Unversichertes Päckchen nicht angekommen, Käufer droht mit Anzeige, was nun?

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Der gesetzgeber sagt ganz klar: Warenschulden sind Holschulden und Geldschulden sind Schickschulden. Im klartext der muss dafür sorgen das du dein Geld hast und das er sich die Ware hohlt. Wenn er dich jetzt anweist das Gut zu versenden, dann hat sich das für dich mit der abgabe am Postschalter erledigt! Außerdem hast du ja drauf hingewiesen. Haste noch den Einlieferungsbeleg? Wer sagt denn das der nicht nich schon bekommen hat und dich abzocken will?

Eine Rechtsberatung darf hier leider nicht durchgeführt werden. Du hast doch auch bei einem Päckchen einen Versandnachweis über den die Post das Päckchen suchen könnte. Wenn du den verbummelt hast wird es für dich natürlich schwer.

shalom  07.12.2010, 10:48

Bei einem Päckchen gibt es keine Identnummer zur Sendungsverfolgung.

Das gibt es nur bei Paketen.

Anna20277  07.12.2010, 10:55
@shalom

ja, ausserdem hat man nur den Beweis, dass ein Päckchen abgegeben wurde, das sagt noch nichts über den Inhalt aus.

marcel1979  07.12.2010, 11:02
@Anna20277

Den hat man auch bei einem Paket nicht. Die Post hat bei Päckchen eh keine Haftung bei Verlust.

Wie lange ist denn der Versand her? Hat der Empfänger mal in seiner Postfiliale nachgefragt, ob das Päckchen vielleicht dort für ihn lagert? Manchmal "verschwinden" Benachrichtigungsscheine auf wundersame Weise :)
Es wäre auf jeden Fall empfehlenswert, eine Nachforschung zu veranlassen vielleicht taucht die Sendung ja noch irgendwo auf.
Eine gute Idee, um nachzuweisen, dass man etwas "auf die Reise geschickt" hat wäre, die Sendung, nachdem sie am Schalter frankiert und mit einem Päckchenlabel versehen wurde , mit zB einem Handy zu fotografieren und dieses Foto dem Empfänger zu schicken.
Du kannst die Nachforschung direkt am Computer veranlassen, hoffentlich findet sich das Päckchen wieder.
http://www.dhl.de/de/paket/kundenservice/online-services/nachforschungsauftrag.html

Hast Du denn keinen zu Hause gehabt, der die Ware gesehen hat? Vielleicht war ja auch einer dabei und hat gesehen, wie Du die Ware verpackt hast? Und was ist mit Deinem Foto von der Anzeige? Damit hast Du zumindest den Beweis, dass Du die Ware hattest.

Lerne aus der Sache und schicke Ware besonders zur Weihnachtszeit nur versichert. Auch Maxibriefe kann man als Einschreiben senden. Damit hast Du einen Beleg und zumindest eine Versicherung bis 25,- Euro. Doch am besten ist der Hermes-Versand. Für ein kleines, versichertes Packet zahlst Du nur 4,30 Euro/ online sogar für 4,00 Euro.

Rechtlich bist, glaube ich, aus der Sache raus. Aber sicherlich kannst Du Dich auf eine fette, negative Bewertung gefasst machen.

Du hast ausdrücklich unversicherten Versand angeboten.

Von der Möglichkeit, versichert zu versenden, hat der Käufer keinen Gebrauch gemacht.

Ab Postschalter geht das Versandrisiko also zu seinen Lasten.

Da brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

Gut ist es, wenn Du die Portoquittung noch hast bzw. mit einem Zeugen belegen kannst, dass das Päckchen aufgegeben wurde.