Gewährleistung bei Reparatur durch Klempner?
Folgende Situation:
WC-Spülung war defekt in meiner Mietwohnung ( Wasser lief ins WC Becken ohne betätigen der Spülung)
Nach erster Reparatur funktionierte die Spülung knapp 1 Woche lang! Rechnung habe ich 2 Tage später erhalten und gleich gezahlt.
Daraufhin habe ich eine Aufforderung zur Nachbesserung an den Handwerker gesendet.
Dieser war am 31.08.2015 wieder in meiner Wohnung und reparierte die Spülung. Diese funktioniert jetzt wieder.
Gestern, den 02.09.2015 erhielt ich allerdings auf die eigentliche zur Gewährleistung gehörende Reparatur vom 31.08.2015 eine Rechnung welche ich bezahlen soll. Dies sehe ich aber nicht ein. Handwerksfirma stellt sich jetzt quer und pocht auf die Bezahlung der Rechnung!
Was soll ich jetzt tun?
3 Antworten
Die wirst Du wohl zahlen müssen. Eine Reparatur ist immer ein Risiko. Wenn ein neuer Fehler aufgetreten ist, musst Du beide Rechnungen begleichen.
Es sei denn, das der Fehler die gleich Ursache hatte. Das kann man aber fast nicht Beweisen.
Stell dich auch quer. Bezahle nichts. Der Fall ist eindeutig und fällt unter die Gewährleistung. Wenn sie dich Mahnen und verklagen wollen, bleibe ruhig. Im Grunde kennen die sich mit solchen Fällen aus, aber sie versuchens halt.
Auch wenn an sich der Defekt der selbe ich (durchlaufen des Wassers) bei den 2 Reparaturen aber unterschiedliche Dinge im spülkasten repariert wurden?
Reparatur bringt da nichts. Nur neu Spülung. Kenn das Problem. Da gibt es nichts zu reparieren. Die Teile sind verschlissen.