Bruttogehalt eines Media-Markt Geschäftsführers

2 Antworten

Eine pauschale Schätzung bringt Sie nicht weiter.

Das KInd bzw Sie als Vertreter haben eine Auskunftsanpsruch gegen den Unterhaltschuldner. Sprich sie fordern ihn auf Auskunft zu erteilen. Dabei hat der dann eine Liste der Einkünfte zu erstellen und die Belege also Lohnabrechnung, Jahressteuererklärung usw. vorzulegen. Bis zur Klärung der genauen Höhe wäre der Mindestunterhalt zu zahlen. ( und später dann für diesen Zeitraum auch der Rest. )

Anhand der Auskunft kann dann der Unterhalt berechnet werden. Die Auskunft kann eingeklagt werden.

Sollte der Vater die Auskunft nicht freiwillig erteilen, empfielt sich eine Beistandschaft bei Jungenamt zu beantragen. Die Ämter sind dabei unterschiedlich stark motiviert. Notfalls muß ein Beratungsschein beim Amtsgericht beantragt werden, damit kann man sich dann von den meisten Rechtsanwälten beraten lassen.

Schneggen 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 19:34

Danke, war heute beim Amt....und die Dame war leider wenig motiviert. er zahlt ja schon seid fast 5 jahren den gleichen Betrag, nun wird es langsam Zeit für eine neue Berechnung. Damals hatte er noch eine günstige Steuerklasse da wir noch verheiratet waren und die Position eines Abteilungsleiters hatte, bekam er gutes Gehalt. Heute ist er Geschäftsführer eines Media Marktes und die Kinder 5 Jahre älter. Da ich weiß das Lohnabrechnungen zu gunsten des Unterhaltzahlenden manipuliert werden....war einfach nur die Frage was mich so ungefähr erwartet. Nach meinen Erkundigungen liegt so ein Jahreseinkommen über 100.000 Euro ohne Provisionen....die vom Amt wollte mir dieses nicht Glauben.....

Der Unterhalt wird anhand der letzten 12 Gehaltsabrechnungen und der letzten Steuererklärung berechnet. Der Unterhaltspflichtige ist zur Offenlegung seines Einkommens gesetzlich verpflichtet. Alles andere ist Spekulation.