Waschmaschine Garantiefall Kalkschaden
Hallo zusammen, Hoffentlich könnt ihr mir helfen... Es geht darum, dass wir uns eine gebrauchte Waschmaschine gekauft haben... uns ein Jahr Garantie (also wohl eher Gewährleistung) zugesagt wurde (steht auch mit auf der Rechnung) und wir als die Herren kamen, weil das Gerät defekt war, hören mussten, dass es ein Kalkschaden sei und solche nicht abgedeckt werden -.- Ärgerlich... Aber weder auf der Rechnung (bei der nicht einmal die MwSt angegeben ist) noch auf deren Internetseite finde ich eine AGB oder Ähnliches. Also es steht auch nirgens, dass es einen Ausschluss gibt... Meine Frage: Haben die Recht? Ist es bei Waschmaschinen generell ausgeschlossen, das Kalkschäden übernommen werden? Und soweit ich weiß, müssen wir auch keine Anfahrtskosten oder Transportgebühren bezahlen, ist das richtig? Wir haben die Maschine nicht mitnehmen lassen und mussten 15€ für die Anfahrt zahlen -.- Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen oder mir sagen/schreiben, wo ich mich melden könnte, um weitere Information oder vielleicht sogar Hilfe zu bekommen... Bis dahin danke ich euch schon mal im VOrraus ;) Habt mir hier schon oft weitergeholfen ^^ Greets
3 Antworten
Unter Gewährleistung fallen nur Schäden, die schon beim Kauf bestanden haben. Und das ist beim Kalk recht schwer nachzuweisen.
Jedoch ist im ersten halben Jahr nach Kauf die Beweislast auf der Seite des Händlers, anschließend beim Käufer. Kannst hier n bisschen nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Aber wenn Maschine vor weniger als einem halben Jahr gekauft wurde, soll der Händler mal versuchen beweisen, dass der Kalk nicht schon vorher dran war. Bei einem Gebrauchtgerät recht schwierig.
Hallo Stamina
Unter Garantie fallen nur Materialfehler oder Fehler die durch schlechte Arbeit am Gerät hervorgerufen werden.
Fehler durch Kalk fallen niemals unter Garantie weil eine Firma das nie beeinflussen kann.
Die Frage ist aber was ist an der Maschine defekt und ist das wirklich durch Kalk entstanden.
Gruß HobbyTfz
Kalkschäden fallen nicht unter die Garantie, da diese ja durch den Nutzer verursacht werden (nicht korrekte Handhabung). Was anderes ist es, wenn bei einer gebrauchten Maschine schon beim Kauf ein Schaden vorhanden war. Dies zu beweisen ist schwierig.
Neee, kenn ich nicht. Aber das sagt der gesunde Menschenverstand. Das ist übermäßiger Verschleiß, der vom Nutzer verhindert werden konnte.
Das ist genau so, als wenn du beim Auto kein Ölstand kontrollierst und nix nachfüllst.
Echt? Das ist echt blöd... Aber danke für die Antwort... Kannst du mir vlcht. verraten, wo ich das nachlesen könnte?