Unversichertes Päckchen nicht angekommen, Käufer droht mit Anzeige, was nun?
Hallo!
Habe ein unversichertes Päckche versendet. Die beinhaltenden Waren würden per Überweisung bezahlt. Der Käufer beschwert sich nun, er wolle sein Geld zurück oder er würde mich anzeigen! Allerdings habe ich auch diesen Text in meiner Artikelbeschreibung: Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Laut EU-Recht bin ich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um einen Privatverkauf handelt. Ich übernehme keinerlei Gewährleistungen bzw. Garantieleistungen, die Rücknahme ist ausgeschlossen. Der Artikel wird somit wie abgebildet bzw. beschrieben unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers. Ich versende immer mit der günstigsten Art, bei anderem Wunsch bitte gesondert angeben. Die Versandkosten beinhalten sämtliche mit dem Versand verbundenen Nebenkosten wie Verpackung, Weg zur Post, Aufwand usw. und sind nicht verhandelbar! Der Käufer erklärt sich mit Abgabe eines Gebotes mit den genannten Bedingungen einverstanden.
So, nun meine Frage: Kann er mir was, wenn ich das Geld nicht zurück erstatte? Ich habe keinen Beweis, die Ware je besessen zu haben o.ä. Aber ich hatte sie definitiv und habe sie auch versendet. Der Käufer hätte ja auch die Möglichkeit gehabt, einen versicherten Versand zu wählen. Es geht hier auch nicht nur um ein paar Euro. Danke für Eure Hilfe!
14 Antworten
Der gesetzgeber sagt ganz klar: Warenschulden sind Holschulden und Geldschulden sind Schickschulden. Im klartext der muss dafür sorgen das du dein Geld hast und das er sich die Ware hohlt. Wenn er dich jetzt anweist das Gut zu versenden, dann hat sich das für dich mit der abgabe am Postschalter erledigt! Außerdem hast du ja drauf hingewiesen. Haste noch den Einlieferungsbeleg? Wer sagt denn das der nicht nich schon bekommen hat und dich abzocken will?
Eine Rechtsberatung darf hier leider nicht durchgeführt werden. Du hast doch auch bei einem Päckchen einen Versandnachweis über den die Post das Päckchen suchen könnte. Wenn du den verbummelt hast wird es für dich natürlich schwer.
ja, ausserdem hat man nur den Beweis, dass ein Päckchen abgegeben wurde, das sagt noch nichts über den Inhalt aus.
Den hat man auch bei einem Paket nicht. Die Post hat bei Päckchen eh keine Haftung bei Verlust.
Wie lange ist denn der Versand her? Hat der Empfänger mal in seiner Postfiliale nachgefragt, ob das Päckchen vielleicht dort für ihn lagert? Manchmal "verschwinden" Benachrichtigungsscheine auf wundersame Weise :)
Es wäre auf jeden Fall empfehlenswert, eine Nachforschung zu veranlassen vielleicht taucht die Sendung ja noch irgendwo auf.
Eine gute Idee, um nachzuweisen, dass man etwas "auf die Reise geschickt" hat wäre, die Sendung, nachdem sie am Schalter frankiert und mit einem Päckchenlabel versehen wurde , mit zB einem Handy zu fotografieren und dieses Foto dem Empfänger zu schicken.
Du kannst die Nachforschung direkt am Computer veranlassen, hoffentlich findet sich das Päckchen wieder.
http://www.dhl.de/de/paket/kundenservice/online-services/nachforschungsauftrag.html
Hast Du denn keinen zu Hause gehabt, der die Ware gesehen hat? Vielleicht war ja auch einer dabei und hat gesehen, wie Du die Ware verpackt hast? Und was ist mit Deinem Foto von der Anzeige? Damit hast Du zumindest den Beweis, dass Du die Ware hattest.
Lerne aus der Sache und schicke Ware besonders zur Weihnachtszeit nur versichert. Auch Maxibriefe kann man als Einschreiben senden. Damit hast Du einen Beleg und zumindest eine Versicherung bis 25,- Euro. Doch am besten ist der Hermes-Versand. Für ein kleines, versichertes Packet zahlst Du nur 4,30 Euro/ online sogar für 4,00 Euro.
Rechtlich bist, glaube ich, aus der Sache raus. Aber sicherlich kannst Du Dich auf eine fette, negative Bewertung gefasst machen.
Du hast ausdrücklich unversicherten Versand angeboten.
Von der Möglichkeit, versichert zu versenden, hat der Käufer keinen Gebrauch gemacht.
Ab Postschalter geht das Versandrisiko also zu seinen Lasten.
Da brauchst Du Dir keine Sorgen machen.
Gut ist es, wenn Du die Portoquittung noch hast bzw. mit einem Zeugen belegen kannst, dass das Päckchen aufgegeben wurde.
Bei einem Päckchen gibt es keine Identnummer zur Sendungsverfolgung.
Das gibt es nur bei Paketen.