Allianz übernimmt nicht Anwaltkosten Aufhebungsvertrag ?
Ich muss jetzt 2tes Mal Anwaltkosten selbst tragen weil Allianz es nicht übernehmen will. Bin beim Allianz seit 8J Rechtsschutz versichert.Zweites mal sollte ich mich an Anwalt wenden wegen der Firmentumstruktuirung und Aufhebungsvertrages. Vor ca 6 Monaten wo die Firma wo ich gearbeitet hatte gesplittet wurde, habe ich massive gesundheitliche Probleme bekommen.Ich habe auch ein gesundheitlicher Attest und Schreiben vom Arzt, dass er mir vor lange Zeit empfohlen hatte andere Stelle zu suchen.Deutsch ist nicht meine Mutterrache deswegen musste ich ein Anwalt wegen dem Aufhebungsvertrages engagieren, den ich jetzt Paar Tausend EU zahlen muss weil Allianz wieder Anwalt kosten nicht übernehmen will.(( Außerdem habe ich vor dem Arbeitsamt trotz Attest eine Sperre bekam. Gott sei Dank, dass ich in einem Monat einen neuen Job gefunden hab ))...Aber finde es ist echt Unrecht - ich bin aus IT Bereich wo man nicht 40 St. die Woche nach dem Vertrag arbeitet sonst 60-70 und sehr oft Sa,So.. auch aus dem Urlaub - das alles wird nicht bezahlt + Stress ohne Ende.Man arbeitet wie ein Pferd, zahlt vernünftig Steuer,GEZ und andere gesetzliche Kram ... und dann wenn man in solche Situation landet, wird man von allen Seiten einfach abgezockt und bekommt keine Hilfe von der Versicherung...Was kann man überhaupt in solche Situationen unternehmen? An wen kann ich mich wenden, wer wirklich helfen kann? ((
Besten Dank im Voraus!
PS> Anwaltkosten Berechnung (ohne Gericht) Beispiel
Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000,00 €. Ihr Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis beenden, er stellt eine Kündigung in Aussicht oder hat eine Kündigung schon ausgesprochen. Um ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden so soll mit dem Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls die Zahlung einer Abfindung verhandelt werden. Es wird korrespondiert und telefonisch verhandelt. Schließlich wird ein Vertrag abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis beendet wird und eine Abfindung von 10.000,00 € gezahlt wird.
So sieht die Gebührenrechnung aus:
Gegenstandswert: 3 Bruttomonatsgehälter = 6.000,00 €
Geschäftsgebühr (1,3): 460,20 €
Einigungsgebühr (1,5): 531,00 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Umsatzsteuer 19 %: 183,62 €
Gesamt: 1.203,33 €
4 Antworten
Aus meiner Sicht sind Sie bei Abschluss des Rechtsschutzvertrages falsch beraten worden. Wenn das durch einen Allianzvertreter geschah, ist die Beschwerde beim Ombudsmann ein guter Weg. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie einen eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz vereinbart haben. Waren Sie denn vor 8 Jahren Beamter oder im öffentlichen Dienst? Sind Sie auf die Einschränkung im Antrag hingewiesen worden?
War dem Vermittler bekannt, dass Sie damals mit der deutschen Sprache Schwierigkeiten hatten?
Ich bin weiterhin erstaunt, dass ein Rechtsschutzfall schon einmal nicht reguliert wurde, ohne dass dann eine Änderung des Vertrages erfolgt. Haben Sie damals den Vermittler nicht angesprochen?
Die anwaltliche Gebührennote ist korrekt und aus meine Sicht auch fair.
Am besten Sie wenden sich an einen freien Vermittler. Der kann Ihnen auch im Schadenfall zur Seite stehen.
Beim Ombudsmann sollten Soe sachgerecht argumentieren und vorallem auch darauf hinweisen, dass ein Vertrag Ihnen verkauft wurde, der Ihre Situation überhaupt nicht berücksichtigt. Sie als Laie konnten das nicht erkennen, zumal Ihnen auch kein Beratungsprokoll ausgehändigt wurde, wie es heute vorgeschrieben ist.
Vielen Dank für die Auszeichnung.
Hallo,
die Übernahme der Kosten bei deiner Geschichte, hängt auch davon ab, was du damals für einen Vertrag abgeschlossen hast.
Ich kann dir nur raten den Omdbusmann der Versicherung einzuschalten. Das ist eine Art "außergerichtliche Instanz" welche solche Konflikte durch einen Kompromiß regeln kann.
https://www.allianzdeutschland.de/der-allianz-beschwerde-report/id_73753244/index
Eine andere Lösung wäre, wenn dein Anliegen gemäß Vertrag begründet ist, an den Vorstand der Allianz zu schreiben.
Es tut mir Leid für dich, aber das sind die zwei einzigen "kostenlosen" Lösungen, die ich dir anbieten kann!
Leider ist es so, daß der kleine Mann in solchen Fällen fast immer der verlierer ist !
Siehe zu, daß du das mit den Überstunden geregelt bekommst in Zukunft. Bestehe auf Überstundenbezahlung!
Und wenn du einen Anwalt beauftragst in Zukunft immer vorher die Höhe des Honorars abklären!
Ich habe auch schon einiges erlebt!
Alles Gute, LG. Emmy
Danke dir liebe Emmy. Omdbusmann ist eine gute Idee! Danke dir für cooler Vorschlag!!
Du, wie ich sagte, lies gründlich deinen Vertrag durch.
Manchmal kann man auch bei der Verbraucherberatung sich von einem Anwalt beraten lassen, gegen eine Gebühr.
Auf jeden Fall, sieht es in deinem Fall so aus, als ob die Allianz behaupten würde, daß gar kein Versicherungsfall eingetreten wäre, weil es sich nicht um eine Kündigung handelt.
Da kann dir nur einen versierten Anwalt,der sich heranmacht, dein Vertrag mit der Allianz einzustudieren, um zu sehen, ob überhaupt eine Chance besteht, daraus einen Versicherungsfall zu machen.
Das hätte dein Anwalt (derjenige,der deinen Fall übernommen hat) erst tun müssen!
Das mit den mehreren tausen Euros Anwalthonorar wundert mich...
Das Honorat ist immer vom Streitwert abhängig. Also schau mal, was für ein Streitwert dein Anwalt angegeben hat!
Kann sein, daß sein Honorar nicht berechtigt ist! Aber das führt uns noch weiter!
https://duckduckgo.com/?q=wie+berechnet+man+einen+anwaltshonorar
Emmy
Der Fehler des Fragestellers liegt hier darin, dass er sich VOR der Beauftragung eines Anwalts eine Deckungszusage hätte einholen müssen. Nur dass er muttersprachlich nicht deutsch spricht, ist kein Grund einen Anwalt einzuschalten. Da hätte durchaus die Rechtsberatung der Gewerkschaft ausgereicht.
Und wenn man nicht in der Gewerkschaft ist ?
Dann wird es Zeit, einzutreten
Danke dir liebe Emmy. Ich werde noch mal an Allianz schreiben und unbedingt an Omdbusmann alle unterlagen verschicken. Noch mal 1000 Dank!
Kann nur wiederholen was ich Herr Expert beantwortet hatte -
..ich denke nicht jeder Deutscher kann solche Verträge und überhaupt rechtliche Unterlagen richtig entziffern deshalb Dolmetscher hat damit überhaupt nicht zu tun!! Mein Französisch, Englisch, Spanisch, Russisch - sind fließend, das heisst aber nicht, dass ich auf fremder Sprache rechtliche Dokumenten 100% verstehen kann!
Ausserdem ich habe weder beruflich noch privat mit rechtlichen Unterlagen was zu tun von daher keine Erfahrungen in dem Bereich. Als Folge - es ist normal, dass ich zum Anwalt gegangen bin. Bevor ich das getan hatte, habe ich natürlich Allianz angerufen!! Antwort war "wir können Ihnen nicht helfen (ich habe am Tel gefragt was soll ich jetzt tun und ob Allianz evl. irgendwelche Anwälte in meiner Näher vorschlagen könnten) ... suchen Sie bitte selbst ein Anwalt!".
ich habe wegen Anwalt Honorar nachgeschaut (ich habe von ihm noch keine RE erhalten)
Hier ein Beispiel:
Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000,00 €.(mein Brutto war mehr als doppelt als dies - das heiss ich muss ca 3 000 für Anwalt bezahlen(( Krass! ) Ihr Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis beenden, er stellt eine Kündigung in Aussicht oder hat eine Kündigung schon ausgesprochen. Um ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden so soll mit dem Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls die Zahlung einer Abfindung verhandelt werden. Es wird korrespondiert und telefonisch verhandelt. Schließlich wird ein Vertrag abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis beendet wird und eine Abfindung von 10.000,00 € gezahlt wird.
So sieht die Gebührenrechnung aus:
Gegenstandswert: 3 Bruttomonatsgehälter = 6.000,00 €
Geschäftsgebühr (1,3): 460,20 €
Einigungsgebühr (1,5): 531,00 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Umsatzsteuer 19 %: 183,62 €
Gesamt: 1.203,33 €
@Eli777,
aus deinem Schreiben von der Allianz, entnehme ich, dass dein Rechtsstreit in der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt ist.
So wie es aussieht, sind die Rechtsschutzbedingungen nur begrenzt auf beamtenrechtliche Streitigkeiten und zusätzlich Streitigkeiten hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung.
Dazu sollte dir dein Rechtsanwalt doch weitere Informationen geben können.
.
In meinem Allianz Vertrag sehe ich folgende - Arbeits-Rechtsschutz: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen so wird aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und Versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Ich weiss immer noch nicht was genau es bedeutet und warum Allianz mein Fall rein als "Aufhebunsvertrag" betrachtet hatte.
Vor kurzem habe ich in einem Forum gelesen, dass jemanden so wie in meine Fall zu dem Zeitraum auch Gesundheitliche Probleme hatte mit Ärztlichem Attest etc und dann sieht die ganze ganz anderes aus. Leider kann den Forum nicht mehr finden ((
danke und schönes Wochenende
mfg. E.
Hast du denn Beratungsrechtsschutz für Verträge mit eingeschlossen?
Diesen Prozess hast du ja selbst verursacht. Außerdem wäre bei einer Kündigung gar kein Anwaltszwang gewesen. Dass du einen Dolmetscher brauchst, ist nicht Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke nicht jeder Deutscher kann solche Verträge und überhaupt rechtliche Unterlagen richtig entziffern deshalb Dolmetscher hat damit überhaupt nicht zu tun!! Mein Französisch, Englisch, Spanisch, Russisch - sind fließend, das heisst aber nicht, dass ich auf fremder Sprache rechtliche Dokumenten 100% verstehen kann!
Ausserdem ich habe weder beruflich noch privat mit rechtlichen Unterlagen was zu tun von daher keine Erfahrungen in dem Bereich. Als Folge - es ist normal, dass ich zum Anwalt gegangen bin. Bevor ich das getan hatte, habe ich natürlich Allianz angerufen!! Antwort war "wir können Ihnen nicht helfen (ich habe am Tel gefragt was soll ich jetzt tun und ob Allianz evl. irgendwelche Anwälte in meiner Näher vorschlagen könnten) ... suchen Sie bitte selbst ein Anwalt!".
Wenn ich das in meinem Vertrag lese:
Arbeits-Rechtsschutz: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen so wird aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und Versorgungsrechtlicher Ansprüche - wie soll ich es entziffern?!
Welche Kosten werden übernommen, unter welchen Bedingungen etc etc...?
Finde Ihre Antwort sehr oberflächlich und nicht nützlich aber trotzdem Danke und schönes WE.
E.
Ich weiss auch nicht warum ich solchen Vertrag bekam (( ich war damals so wie heute bei einer IT Firma eingestellt - kein Beamter oder öffentlichen Dienst. Ich wurde leider daran nicht hingewiesenen genau so wie jetzt - keine Beratung und Hinweiss an irgendwelche Beschränkungen als ich bevor zum Anwalt gehen, Allianz angerufen hatte.. (( Sonst würde ich die ganze Sache anderes abwickeln lassen.
In 2013 wollte damalige Vermieterin meine Miete um 280,- monatlich erhöhen. In der Wohnung wo ich gewohnt hatte worden keine Renovierungen oder sonst was gemacht. Die hat mir ein Jahr lang Stress am Tel etc gemacht, dann wollte von mir fast 3000,- haben weil sie 280 x12 und dann kann ein Brief vom Anwalt (von ihre Seite) mit einem Gericht Termin.
Ich musste damals im Internet ein Anwalt aussuchen, natürlich habe ich Allianz angerufen und gleiche Antwort sowie dies Mal bekommen - Anwalt selbst suchen.
Nach dem Gericht (ich musste keine Erhöhung zahlen) bekam ich Brief vom Anwalt, dass Allianz die Kosten nicht übernehmen wollen. Habe Allianz angeschrieben...Nerven Verschwendung ohne Ende - Ergebnis - habe Anwalt (paar Tausend) auf Raten bezahlt!
Mein Fehler war, dass ich alle meine Versicherungen beim Allianz nicht sofort gekündigt hatte. Beste wäre sich an die Presse gehen damit Leute wissen was Allianz wirklich macht! ((
Werde mich an Ombudsmann wenden, hoffe die können helfen.
danke dir.
E.