Darf ein Geschäftsführer Gesellschafter einer GmbH (1-Personen-GmbH) einen Firmenwagen auf sich verischern?
Hallo, ich gründe gerade eine GmbH und möchte einen Firmenwagen anschaffen. Um mit einer günstigen SF zu starten, möchte der Geschäftsführer, der auch zugleich Gesellschafter ist (1-Personen-GmbH) den PKW einfach auf sich versichern. Die Leasing Rate übernimmt die GmbH und die private Nutzung wird mit 1% versteuert. Geht das? Kann ein Geschäftsführer einen Firmenwagen auf sich versichern, um seinen SF zu nutzen oder muss er zwingend auf die GmbH direkt versichert werden? Wenn er auf die GmbH versichert werden muss, mit welcher SF startet man dann? Kann man einen SF übertragen? Wenn der Geschäftsführer einen PKW versichert, gibt das Probleme mit dem Finanzamt? Wir haben zwar einen Steuerberater, aber ich möchte nicht jedes kleine Detail dort anfragen, der kostet Geld. Daher bitte nicht den Tipp "Frag deinen Versicherungsmakler oder Steuerberater" bitte :-) Ich will das einfach mal vorab generell wissen, wenn sich hier jemand auskennt. Den Profi kann ich immer noch fragen! THANK YOU
5 Antworten
Die Versicherung solltest du über die GmbH laufen lassen. Du kannst dir meines Wissens deinen SF auf die Firma übertragen lassen. Besprich das bitte mit deiner Versicherung.
Es ist nie gut, Privates und Geschäftliches zu vermischen. Es ist immer am besten, alle Finanzangelegenheiten strikt zu trennen.
Viel Glück und Erfolg mit deiner neuen GmbH! :-)
Das man strikt trennen sollte oder muss ist mir bewusst und das ist auch gut so! Das sehe ich genauso. Das macht grundsätzlich die Sache auch einfacher. Aber mir geht es nur um die SF, denn gerade in der Gründung hat man nichts zu verschenken. Und ohne SF einen Firmenwagen zu versichern, das wird teuer. Aber wenn man die SF übertragen kann, wäre das super. Ich frage mal bei der Versicherung. :-)
Was da angestrebt wird ist zwar möglich, aber vollkommen unsinnig.
Zunächst mal am Rande:
man kann ein Auto nicht auf jemanden versichern, sondern es kann nur jemand Versicherungsnehmer sein (juristische- oder natürliche Person) und es wird ein Fahrerkreis gebildet der nach Alter und teilnahme am begleiteten fahren benannt wird.
Der sinnvollere Weg wäre der, dass die GmbH als juristische Person den vorhandenen SFR der natürlichen person auf sich übertragen lässt.
Damit wäre es dann auch steuerlich der sauberste Weg.
Ist aber eine Einbahnstraße
Ist aber eine Einbahnstraße
In wie fern soll das eine Einbahnstraße seinß
Der SFR Lässt sich selbstverständlich jeder Zeit wieder auf eine Privatperson rückübertragen, die GmbH muss ihn dazu nur erneut freigeben und dem Empfänger bestätigen, dass er/sie das Fahrzeug als verantwortlicher in der fraglichen Zeit benutzt hat.
... seit wann soll dies gehen und wo steht das?
Natürlich kann grundsätzlich die Person der Versicherungsnehmer werden.
Alternativ kann man den SFR aber auch in die Firma einbringen. Das Zauberwort heißt "Mitversicherungsnehmer".
Mitversicherungsnehmer! Ok... das google ich mal! Danke!
Wenn er als Privatperson den SF-Rabatt auf die Firma überträgt, kann das nicht wieder rückgängig gemacht werden.
Starke Behauptung! Leider Unfug...
... versucht gerade ein aktueller Rentner hier bei uns und die Allianz gibt die SF-Klasse der GmbH nicht frei. Also bitte!
@Hans CC@Schleudermaxe:
Soll ich Euch die Formulare der Allianz und der HUK raussuchen?
und fall die das nich machen machens so ziemlich alle anderen
... natürlich, kann er, und somit behält er auch seine SF-Klasse, wenn er denn mal die GmbH verläßt.
Alles doch ganz einfach, oder?
Und unser Finanzamt hier macht auch keine Orgie, wenn denn die günstigeren Beiträge vom Konto der GmbH eingezogen werden.
Wenn man den SFR von sich auf die GmbH übertrage kann, dann ist das top! So fahre ich günstig und der PKW läuft sauber auf die GmbH. Danke!