ALG1 nach Umschulung bzw. evt. Weiterzahlung von Übergangsgeld
Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten
5 Antworten
Hallo,
wenn das Alg sehr niedrig ist, kann man ggf. aufstockendes Alg II beim Jobcenter beantragen.
Sonst kann ggf. beim Wohnungsamt der Stadt Wohngeld beantragt werden.
Gruß
RHW
Da kannst du dich nur an deine RV - wenden !
Anspruch auf Anschlussübergangsgeld hat man ja nur,wenn man nach Abschluss keine neue Beschäftigung bekommen hat bzw.gefunden hat und man nicht min.noch für 3 Monate noch Anspruch auf ALG - 1 hat.
Dein Problem ist jetzt,das deine Ausbildungsvergütung entfallen ist,die aber von deinem Anspruch deines Übergangsgeldes abgezogen wurde.
Da das Übergangsgeld normalerweise nach dem vorherigem Einkommen berechnet wird und 8 % über dem ALG - 1 Anspruch liegt,die dann beim Anschlussübergangsgeld wieder entfallen,also dann genau so hoch sein müssten wie der ALG - 1 Anspruch,müsste die Differenz normalerweise durch die RV - ausgeglichen werden.
Mit der jetzigen Regelung bist du doch gut bedient. Du hast ja auch nur Beiträge entsprechend deiner Azubi-Vergütung gezahlt.
Wenn du weniger hast als die Grundsicherung kannst du aufstockend AlG 2 beantragen
Es geht mir hier um die rein rechtliche Lage und nicht womit ich gut bedient bin. Hätte der Betrieb mich nicht als Azubi eingestellt, hätte ich die Umschulung auf 100% Kosten der Rentenversicherung gemacht. Meines Wissens nach hätte ich einen ALG1anspruch in der Höhe, wie er vor der "Teilhabe am Arbeitsleben" -Maßnahme vorlag.
Setz Dich doch mal mit der Rentenversicherung in Verbindung und frag dort nach.
Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde.
Da frage ich mich gerade ob das richtig ist. Bei mir war es 2003 anders.
Ich bekam mein ALG nach meinem erlernten Beruf berechnet; sprich das was ich vor der Umschulung bekam.
Ist das ALG I niedriger als Hartz IV, kannst Du ergänzende Leistungen beantragen.
MfG