Ruhendes Arbeitsverhältnis während Teilhabe am Arbeitsleben?

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Falls vorhanden, empfehle ich der betroffenen Person sich an den Betriebsrat zu wenden und diesen zum Gespräch mitzunehmen. Zudem ist in Ihrem Fall der Schwerbehindertenvertreter für Sie zuständig. Sowohl Betriebsrat, als auch Schwerbehindertenvertretung sind bei beruflichen Eingliederuingsmaßnahmen zuständig.

Die Firma muss alles ihr zumutbare tun, um die berufliche Wiedereingliederung zu fördern, dazu können auch Umschulungsmaßnahmen gehören. Grundsätzlich gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto mehr muss die Firma unternehmen. Eine Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Firma unter berücksichtigung aller zumutbaren Maßnahmen keinen geeigneten Arbeitsplatz findet. Sollte die Firma tatsächlich kündigen, sollte die betroffene Person sofort Kündigungsschutzklage einreichen!

Des weiteren sollte bei der Agentur für Arbeit ein Gleichstellungsantrag gestellt werden, um den erhöhten Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

Grundsätzlich sollte die betroffene Person keine Unterschrift leisten, wenn sie die Rechtsfolgen nicht abschätzen kann. Die betroffene Person sollte jede Vereinbarung, die sie unterschreiben soll, rechtlich bewerten lassen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Der Arbeitgeber kann die betroffene Person nicht dazu zwingen eine Aufhebung zu unterschreiben. Manch schwarzes Schaf droht den Arbeitnehmer nicht vorher aus der Firma zu lassen (Person wird eingesperrt und unter Druck gesetzt), dies wäre Freiheitsberaubung, die Firma macht sich strafbar. Falls so etwas droht, sofort mit dem Handy die Polizei rufen.

Fazit:

Ich empfehle der Person dringend sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Peter Kleinsorge

Postillione 
Beitragsersteller
 10.02.2011, 23:15

Hat sich an verdi gewandt, er ist ohne wissen seines AG in einer 2 jährigen Umschulung über die DRV, er geht davon aus das man in ggf. einen Aufhebung vorliegt oder eine "Änderungskündigund" weil er die vorherige Arbeit nicht mehr ausüben soll lt. REHA Bericht und lt. MD des AA. Er macht sich Hoffnung, das er nach erfolgreicher Umschulung in der Hauptverwaltung eine kfm Tätigkeit bekommt. Vielen Dank.

Bei der Betriebsgröße gehe ich davon aus, dass es einen Betriebsrat gibt.

Ich würde Deinem Bekannten/Freund/was auch immer - empfehlen, sich mit diesem in Verbindung zu setzen und ihn unbedingt zu diesem Gespräch mitzunehmen. Das steht ihm zu.

Sollte das nicht gehen: Gewerkschaft informieren und um Hilfe bitten.

Zu so einem Gespräch würde ich nicht alleine gehen.

Shantikarana  07.02.2011, 01:52

Richtig! Unbedingt mit jemandem vom Betriebsrat oder von der Gewerkschaft (oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) zu einem Gespräch mit der Geschäfts- oder Personalleitung gehen. Man kann davon ausgehen, dass auch die andere Seite nicht nur einen Chef zu diesem Gespräch schickt.

Postillione 
Beitragsersteller
 10.02.2011, 23:18

Es gibt kein BR. Auch kein Schwerbehindertenvertreter ist vorhanden, das obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Habe ihm gesagt, wenn es ein vier Augen Gespräch gibt, nichts sagen, nichts unterschreiben. Sind mehr Leute dabei, Termin absagen oder jemanden mitnehmen Anwalt oder eine Vertrauensperson. Danke erstmal.

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