Autoverkauf privat. Käufer droht mit Anwalt?
Hallo, Ich habe gestern mein Auto für 950€ an einen Händler verkauft. Er hat einige äußere Mängel gesehen wodurch wir den Preis auch verhandelt haben. Bei der Probefahrt ist ihm soweit nichts aufgefallen. Nun ein Tag danach ruft er an und schildert mir, dass ein Federbein kaputt sei und klackert und das Auto hin und wieder stottert. Von dem stottern habe ich nichts wirklich gemerkt. Das mit der Feder wusste ich auch nicht genau, habe hin und wieder ein klackern gehört aber nichts dabei gedacht und auch keine großen Probleme damit gehabt. Demnach habe ich auch nichts erwähnt beim Kauf. Nun verlangt er dass ich die Reparaturkosten übernehme ansonsten droht mir wohl sein Anwalt zwecks verschwiegener Mängel.
Im Kaufvertrag steht folgendes: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Was soll ich nun tun?
7 Antworten
Du schreibst, dass du an einen Händler verkauft hast. Dann gilt deine Ausschlussklausel. Schließlich hat er den wagen probegefahren. Als Autohändler sollte er wissen, dass er für 950 € nicht viel erwarten kann.
Er will dir mit seiner Drohung nur Geld aus der Tasche ziehen. Lass ihn drohen.
Mache dir keine großen Sorgen. Das ist leider eine Masche die sehr häufig und nicht nur von Händlern probiert wird. Der will nachträglich nur den Preis weiter drücken. Mehr wird nicht passieren. Auch einen Anwalt wird er nicht einschalten. Das lohnt sich bei diesem Preis auch gar nicht. Außerdem ist er der Fachmann und nicht du. Die Sachmangelhaftung hast du ausgeschlossen. Fertig ist die Angelegenheit.
mach dir keine Sorgen..... der Käufer ist Händler und hat Pech gehabt !
lass´ ihn ruhig drohen.... der geht nicht zum Anwalt !
Ein Anwalt verdient aber erst wenn er den Prozess vor Gericht gewonnen hat. Bis dahin muss der Kläger in Vorkasse treten.
Mach dir keine Sorgen, meiner Meinung nach bist du absolut im recht und der will dir nur das Geld aus der Tasche ziehen. Sag dem Händler einfach dass du gespannt bist was sein Anwalt zu sagen hat.
Lass dich nicht ärgern!
Da hat der Käufer keine Chance.
Vielleicht doch: Anwalt ist sein Schwager - beide wollen Abzocken ;-))