Objektbezogener unbefristeter Arbeitsvertrag

2 Antworten

Auf jeden Fall hast du das Recht, fristgemäß zu kündigen.

Falls du die 40km zum neuen Objekt nicht auf Firemnkosten während er Arbeitszeit fahren darfst, kannst du die Änderung ablehnen. Dann bekommst du ganz schnell deinen Aufhebungsvertrag.

Einen Vertrag der sich explizit auf einen fixen Arbeitsort bezieht gibt es selten bis gar nicht - einen einsatzbezogenen wie bspw in der Zeitarbeit schon. Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers dir einen anderen Arbeitsort zuweisen zu dürfen.

Lies dir deinen Vertrag nochmal genau durch - ich gehe davon aus, dass dem so ist wie ich es schrieb. Ein Vertrag ist immer an den Arbeitgeber gebunden und nicht an einen Arbeitsort - somit kann er auch nicht enden wenn das Objekt nicht mehr zu der Betreuung gehört.