Hallo Community,
Wir haben eine GmbH gegründet und diese befindet sich zur Zeit noch in der Gründungsphase (beim Handelsregister angemeldet aber ist noch nicht eingetragen). Die GmbH hat einen Gesellschafter, der gleichzeitig auch der einzige Geschäftsführer ist.
Wir haben die Hälfte des Stammkapitals für die Gründung in das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt in Höhe 12.500,00 €.
Wir würden gerne unseren privaten PKW als Firmenwagen einsetzen. Hierfür wollen wir das Auto an die GmbH verkaufen.
Der Gesellschaftsvertrag unserer Firma enthält eine Klausel die es zulässt, dass der Geschäftsführer mit sich als Privatperson Geschäfte durchführen kann.
Der Wert des Autos wurde von einem Autohändler auf 23.100,00 € geschätzt.
12.500,00 € des Kaufpreises wollen wir durch das Stammkapital bezahlen und die restlichen 10.600,00 € sollen dann durch ein Darlehen bezahlt werden, welches der Geschäftsführer als Privatperson an die GmbH gibt.
Ich hätte hierzu folgende Fragen:
- Wenn man als Privatperson ein Auto verkauft ist es richtig, dass keine MwSt. im Kaufpreis dann enthalten ist? Das Auto wird nur Netto verkauft, oder?
- Wer ist der Käufer im Kaufvertrag? Der Geschäftsführer, der die Firma vertritt oder die GmbH, mit Firmenadresse und so?
- Kann auf eine GmbH in Gründung überhaupt ein Auto angemeldet werden?
- Wenn nicht, kann man das Auto verkaufen und später die Zulassung auf die GmbH vornehmen?
- Was gehört in den Darlehensvertrag, wenn der Geschäftsführer der GmbH als Privatperson ein Darlehen gibt?
- Was sind übliche Zinssätze?
- Wie schnell könnte ich den Kauf abwickeln? Könnte man sofort die 12.500,00 € Stammkapital für den Autokauf überweisen? Auch wenn ggf. das Auto später erst umgemeldet wird und die GmbH sich noch in Gründung befindet? Könnten dabei irgendwelche Probleme mit der Haftung der GmbH entstehen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.