Kann ich einen Kaufvertrag zwischen mir (GmbH Inhaber u. GF) und der GmbH für 1€ machen?
Ich möchte gerne mir (Geschäftsführer und Inhaber der GmbH) von meiner GmbH etwas verkaufen für einen Euro, was eigentlich mehr wert ist. Ist das möglich? Beispiel: Die GmbH verkauft einen Laptop für einen Euro an den Geschäftsführer, obwohl der Laptop vor einem Jahr 500 Euro gekostet hat. Ist das möglich? Laptop wurde genutzt und kostet z.B noch 2 Euro monatliche Software Nutzungsgebühr, was dann von mir privat übernommen wird, sodass die Firma diese Fixkosten monatlich nicht mehr tragen brauch. Also ein geldwerter Vorteil für die GmbH.
6 Antworten
Das wird vom Finanzamt später als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet und muss nachversteuert werden. Aber ansonsten kannst Du das machen.
Einen geldwerten Vorteil gibt es dabei nicht, da es sich ja um ein Veräußerungsgeschäft handelt und wenn doch, wird das Finanzamt nochmal die Hand aufhalten.
Die Frage ist dabei eher, ob der Softwarelizenzgeber einer Änderung des Nutzungsvertrages durch Übergang auf einen neuen Nutzer zustimmt. Da würde ich klar "NEIN" sagen!
Bist Du von § 181 BB befreit? sonst geht es sowieso nciht.
Wenn Du es machst ist es eine verdeckte Gewinnausschüttung udn steuerlich sehr teuer. § 8 Abs. 3 KStG
Wozu das Ganze, wenn Du chef in dem Laden bist, kannst Du es doch immer wenn Du es brauchst mit nach Hause nehmen. Oder anders, wenn Du Dir für deine betrieblcihe Arbeit einen häuslichen Arbeitsplatz einrichtest, wer will Dich hindern?
für den Arbeitsplatz im Betrieb kaufst Du Dir einen neuen über die Firma.
Das Finanzamt würde das als Privatentnahme werten. Eigentlich ist so ein Verkauf auch sinnlos, wenn doch der Geschäftsführer den Firmenlaptop doch eh privat nutzen könnte.
Der Laptop ist nur ein Beispiel. Es geht darum dass ich den Gegenstand aus dem Vermögen der GmbH haben möchte - also im Privatvermögen sichern möchte.
Da würdest du vermutlich gegenüber dem Gesellschaftsvertrag verstossen, der Geschäftsführer hat für das Wohl der Gesellschaft da zu sein und nicht für Geschäfte die zu Laster der GmbH gehen. Ferner würdest du in den Verdacht geraten "verdeckte Gewinnausschüttungen" zu machen. Hast du denn so etwas wegen 500.- Euro nötig? Also wenn solche banalen Software-Nutzungskosten bei den Fixkosten der Gesellschaft Entlastung bringen, bäckt die Gesellschaft schon arge kleine Brötchen, da musst du dich nicht auch noch aufs Eis begeben.
Theoretisch ist das möglich, ja.
Das ist ja kein insichgeschäft weil die GmbH dem Geschäftsführer etwas verkauft.