Impressum Prokurist?
Hallo,
Kann man auf Angabe des Geschaeftsfuehrers im Impressum verzichten und stattdessen einen Prokuristen nennen?
2 Antworten
"Anzugeben ist Vor- und Zuname der vertretungsberechtigten Person. Je nach Gesellschaftsform sind dies zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand..."
Vergleiche dazu auch § 35a Absatz 1 GmbHG:
"Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden."
Ist der Prokurist für die Inhalte der Webseite verantwortlich? Dann ja.