Darf ein Ausschließlichkeitsvermittler zusätzlich Geschäftsführer einer GmbH sein...

5 Antworten

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Gleichzeitige Tätigkeit als Vertreter und Makler(in d. GmbH) verstößt erstmal gegen Vertretungsvertrag. Maklertätigkeit ist gerade in der Anfangszeit zeitaufwendig - das wird schiefgehen! Sinnvoll ist z.B. wohl dosierte "Arbeitsverweigerung" und ständige "Nörgelei" - in der Hoffnung die Versicherung kündigt Vertretungsvertrag. Ein zeitlich begrenztes Wettbwerbsverbot durch bisher vertretenen Versicherer muss dann von diesem bezahlt werden und Ausgleichsanspruch wird fällig. Das eröffnet ggf. (falls hoch genug) in der Anfangszeit " finanzielle Atemluft" als Makler. Gruß rd Versicherungsmakler

Ich denke mit der IHK sollte es keine Probleme geben, allerdings mit der BaFIN und dem Unternehmen das mit dir den Ausschließlichkeitsvertrag hat, denn immerhin ist dort eine Wettbewerbsklausel drinne sonst wäre es ja keine Ausschließlichkeit! Zu mal es rechtlich auch sehr schwer möglich ist gleichzeitig Makler und AO zu sein!

tomVer2014 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 13:51

Der Rückzug aus der AO würde nach ca. 12 Monaten umgesetzt werden. Damit würde die Doppelte-Schiene enden.

Wenn es im Vertrag mit der Versicherung keine Wettbewerbsklausel gibt, ja! Bleibt aber noch die Frage, wie dann der Paragraph §34d Gewerbeordnung zu werten ist. Evtl. musst Du dann doch vollständige Sachkunde nachweisen!!

tomVer2014 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 13:28

Sämtliche Nachweise können erbraucht werden. Es geht mir um die Grundsätzlichkeit .

bmke2012  16.12.2014, 13:29
@tomVer2014

Dann bleibt einzig die Frage der Wettbewerbssituation und wie Dein Vertragspartner dazu steht!! Üblicherweise wird genau das ausgeschlossen!!

tomVer2014 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 13:37
@bmke2012

Der AO-Vertrag verbietet konkurrierendes Gewerbe. Es geht mir ausschließlich um die IHK. Lässt die IHK eine „ doppelte „ Registrierung zu?

Sollte die Antwort dazu nein lauten, wäre ich dankbar für Tipps, die ein legales umgehen des Systems zulassen.

bmke2012  16.12.2014, 14:37
@tomVer2014

Der IHK ist das Wumpe. Du kannst so viele Firmen und Tätigkeiten anmelden wie Du lustig bist und sinnvoll bestreiten kannst

Eine GmbH ist ein juristische Person und benötigt um in dem Bereich Versicherungen oder Finanzdienstleistungen Genehmigungen nach § 34 c,d,f oder h je nachdem welches Geschäftsfeld die GmbH betätigt. Sie hat dann auch eigenen Vermittlernummer im Vermittlerregister. Die GmbH muss sicherstellen, dass wenn ein Maklerstatus angeben ist, auch nach Maklerstatus die Kunden beraten und bedient werden. Welchen Status der GF hat dürfte egal sein.

Hey tomVer2014,

darf er schon - nur kann ich mir nicht vorstellen, daß dabei die Gesellschaft, wo er als Ausschließlichkeitsvermittler tätig ist, da mitspielt! Schließlich hat er ja mit denen ein Vertrag als Ausschließlichkeitsvertreter unterschrieben.

Gruß siola

tomVer2014 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 14:27

Ich weiß! Möchte ehrlich sein. Ich bin seit ca. 14 Jahren in der AO tätig. Doch seit längerem fühle ich mich nicht mehr wohl. Mir fehlt einfach die Flexibilität. Mich stören verschiedene Ding. Obwohl ich stets versuche im Interesse meiner Kunden die besten Lösungen zu finden, weiß ich, dass ich ihnen etwas vorenthalte. Deshalb möchte ich die Seiten wechseln.

Mein Hauptproblem ist die Finanzierbarkeit des Projektes. Über die Jahre konnte ich mir einen zuverlässigen Bestand aufbauen von dem ich sehr gut leben kann und genau diesen würde ich gerne weiterhin betreuen wollen. Nur wie deckt man am cleversten um? Ich konnte über die Jahre einige Kollegen beobachten, die den Schritt gewagt haben. Doch leider haben es nur die wenigsten geschafft. Die meisten sind gescheitert und treten heute als „ Pseudo – Makler „ auf. Mein Unternehmen richtet auch ihr gesamtes Interesse auf Vermittler, die das Haus verlassen haben. So nach dem Motto „ wenn nicht bei uns, dann nirgends! „ Es werden Anwälte eingeschaltet um dem neuen Konkurrenten das Leben so schwer als nur möglich zu gestallten. Provisionszahlungen werden vorerst zu Unrecht einbehalten. Zusätzlich werden die Bestände in Höchstgeschwindigkeit mit mehreren Vermittlern besetzt und Verlängerungsaktionen durchgeführt. Es hat auch keiner ein Problem damit, den ausgeschiedenen Vermittler zu diskreditieren.

Versichfachwirt  17.12.2014, 16:03
@tomVer2014

m.E. geht das nur, indem Du Dir bereits vor Ausscheiden Betreuungsvollmachten ausstellen läßt, die Du dann nach Ausscheiden auf den Tisch legst. Natürlich sollten sie möglichst richtig datiert sein. Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass der Versicherer versucht, Dir nachzuweisen, dass Du unerlaubt Daten entwendet hast und sich nicht die Kunden nach dem Ausscheiden alle bei Dir gemeldet haben. Im Grunde erhälst Du dafür ja auch den Ausgleichsanspruch, dass Du die Kunden "abgibst". Vielleicht gelingt es Dir ja auch, die Kunden zu aktivieren, dass sie nach Deinem Ausscheiden ihren Willen bekunden, von Dir als Makler weiter betreut zu werden. Nach meiner Einschätzung kann man sich darauf allerdings nicht verlassen.