Ausgeschieden aus GmbH und trotzdem auf dem Briefpapier - ist das rechtens?
Ich bin seit 10/2014 als Geschäftsfüher und Gesellschafter aus meiner damaligen GmbH ausgestiegen. Die Firma existiert weiter unter anderer Leitung. Trotzdem werde ich auf Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen weiterhin als Gesellschafter und Geschäftführer benannt.
Ist dies Rechtens? Und welche Konsequenzen kann dies für das Unternehmen haben?
3 Antworten
Da würde ich mal um ein Gespräch bitten, weil das darf er so nicht machen. Der neue Geschäftsführer führt die alten Kunden so auch in der Irre, die meinen sie würden immer noch Geschäfte mit dir machen.
Evtl kennen dich Kunden persönlich und fanden dich sehr freundlich und nett und machten alleine dadurch schon Geschäfte mit dir und denken nun das du immer noch da bist.
Des weitern könnte wenn was schief geht einer dich angehen obwohl du nicht mehr der Geschäftsführer bist.
Das ist in § 35 a GmbHG geregelt, wie und was angeben wird bei der GmbH auf dem Geschäftspieren. Auch muß da im Handelsregister durch einen Notar bekannt gegeben werden.
Bei Nichteinhaltung gibt es Orndungsstrrafen.
Ja das ist mir klar. Das dürfen die eben nicht tun. Du kannst klagen oder Dich an das Amtsgericht wenden , daß die auf Unterlassung drängen und eine Ordnungsgeld verhängen wenn die das nicht tun
Wende dich an einen Anwalt, der regelt das in Kürze!
den Anwalt bezahlt der Auftraggeber ....
wieso nicht erstmal ein Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer?
Das dürfte beim Betroffenen keine Geldfrage sein!
Danke für deine Antwort, ich bin 10/2014 notariell ausgetreten und trotzdem verwendet die Firma weiterhin Briefpapier für Rechnungen und Lieferscheine mit meinem Namen.