Angabe des Geschäftsführers auf Briefpapier einer GmbH
Ist es eigentlich immer noch so, daß auf dem Firmenbogen einer GmbH der/die Geschäftsführer/in benannt sein muß?
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn diese Angabe fehlt?
2 Antworten
Ja, es muss noch da stehen. Aber wie es so ist - so lange es keiner merkt, hat es natürlich keine Konsequenzen. Aber es ist immer noch gesetzlich verbindlich. Ich würde das Risiko NICHT eingehen, es gibt inzwischen so viele Abmahnanwälte, die darauf spezialisiert sind, sowas rauszufischen. Das gleiche gilt ja für Aussendungen per Email. Du dürftest ja dann nie die Signatur drunter machen... Wo ist das Problem für Dich?
Ja, dann ignorier Du das am Besten auch und reg Dich nicht auf. Du hast Deiner Pflicht Genüge getan und ihn darauf hingewiesen. Wenn er damit auf die Nase fällt, ist es - wenn ich das richtig sehe - sein Problem. Eigentlich kann er froh sein, dass er jemanden hat, der mitdenkt!
Ich vermute doch sehr, dass da die IHK ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat. Die Angabe ist meiner Meinung nach Pflicht.
Ich habe kein Problem, eher mein Arbeitgeber!
Der ignoriert ganz einfach seit 25 Jahren, daß diese, von mir vermutete, Verpflichtung besteht. So nach dem Motto "das geht niemanden etwas an".