Ruhendes Arbeitsverhältnis während Teilhabe am Arbeitsleben?
wenn jemand über 2 Jahre Krank ist und auf Empfehlung medizinischer REHA Klinik von der Rentenversicherung ein kaufmännische Umschulung macht, was passiert mit seinem bestehenden Arbeitsverhältnis? Sein Arbeitgeber hat in nicht gekündigt aber jetzt nach 3 Wochen in der Umschulung hat er eine Einladung zu einem "Personalgespräch" bekommen um darüber zu sprechen wie es aussieht mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz und das weitere Vorgehen. Letztes Jahr noch wollte man ihm einen Aufhebungsvertrag aufzwingen mit einer Abfindung und nun habe ich die Befürchtung, das man in arg zusetzt und in zwingen wird zu unterschreiben. Er möchte nach der Umschulung aber eine kaufmännische Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber bekommen da er seine alte Arbeit nicht mehr ausüben darf und soll. Die Firma hat über 4.500 Mitarbeiter. FRAGE: 1.) Muß er ihm eine andere Arbeit geben ?(hat 40% GdB und keinen Gleichstellungsantrag gestellt) 2.) Kann er gekündigt werden weil er nicht mehr seinen alte Arbeit ausüben kann. 3.) Es ist zeitlich abzusehen wann er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen wird, für eine kaufmännische Tätigkeit (IHK Abschluß in 2 Jahren)... hat er einen Anspruch darauf das daß Arbeitsverhältnis ruht (paussiert)? Danke, für Infos und Hinweise.
3 Antworten
Falls vorhanden, empfehle ich der betroffenen Person sich an den Betriebsrat zu wenden und diesen zum Gespräch mitzunehmen. Zudem ist in Ihrem Fall der Schwerbehindertenvertreter für Sie zuständig. Sowohl Betriebsrat, als auch Schwerbehindertenvertretung sind bei beruflichen Eingliederuingsmaßnahmen zuständig.
Die Firma muss alles ihr zumutbare tun, um die berufliche Wiedereingliederung zu fördern, dazu können auch Umschulungsmaßnahmen gehören. Grundsätzlich gilt, je länger die Betriebszugehörigkeit, desto mehr muss die Firma unternehmen. Eine Kündigung kommt dann in Betracht, wenn die Firma unter berücksichtigung aller zumutbaren Maßnahmen keinen geeigneten Arbeitsplatz findet. Sollte die Firma tatsächlich kündigen, sollte die betroffene Person sofort Kündigungsschutzklage einreichen!
Des weiteren sollte bei der Agentur für Arbeit ein Gleichstellungsantrag gestellt werden, um den erhöhten Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen zu erhalten.
Grundsätzlich sollte die betroffene Person keine Unterschrift leisten, wenn sie die Rechtsfolgen nicht abschätzen kann. Die betroffene Person sollte jede Vereinbarung, die sie unterschreiben soll, rechtlich bewerten lassen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).
Der Arbeitgeber kann die betroffene Person nicht dazu zwingen eine Aufhebung zu unterschreiben. Manch schwarzes Schaf droht den Arbeitnehmer nicht vorher aus der Firma zu lassen (Person wird eingesperrt und unter Druck gesetzt), dies wäre Freiheitsberaubung, die Firma macht sich strafbar. Falls so etwas droht, sofort mit dem Handy die Polizei rufen.
Fazit:
Ich empfehle der Person dringend sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Peter Kleinsorge
Hat sich an verdi gewandt, er ist ohne wissen seines AG in einer 2 jährigen Umschulung über die DRV, er geht davon aus das man in ggf. einen Aufhebung vorliegt oder eine "Änderungskündigund" weil er die vorherige Arbeit nicht mehr ausüben soll lt. REHA Bericht und lt. MD des AA. Er macht sich Hoffnung, das er nach erfolgreicher Umschulung in der Hauptverwaltung eine kfm Tätigkeit bekommt. Vielen Dank.
Bei der Betriebsgröße gehe ich davon aus, dass es einen Betriebsrat gibt.
Ich würde Deinem Bekannten/Freund/was auch immer - empfehlen, sich mit diesem in Verbindung zu setzen und ihn unbedingt zu diesem Gespräch mitzunehmen. Das steht ihm zu.
Sollte das nicht gehen: Gewerkschaft informieren und um Hilfe bitten.
Zu so einem Gespräch würde ich nicht alleine gehen.
Richtig! Unbedingt mit jemandem vom Betriebsrat oder von der Gewerkschaft (oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) zu einem Gespräch mit der Geschäfts- oder Personalleitung gehen. Man kann davon ausgehen, dass auch die andere Seite nicht nur einen Chef zu diesem Gespräch schickt.
Es gibt kein BR. Auch kein Schwerbehindertenvertreter ist vorhanden, das obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Habe ihm gesagt, wenn es ein vier Augen Gespräch gibt, nichts sagen, nichts unterschreiben. Sind mehr Leute dabei, Termin absagen oder jemanden mitnehmen Anwalt oder eine Vertrauensperson. Danke erstmal.
Nein
Ja
Nein