Ein Arbeitgeber kündigt mit falscher Begründung. Was kann ich tun?
Ein Arbeitgeber versucht, nachdem der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abgelehnt hat, mit einem erfundenem Grund zu kündigen, schlimmer noch, versuchte er dies indem er sich auf eine Verleumdung seinen Assistenten stützt, dies aber nicht zu seinem Kündigungsgrund passt, trotzdem hat der Arbeitnehmer gegen den Assistenten schon eine Anzeige wegen Verleumdung bei der Polizei erstattet.
Der Grund lautet "aus persönlichen Gründen" Ja, der Arbeitgeber schreibt aus persönlichen gründen.
Die Voraussetzungen um diesen Grund zu erfüllen sind aber nicht gegeben, heisst der Arbeitnehmer muss nicht ins Gefängniss, verliert nicht seinen Führerschein, hat eine Arbeitserlaubnis und leistet nachweisbar gute Arbeit.
Es ist offensichtlich dass versucht wird den Arbeitnehmer mit allen Mitteln raus zu werfen. Was kann man dagegen tun bzw. kann man schlussendlich noch eine Immaterielle Schadensersatz (Schmerzensgeld) Klage gegen den Arbeitgeber einreichen, nachdem man eine Abfindung erhalten hat, worauf es wohl hinauslaufen wird?
Der Arbeitnehmer wird Anwaltlich vertreten und eine Kündigungsschutzklage ist eingereicht.
Die Frage schreibe ich um die verschiedenen Meinungen und Erfahrungen von euch zu erfahren, auch wenn ein Anwalt vorhanden ist kann es immer mal vorkommen, das ein ein entscheidendes Detail übersehen wurde.
vielen Dank schonmal
4 Antworten
Der Arbeitnehmer wird Anwaltlich vertreten und eine Kündigungsschutzklage ist eingereicht.
Mehr kannst Du im Moment nicht machen.
Vermutlich wird es erst mal einen Gütetermin geben, wo AG und AN die Sache außergerichtlich beilegen können - oft wird hier auch eine Abfindung vereinbart, wenn der AG sich darüber im Klaren ist, dass seine Begründung der Kündigung einer gerichtlichen Prüfung niemals Stand halten würde.
Für eine Kündigung braucht man doch keinen Grund. Es reicht, wenn der Betriebsrat (falls vorhanden) zustimmt.
Oder bin ich da falsch informiert?
Ja der Betrieb hat mehr als 50 Mitarbeiter.
Der Arbeitnehmer ist seit 7 Jahren beschäftigt, hat einen unbefristeten Vertrag, es gibt keinen Betriebsrat. Ein Grund ist nur in der probezeit nicht erforderlich soweit ich weiß.
Leute, tut mir leid. Ich arbeite erst seit kurzem in Deutschland und war davor fast zehn Jahre lang in Österreich tätig. Ich habe nicht daran gedacht, dass diese Dinge in Deutschland anders sein können. Mein Fehler, sorry.
Google doch einfach!
@peterobm: Stimmt doch überhaupt nicht, dass eine Entlassung gleichbedeutend mit einer Kündigung ist. Schreib in Zukunft besser nichts, wenn Du Dich überhaupt nicht mit dem Thema auskennst.
Jetzt bin ich neugierig - was ist denn der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung?
Jedenfalls heißt das anwendbare Gesetz "Kündigungsschutzgesetz", nicht "Entlassungsschutzgesetz".
Außer, der Arbeitnehmer muss aus irgendeinem Grund geschützt werden. Behindert, schwanger... Ansonsten kann er jederzeit gekündigt werden (unter Einhaltung der Frist natürlich).
@ XY123XY123:
Erstens:
Ansonsten kann er jederzeit gekündigt werden (unter Einhaltung der Frist natürlich).
Das ist völlig falsch, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist!
Es wurde Dir jetzt einige Male erklärt, aber offensichtlich bist Du beratungsresistent.
Zweitens:
Stimmt doch überhaupt nicht, dass eine Entlassung gleichbedeutend mit einer Kündigung ist.
Das gilt nur, wenn es um den österreichischen Sprachgebrauch geht.
Drittens:
Schreib in Zukunft besser nichts, wenn Du Dich überhaupt nicht mit dem Thema auskennst.
Wie sagt das Sprichwort: "Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt!"
Viertens:
Google doch einfach!
Das ist Deine Bankrotterklärung, weil Du selbst nicht in der Lage bist, den Unterschied - sofern er für die Praxis relevant ist - zu beschreiben!
Soweit ich weiß, braucht es nur bei der Entlassung einen Grund. Nicht bei der Kündigung.
Entlassung gleichbedeutend mit ner Kündigung - die hat Fristgerecht zu erfolgen -- nach Betriebszugehörigkeit und
betrieblich, personenbedingt oder verhaltensbedingt -- persönliche Gründe gehören nicht dazu
Für die Praxis gibt es in Deutschland keinen Unterschied; der Unterschied ist allenfalls semantisch und für die hier behandelte rechtliche Praxis bedeutungslos.
Nur in Österreich steht "Kündigung" für die ordentliche fristgerecht Beendigung, "Entlassung" für die außerordentliche fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis/der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt, der eine entlässt dann jeweils den anderen aus dem Arbeitsvertrag.
Der Arbeitnehmer braucht dafür keinen Grund.
Der Arbeitgeber (in Betrieben mit mehr als - umgerechnet - 10 dauerhaft beschäftigten Vollzeitarbeitnehmern) aber muss wegen der sozial viel schwächeren Stellung des Arbeitnehmers einen die Kündigung rechtfertigenden Grund haben!
Das wird der Anwalt wissen.
Deswegen habe ich extra geschrieben, um die Meinungen und Erfahrungen der anderen zu erfahren auch wenn ein Anwalt vorhanden ist es ist schließlich Wochenende.
man wende sich an einen Anwalt -- der kennt die Hintergründe und hat genaue Infos vorliegen
Selbstverständlich braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund - betrieblich, personenbedingt oder verhaltensbedingt -, sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als umgerechnet 10 dauerhaft beschäftigte Vollzeitkräfte), auf den das Kündigungsschutzgesetz KSchG nicht anwendbar ist.
Er muss den Grund bei einer ordentlichen Kündigung nur nicht gegenüber dem gekündigten Arbeitnehmer angeben - spätestens jedoch im Kündigungsschutzprozess.