UG schuldet mir Geld, GmbH gegründet

5 Antworten

Firmiert die UG nun lediglich als GmbH oder wurde eine völlig neue Gesellschaft gegründet? Im letzteren Fall kannst du dich lediglich an die UG wenden. Sie ist nicht umsonst haftungsbeschränkt. Firmiert sie nun als GmbH (nach Erhöhung des Stammkapitals), kannst du natürlich deine Forderung gegen die GmbH geltend machen und notfalls die Zwangsvollstreckung betreiben.

Ronox  30.09.2014, 22:06

Die unterschiedlichen Handelsregisterstellen weisen auf zwei unabhängig voneinander existierenden Gesellschaften hin. So schnell kann eine UG aber nicht aus dem HR "gelöscht" werden. Ich kann dir leider im Moment nicht weiterhelfen. Warte am besten ab, was der Geschäftsführer zur UG erklärt. Eine UG wird übrigens nicht in eine GmbH umgewandelt, sondern ist eine GmbH, die nur wegen ihres niedrigen Stammkapitals anders firmieren muss (als UG). Erreicht sie das vorgeschriebene Stammkapital, kann sie fortan ganz regulär als GmbH firmieren.

riquelme64 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 21:53

Das kann ich nicht sagen. Ich kann mich auch nur auf Informationsquellen wie Impressum berufen. Die komplette Internetseite ist dieselbe, nur dass eben GmbH dahintersteht. Im Handelsregister finde ich die UG nicht mehr.

mepeisen  01.10.2014, 09:44
@riquelme64

Ich nehme an, Gesellschafter und Geschäftsführer sind dieselben Personen.

Ein Hinweis für dich (und ggf. für den Anwalt): Wenn hier genug Kapital in der UG vorhanden war und es ohne die Rechnungen zu bezahlen abgezogen wurde um dann eine GmbH zu gründen, könnte das strafrechtlich relevant sein (Betrug) und zudem könnte das eine unerlaubte Handlung sein über die der Weg frei ist, gegen den Geschäftsführer zu klagen und später in sein Privatvermögen zu pfänden.

Ich persönlich würde zunächst abwarten, wie die Reaktion ausfällt. Parallel dazu das Handelsregister anfragen, was aus der UG geworden ist.

Variante 1) Er bezahlt, dann ist alles gut. Aus welchem Topf kann dir rechtlich egal sein. Sollte es aus dem GmbH Topf sein, müsstest du ggf. deine Rechnung überarbeiten o.ä.

Variante 2) Er verweigert oder meldet sich nicht. Dann würde ich strafrechtlich gegen ich vorgehen (Betrugsanzeige) und versuchen über die obige Argumentation zivilrechtlich an den Geschäftsführer und dessen Privatvermögen heran zu kommen. Das ist nicht einfach, es muss vor allem ein gewisser Vorsatz vorliegen.

geheim007b  05.06.2016, 18:41
@mepeisen

Würde ich auch so sehen.... ggf. Finanzamt gleich noch ins Boot holen, denn eine Verschiebung des Kapitals geht so leicht auch nicht.

riquelme64 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 21:51

Zur näheren Erklärung: Ich habe dort als Freiberufler gearbeitet. Der Anwalt hat jetzt ein Schreiben an die UG geschickt: Die Adresse der neuen GmbH und der alten UG sind dieselben. Handelsregisternummern der UG und der GmbH sind unterschiedliche. Pleite gegangen sein kann Sie eigentlich nicht. Ich verstehe nicht ganz, wie überhaupt der Mahnbrief dort ankommen soll, wenn an der gleichen Adresse eine andere Firma tätig ist. Heißt das mein Anwalt müsste sich informieren ob die Firma pleite gegangen ist(was eigentlich unmöglich ist) oder eben umgewandelt wurde?

Vielen Dank, kenne mich leider nicht gut aus.

Ich würde mich um den Status der UG und der GmbH überhaupt nicht kümmern. Dein Anwalt scheint auch genau diese Linie zu fahren. Denn es kann Dir egal sein von wo das Geld kommt. Im Zweifel wird nämlich Dein Anwalt auf die Identität der beiden Gesellschaften gehen. Gleiche Gesellschaftsverhältnisse, vielleicht auch ähnlicher oder gleicher Name nur anderer Zusatz. Ähnlicher oder gleicher Unternehmenszweck und dann noch der selbe Geschäftsführer.

Trauen sich viele nicht, da einen breiten Angriff zu starten. Glückwunsch zu Deinem Anwalt, aus meiner Sicht macht er genau das Richtige. Also Daumen hoch und die Rechnung die er stellen wird ist schon durch Qualität verdient.

Noch was ist augenscheinlich gut gelaufen, Du bist früh zum Anwalt gegangen. Gerade wo da einiges in Bewegung gekommen ist. Also wenn das Stammkapital nicht schon aufgebraucht wurde (bis ein Gericht das Ganze entscheiden wird), dann stehen Deine Chancen ziemlich gut.

Du wunderst Dich vielleicht, dass ich gleich von Gericht schreibe. Kein Wunder, der andere wird der Auffassung natürlich nicht folgen. Sonst hätte er eine Kapitalerhöhung in der UG gemacht. Daher wird nur die Klage bleiben.

Leider gilt vor Gericht immer eins: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Meint, falls Du den Spruch nicht kennst, man weiß nie bis das Urteil zugestellt ist, wie das Gericht entscheidet.

Trotzdem - Gute Chancen und wünsche viel Erfolg.

Frag am besten deinen Anwalt! Aber ich vermute, es ist so:

Wenn die UG in eine GmbH umgewandelt wurde (wovon ich ausgehe), gehen sämtliche Verbindlichkeiten auf die GmbH über, d.h. du hast nun einen Anspruch gegen die GmbH. Wenn die UG pleite gegangen ist und der ehemalige Geschäftsführer dann eine GmbH gegründet hat, hast du Pech gehabt. Dann bekommst du im Insolvenz-Verfahren nur deinen Anteil aus der Insolvenz-Masse (die kann bei einer UG auch nur 1 € betragen - vgl. Stammkapital).

Rein theoretisch musste die UG nicht 25000 € verdienen. Es kann auch sein, dass sie Insolvenz angemeldet hat und die neuen Gesellschafter privat noch 25000 € zur Gründung der GmbH übrig hatten.

Mir schuldet eine UG(haftungsbeschränkt) mehrere Tausend Euro

Die Firma ist eine eigne Rechtsperson, normalerweise solltest Du Dir in so einem Fall vertraglich einen natürlichen, solventen Bürgen stellen lassen.

Dies hab ich schwarz auf weiß auf einer Gutschrift mit Unterschrift des Geschäftsführers stehen.

Was meinst Du mit "Gutschrift"? Handelt es sich um eine Abrechnungsgutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 2 u. 3 UStG?

Zitat: Unbeschadet der Verpflichtungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 Satz 2 kann eine Rechnung von einem in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht.

Nach schicken einer Rechnung,habe ich keine Antwort erhalten.

Ich nehme an, dass Deine Forderung fällig war und die Firma in Verzug geraten ist.

Jetzt hat diese Person eine GmbH gegründet und die Geschäfte laufen über die GmbH. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und dieser hat eine Mahnung verfasst und abgeschickt. Kann ich damit rechnen das Geld zu bekommen, da es die alte Firma ja nicht mehr gibt ?

Die UG hat also nur einen Gesellschafter?

Hast Du bereits über bundesanzeiger.de geprüft, das die alte Firma aufgelöst und gelöscht wurde? Es muss vor Löschung ein dreimaliger Aufruf des Liquidators erfolgen, dass die Gläubiger sich melden sollen.

Wichtig wäre, dass Du mit Deinem Anwalt besprichst wie es weiter geht, wenn keine Zahlung erfolgt.

Andererseits musste die UG ja auch erst 25000€ verdienen, um die GmbH gründen zu können, daher kann es ja nicht sein, dass kein Geld da ist.

So nicht richtig. Es kommt eher darauf an, dass die UG ihr Stammkapital erhöht und dies eingezahlt wird oder aus den Rücklagen genommen wird.

Der Gesellschafter der UG kann natürlich eine zweite Unternehmung direkt als GmbH gründen.

Er wird aus der UG eine GmbH gemacht haben, damit ist die Firma quasi die Alte. Ob du dein Geld bekommst, kann dir sicher keiner Beantworten.