Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen?
Folgender Sachverhalt :
Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, wird verkauft. Nun muss der neue Geschäftsführer die Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen haben, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Bin ich noch dazu verpflichtet, die Unterlagen aufzubewahren, wenn ich gar nicht mehr verantwortlich für die GmbH bin und der neue Eigentümer z.B. nicht mehr erreichbar ist?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Die Unterlagen gehören der GmbH und sollten auch an deren Geschäftssitz aufbewahrt werden. Von "heiklen" Angelegenheiten sollte sich der alte Geschäftsführer (GF) Kopien fertigen.
Dem neuen GF die Unterlagen vorenthalten geht gar nicht. Und wenn du den neuen GF nicht erreichen kannst, dann schick die Unterlagen an die aktuelle Geschäftsadresse oder an den/die Gesellschafter.
Verpflichtet bist Du dazu nicht, aber auch Sicherheitsgründen solltest Du Dir Kopien der Unterlagen machen, inbesondere für die aktuellen Jahre, wo möglicherwiese nachträglich Haftungsansprüche anstehen (oder eine Prüfung!).
Das muss man im Einzelfall aber genauer betrachten. Wenn Du davon keine Ahnung hast, am Besten einen Steuerbeater fragen.
Einfach bei einem Anwalt hinterlegen---