr den ich als Anhang oder Kopy beifügen würde.

Ob da nun ein Rechtsanspruch besteht kann ich nicht sagen aber wenn die Reparatur bzw die instandsetzung des Fahrzeuges beauftragt wird beinhaltet die Reparaturrechnung abhängig von den Geschäftsbedingungen der Fa,.auch diese Dienstleistung.

Ich hoffe das Hilft etwas weiter.. Joachim

Hi lieber Niclas Krasenbrink,

da gibt es ein Urteil vom OLG Karlsruhe mit Az. 19 U 57/05

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_19-U-5705_Kostenvoranschlag-AGB-Klausel-ueber-Verguetungspflicht-fuer-Kostenvoranschlag-ist-unwirksam.news4687.htm

Kurz zusammengefasst: ein Kostenvoranschlag darf nur was kosten, wenn dies vorher vereinbart wurde!

PS: Sinn und Zweck eines Kostenvoranschlages ist doch, die Handwerkerleistungen von verschiedenen Betrieben zu vergleichen; wenn dann jedesmal ca. 100€ fällig werden für den Kostenvoranschlag, dann ist dies doch das Risiko vom Handwerker auf den potentiellen Kunden abgewälzt :-((

Einen Vertragsabschluß hat es ganz bestimmt gegeben. Ansonsten hätte die Werkstatt auf deinen Wunsch hin keinen Kostenvoranschlag erstellt.

Inwieweit es die Werkstatt versäumt hat, auf die Kostenpflichtigkeit im Falle des Nicht-Reparierens hinzuweisen, läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Krasi447 
Beitragsersteller
 25.04.2018, 23:11

Okay, danke für deine schnelle Antwort!