Geschäftsführer/Geschäftskonto obwohl negative Schufa?
Hallo zusammen, meine Frage wäre: Bei einer Neugründung einer GmbH, gibt es hier die Möglichkeit, dass das Geschäftskonto der Gesellschafter gründet oder muss das Geschäftskonto auf den Geschäftsführer laufen?
Problem ist, der zukünftige Geschäftsführer hat vermutlich ein paar Schufaeinträge, die Frage ist dann, ob die Bank ggf. die Eröffnung eines Geschäftskontos ablehnen wird? Alternativ würde es auf mich, den Gesellschafter laufen. Wäre dies theoretisch möglich oder muss der GF zwingend Inhaber des Kontos sein?
3 Antworten
Der Inhaber des Kontos einer GmbH ist weder ein Gesellschafter noch der Geschäftsführer, sondern die GmbH selbst! Da eine GmbH keine Person ist, die selbst zur Bank laufen kann, um ein Konto zu eröffnen, muss eine vertretungsberechtigte Person diesen Antrag stellen. Wer vertretungsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Handelsregister. Diese vertretungsberechtigte Person (in der Regel der Geschäftsführer oder ein Prokurist) kann aber auch eine weitere Person bevollmächtigen dies zu tun. Der Gesellschafter hat damit normalerweise nichts zu tun, es sei denn er ist gleichzeitig der Geschäftsführer.
Vertragspartner ist die GmbH und nicht der Geschäftsführer. Die privaten Schufa-Einträge oder die private Insolvenz interessiert nicht die Bank.
Bei einer Kapitalgesellschaft, also bei einer GmbH usw., muss es ein Konto geben, das auf den Namen der GmbH lautet.
Auf dieses Konto ist die Stammeinlage einzuzahlen.
Eine andere Frage ist, wer über dieses Konto verfügen kann.
Das muss mit dem Kreditinstitut vereinbart werden. Dafür gibt es üblicherweise eine Unterschriftskarte.
Über das Konto verfügen könnte der Geschäftsführer oder jeder andere Mitarbeiter. Das ist bei der Bank frei vereinbar.