Kündigungsschutzklage gewonnen
ich habe das Kündigungsschutzverfahren gewonnen, mein Arbeitgeber müsste mich demnach beschäftigen......will er aber nicht.....und ist in Berufung gegangen!
Mein Anwalt (Gewerkschafft) meint, wenn ich in dieser Firma wieder arbeiten möchte, wäre es das klügste einfach nichts zu machen und den Landgerichtstermin abzuwarten.
Ich stehe auf dem Standpunkt das ich das Recht auf weiter Beschäftigung notfalls durch einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen würde. Aber mein Anwalt meint wenn ich das machen würde läuft es darauf hinaus das der AG behaupten kann das Arbeitsverhältnis wäre so stark zerrüttet das eine Wiederaufnahme der Arbeit unzumutbar ist, und es läuft dann auf eine Abfindung aus was für mich und meine Situation unakzetabel ist ich möchte auf jeden Fall mein Job wieder haben!
Weiß jemand ob es wirklich das klügste ist einfach abzuwarten ? Und vielleicht noch ganz wichtig..... ob es mir jemand so erklären kann das ich es nachvollziehen kann....weil für mich sieht es im Moment so aus das ich mit dem Urteil der ersten Instanz nichts anfangen kann!
Leider gehen die mir zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch langsam zu Ende, der Rechtsstreit läuft jetzt schon 13 Monate und der Termin vorm Landesarbeitsgericht wird wohl nicht vor Oktober stattfinden.
Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus
11 Antworten
Was erwartest du hier für Antworten?
Du solltest auf deinen Anwalt hören,er kennt die Umstände deines Arbeitsverhältnisses und kann am Besten beurteilen,welcher Weg für dich richtig ist.
Wenn du den von dir vorgesehenen Weg gehen wirst,findet der Arbeitgeber bestimmt eine Möglichkeit der Trennung.Du solltest den Bogen nicht überspannen.
Danke für den Stern.
Ein Gerichtsvollzieher kann nur dann vollstrecken, wenn er eine vollstreckbare Ausfertigung eines rechtskräftigen Titel hat, den kann er aber nicht haben solange eine Berufung läuft. Ein Urteil ist dann rechtskräftig, wenn nicht fristgemäß das Rechtsmittel eingelegt wird - meist binnen 1 Monats ab Bekanntgabe. Erst dann kannst du Vollstrecken lassen, wenn es quasi bestätigt wurde - aber es kann ja auch Revision zugelassen werden - dann dauert es Jahre!
läuft es darauf hinaus das der AG behaupten kann das Arbeitsverhältnis wäre so stark zerrüttet das eine Wiederaufnahme der Arbeit unzumutbar ist
und? das ist doch durch die Klage schon geklärt und entschieden - nur ist der AG damit nicht einverstanden, sonst würde er keine Berufung einlegen wollen.
weil für mich sieht es im Moment so aus das ich mit dem Urteil der ersten Instanz nichts anfangen kann!
was gibt es daran nicht zu verstehen? du hast geklagt, du hast gewonnen, er muss dich weiter beschäftigen - will aber nicht und geht in die Berufung.
Dir ist schon klar, dass wenn er dich wieder arbeiten lässt dein Leben dort zur Hölle wird. Man wird dir ständig auf die Finger schauen und bei der kleinsten Verfehlung gibts eine Abmahnung, davon braucht es zwei und du bist endgültig weg, aber diesmal wirst du nichts ausrichten können. Dein Tod an diesem Arbeitsplatz ist beschlossene Sache,die Frage ist lediglich wann er eintritt.
Denke lieber über eine Abfindung nach 31x 0,5 Monatsgehälter sind ja nicht ohne oder? zwar wohl nach der fünftel-Regel versteuert aber das reicht dann ein paar Tage um einen neuen Job zu finden (normalerweise). Wenn absehbar ist dass er erneut verliert, dann fordere mal eben 2 Gehälter pro Jahr Zugehörigkeit und er übernimmt die volle Steuerlast und Sozialabgaben zusätzlich, also Brutto gleich Netto... hat bei mir auch schon funktioniert.
Lieber so einen Sack ausnehmen und meinen Seelenfrieden finden als täglich zum Malochen in die Hölle zu marschieren... und die wird es mit Sicherheit!
Mit meinem Urteil vom Arbeitsgericht habe ich das recht auf Weiterbeschäftigung bis zum Rechtskräftigem Urteil ! Also es würde auch durch ein Gerichtsvollzieher vollstreckt werden wenn ich das möchte.
Nein - nicht wenn Rechtsmittel eingelegt wurde, solange bleibt es nicht rechtskräftig - es ist quasi so, dass nichts Entschieden wurde und alles ist so lange beim alten.
Du solltest mal einen Schritt zurück gehen und dir das Gesamtbild anschauen - es ist momentan die Situation, als habe das erste Verfahren nicht stattgefunden - du hast praktisch im Moment " nichts " und zwar solange, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, worüber nun das LAG zu entscheiden hat. Natürlich kann es sein, dass das LAG die Entscheidung des ArbG schlicht nur bestätigt und die Berufung zurückweist, damit wäre es sofort rechtskräftig wenn keine Revision zugelassen wird - erst dann kannst du mit dem GV losmarschieren...
ja Du hast normalerweise recht, aber in der Arbeitsgerichtsbarkeit sieht es etwas anders aus als im Strafrecht !
Das Urteil ist zwar nicht Rechtskräftig bis zur endgültigen Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht, jedoch ist in dem Urteil festgelegt das ich bis zur Rechtskraft des Urteils weiter zu beschäftigen bin.
Zitat: "Der Kläger hat gegen die Beklagte ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsstreits."
weiter: "Vielmehr müssen nun zusätzliche Umstände ninzutreten, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des AG´s ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen. Derartige Interessen der Beklagten sind im Streitfall weder ausdrüklich dargetan noch erkennbar."
Zitat Ende
jedoch ist in dem Urteil festgelegt das ich bis zur Rechtskraft des Urteils weiter zu beschäftigen bin.
und warum rückst du erst jetzt damit raus?NARF ?&=%
Wenn das nicht so da drin stehen würde, wäre es so wie ich beschrieben habe - also mangelnde Info durch den Fragesteller!
ich habe es mehrfach erwähnt !;-)
Ist aber auch gängige Praxis bei Arbeitsgerichten!
Nur das beantwortet nicht meine Frage ob ich besser auf mein Anwalt hören sollte oder den Weg über den Gerichtsvollzieher anstreben sollte !
und Danke für die Antworten !
Der Anwalt weiß schon was er tut. Aber er sollte auch behilflich sein, die eventuell möglichen Überbrückungsgelder von der ARGE zu bekommen.
Ich kann mir vorstellen, dass es ein sehr unangenehmes Arbeiten sein wird, selbst wenn Du in der nächsten Instanz gewinnen solltest. Dein Arbeitgeber wird alles tun, um Dir das Leben schwer zu machen. Warum versuchst Du nicht, eine entsprechende Abfindung zu bekommen und dann einen neuen Arbeitsplatz zu suchen? Du wirst an dem eingeklagten Arbeitsplatz nicht mehr glücklich werden.
An dieser Arbeitsstelle wirst du nie mehr deines Lebens froh sein. Am vernünftigsten wäre ein finanziell möglichst günstiger Vergleich. Such dir jetzt eine neue Stelle. Wenn du das Gerichtsverfahren weiter vorantreibst, könnte es auch deine Chancen für zukünftige Bewerbungen verschlechtern, da viele Arbeitgeber sich über ihre Bewerber weitestmöglich informieren.
Nicht er betreibt das Verfahren weiter, sondern der Arbeitgeber...
Mit meinem Urteil vom Arbeitsgericht habe ich das recht auf Weiterbeschäftigung bis zum Rechtskräftigem Urteil ! Also es würde auch durch ein Gerichtsvollzieher vollstreckt werden wenn ich das möchte.
Aber dazu rät mir mein Anwalt ab.....und das finde ich in meiner Situation leichter gesagt als getan....
......der AG befindet sich momentan im Verzug er müsste mich Beschäftigen !
.....das warten fällt einem schon schwer in einer solchen Situation....
Anderweitig bewerben ist auch nicht einfach weil mein AG mir kein Arbeitszeugnis z.Z. austellen will.