Darf ein Geschäftsführer Gesellschafter einer GmbH (1-Personen-GmbH) einen Firmenwagen auf sich verischern?

5 Antworten

Die Versicherung solltest du über die GmbH laufen lassen. Du kannst dir meines Wissens deinen SF auf die Firma übertragen lassen. Besprich das bitte mit deiner Versicherung.

Es ist nie gut, Privates und Geschäftliches zu vermischen. Es ist immer am besten, alle Finanzangelegenheiten strikt zu trennen.

Viel Glück und Erfolg mit deiner neuen GmbH! :-)

Cle73 
Beitragsersteller
 03.06.2017, 09:48

Das man strikt trennen sollte oder muss ist mir bewusst und das ist auch gut so! Das sehe ich genauso. Das macht grundsätzlich die Sache auch einfacher. Aber mir geht es nur um die SF, denn gerade in der Gründung hat man nichts zu verschenken. Und ohne SF einen Firmenwagen zu versichern, das wird teuer. Aber wenn man die SF übertragen kann, wäre das super. Ich frage mal bei der Versicherung. :-)

Was da angestrebt wird ist zwar möglich, aber vollkommen unsinnig.

Zunächst mal am Rande:
man kann ein Auto nicht auf jemanden versichern, sondern es kann nur jemand Versicherungsnehmer sein (juristische- oder natürliche Person) und es wird ein Fahrerkreis gebildet der nach Alter und teilnahme am begleiteten fahren benannt wird.

Der sinnvollere Weg wäre der, dass die GmbH als juristische Person den vorhandenen SFR der natürlichen person auf sich übertragen lässt.
Damit wäre es dann auch steuerlich der sauberste Weg.

Cle73 
Beitragsersteller
 03.06.2017, 09:52

Wenn man den SFR von sich auf die GmbH übertrage kann, dann ist das top! So fahre ich günstig und der PKW läuft sauber auf die GmbH. Danke!

DerHans  03.06.2017, 14:22
@Cle73

Ist aber eine Einbahnstraße

verreisterNutzer  04.06.2017, 11:56
@DerHans

Ist aber eine Einbahnstraße

In wie fern soll das eine Einbahnstraße seinß
Der SFR Lässt sich selbstverständlich jeder Zeit wieder auf eine Privatperson rückübertragen, die GmbH muss ihn dazu nur erneut freigeben und dem Empfänger bestätigen, dass er/sie das  Fahrzeug als verantwortlicher in der fraglichen Zeit benutzt hat.

schleudermaxe  04.06.2017, 21:07
@verreisterNutzer

... seit wann soll dies gehen und wo steht das?

Natürlich kann grundsätzlich die Person der Versicherungsnehmer werden.

Alternativ kann man den SFR aber auch in die Firma einbringen. Das Zauberwort heißt "Mitversicherungsnehmer".

Cle73 
Beitragsersteller
 03.06.2017, 10:40

Mitversicherungsnehmer! Ok... das google ich mal! Danke!

Wenn er als Privatperson den SF-Rabatt auf die Firma überträgt, kann das nicht wieder rückgängig gemacht werden.

suzisorglos  03.06.2017, 14:33

Starke Behauptung! Leider Unfug...

schleudermaxe  04.06.2017, 21:08
@suzisorglos

... versucht gerade ein aktueller Rentner hier bei uns und die Allianz gibt die SF-Klasse der GmbH nicht frei. Also bitte!

verreisterNutzer  05.06.2017, 01:23

@Hans CC@Schleudermaxe:

Soll ich Euch die Formulare der Allianz und der HUK raussuchen?

und fall die das nich machen machens so ziemlich alle anderen

... natürlich, kann er, und somit behält er auch seine SF-Klasse, wenn er denn mal die GmbH verläßt.

Alles doch ganz einfach, oder?

Und unser Finanzamt hier macht auch keine Orgie, wenn denn die günstigeren Beiträge vom Konto der GmbH eingezogen werden.