Objektbezogener unbefristeter Arbeitsvertrag
Hallo zusammen,
also ich Arbeite bei einer Sicherheitsfirma, ich habe einen Objektbezogenen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Jetzt ist es so das meine Firma das Objekt verloren hat, und eine neue Sicherheitsfirma in das Objekt kommt.
Die neue Firma würde mich gerne übernehmen, mein jetziger Arbeitgeber will mir aber keinen Aufhebungsvertrag geben. sondern will mich knapp 40 Kilometer weiter in ein anderes Objekt setzten.
Ist es nicht so das mein Arbeitsverhältnis eigentlich beendet sein müsste, da das Objekt an eine andere Firma übergeht.
Für gute Ratschläge wäre ich dankbar.
2 Antworten
Auf jeden Fall hast du das Recht, fristgemäß zu kündigen.
Falls du die 40km zum neuen Objekt nicht auf Firemnkosten während er Arbeitszeit fahren darfst, kannst du die Änderung ablehnen. Dann bekommst du ganz schnell deinen Aufhebungsvertrag.
Einen Vertrag der sich explizit auf einen fixen Arbeitsort bezieht gibt es selten bis gar nicht - einen einsatzbezogenen wie bspw in der Zeitarbeit schon. Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers dir einen anderen Arbeitsort zuweisen zu dürfen.
Lies dir deinen Vertrag nochmal genau durch - ich gehe davon aus, dass dem so ist wie ich es schrieb. Ein Vertrag ist immer an den Arbeitgeber gebunden und nicht an einen Arbeitsort - somit kann er auch nicht enden wenn das Objekt nicht mehr zu der Betreuung gehört.
Das ist absolut falsch: Zitat "Ein Vertrag ist immer an den Arbeitgeber gebunden und nicht an einen Arbeitsort - somit kann er auch nicht enden wenn das Objekt nicht mehr zu der Betreuung gehört."
Wir arbeiten in der Gebäudereinigung. Arbeitsrechtlich ähnlich mit einer Sicherheitsfirma.
Auch wir schreiben Arbeitsverträge, diese sind oftmals Objektbezogen !! Und ein Vertrag ist somit auch "Objektbezogen" gebunden und nicht wie in deinem Kommentar, nur an den Arbeitgeber. Es gilt grundsätzlich nach deutschem Gesetz: Ein Vertrag gilt immer für beide Seiten ! Arbeitgeber und Arbeitnehmer, es darf niemand bevor- oder benachteiligt werden !
Wir z.B. können nach Beendigung eines Objekts, natürlich unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ( bei uns 2 Wochen), betriebsbedingt kündigen !
Dann muss dir dein Chef fristgemäß kündigen, dich sofort freistellen, da er dich ja nicht woanders einsetzen kann und muss dich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sogar voll bezahlen^^
Wenn du ihm das erklärst, ist er froh, wenn er dich früher los wird.
In dem Arbeitsvertrag steht folgender Satz der Mitarbeiter XY wird ausschließlich im Objekt Z eingesetzt.