Wie hoch ist die Abfindung bei vorzeitiger Kündigung?

7 Antworten

pap:

Abfindung

31.12.2017 = 15.000,--

30.11.2017 = 18.000,--

31.10.2017 = 21.000,-- 

30.09.2017 = 24.000,.--

31.08.2017 = 27.000,--

16.07.2017 = 28.400,-- (3 000 : 30 x 14 = 1.400).          

PeterSchu  07.07.2017, 00:41

Bei dir fehlt der August.

Gustavolo  07.07.2017, 08:24
@PeterSchu

Danke.

Berichtigung: 15.000 + 5 Monate à  3000 + 15 Tage à 100 = 31.500  

Hexle2  07.07.2017, 13:33
@Gustavolo

15 Tage à 100

Warum 15 Tage? Ich komme auf 17 Tage wenn der 14. Juli der letzte Arbeitstag ist.

Gustavolo  07.07.2017, 13:44
@Hexle2

Hexle:

Der 14. wird nicht mitgerechnet (§ 187 BGB), ein Monat wird mit 30 Tagen gerechnet (§ 191 BGB).

Beachte jedoch: Wenn Du vorzeitig gehst und dabei die gesetzliche/tarifliche/arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht ausgeschöpft wird, zählt die anteilige Abfindung zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.

Für "echte" Abfindungen ist keine Sozialversicherung zu zahlen - für "unechte" schon - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-sozialversicherung-beitrag

Wieso fragst Du nicht einfach Deinen Arbeitgeber, dann bist Du auf der sicheren Seite!

paquare 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:55

naja wenn man merkt, dass man seinen eigenen Aufhebungsvertrag, den man bereits unterschrieben hat, nicht richtig versteht, ist das unangenehm... ;-)

christl10  06.07.2017, 19:57
@paquare

Was ist daran denn unangenehm? Wie oft hast Du die Möglichkeit solche Verträge zu unterschreiben? Wie oft kommt das vor? Daher habe ich jedes Verständnis, wenn man den Vertrag hinterfragt. War bei mir genauso und ich wurde sehr gut von der Personalabteilung beraten. Die machen das jeden Tag und kennen sich sehr gut damit aus. Daher würde ich keine Bedenken haben die Klausel zu hinterfragen.  

Der Kommentar von Hexle ist wunderbar und hat fast alles gesagt.

Ganz wichtiger Tipp: deine Kündigung muss nachweisbar und in der erforderlichen Form erfolgen, ansonsten riskierst du die erhöhte Abfindung.

Ich füge mal einen Link bei, über eine Situation in der genau das passiert ist. Der Arbeitnehmer hatte ohne Beachtung der erforderlichen Formalien selbst gekündigt und die Erhöhung der Abfindung verspielt.

Also bitte die Eigenkündigung nachweisbar und in Schriftform!!!

http://www.kanzlei-mudter.de/aufhebungsvertrag-und-turboklausel-neues-vom-bag.html

Für jeden vollen Monat den Du früher kündigst, bekommst Du zur vereinbarten Abfindung noch 3.000 Euro dazu.

Wenn Du zum 14. Juli kündigst, sind das 15.000 Euro für August bis Dezember ( 5 x 3.000€) plus 1.700€ für die Tage vom 15. bis 31. Juli (für jeden Tag bis zum 31. Juli je 100 Euro).

Gesamt würde die Abfindungssumme dann 31.700 € betragen.