Übergangsdarlehen zur Überbrückung bis Zufluss von ALG1?
Liebe Runde, aufgrund einer Sperrzeit im ALG1 (Widerspruch eingelegt) habe ich für den Zeitraum der Sperrzeit ALG2 zur Sicherung des Lebensunterhalt erhalten. Das ALG2 endet identisch mit Ablauf der Sperrzeit zum 31.05. - in Folge dessen beginnt der Anspruch im ALG1 zum 01.06. Aufgrund der Tatsache, dass das ALG2 im voraus - und das ALG1 rückwirkend gezahlt wird, ergibt sich im Juni für mich der Umstand dass ich bis 30.06. völlig ohne Geld da stehe. Frage: Wie lässt sich diese Zeit dennoch finanziell überbrücken? Bekomme ich aufgrund des Zufluss-Prinzips ein kurzfristiges Darlehen zur Überbrückung des Monats? Ich bin verzweifelt und weiss nicht wovon ich meine Rechnungen und Lebensmittel bezahlen soll...
4 Antworten
Wie hoch ist den dein ALG - 1 was du dann bekommst,evtl.hast du ja durch die Höhe einen Anspruch auf eine Aufstockung ?
Wenn du Mittellos bist dann musst du das dem Jobcenter belegen,also mit aktuellen Kontoauszügen persönlich vorsprechen,dass du nichts hast ( Vermögen ) ist dem Jobcenter ja schon bekannt.
Nimm am besten auch deinen ALG - 1 Bescheid mit,der die Höhe und den Beginn deines ALG - 1 ausweist und dann bittest du um ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung.
Das nützt dir aber nichts, wenn du es noch nicht in der Hand hast
Wohnst du denn alleine,was zahlst du an Warmmiete,hast du z.B. noch ein KFZ - wo du Haftpflicht zahlen musst,wenn ja wie viel auf den Monat verteilt ?
Von deinem ALG - 1 kannst du dann solange du kein Erwerbseinkommen erzielst schon mal min. die 30 € Versicherungspauschale abziehen,dass verringert dann schon mal dein anrechenbares ALG - 1.
Würden dann noch Beiträge für z.B. die KFZ - Haftpflicht dazu kommen würden die auch noch abgezogen.
Dann hast du derzeit min. einen Anspruch auf 404 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ,es könnte also durchaus sein das du dann noch einen Anspruch auf eine Aufstockung hättest,wenn nicht vorrangig Anspruch auf Wohngeld bestehen würde.
Das aber nur so nebenbei,es ändert aber nichts daran das du persönlich deine Mittellosigkeit belegen musst und einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen musst.
ich zahle 190€ Warmmiete und besitze kein KFZ oder Versicherungen. Ich wohne alleine. Habe mir jetzt Geld für Miete und Strom bei einer Bekannten geliehen. 234€.
Wo wohnst du denn wenn du nur 190 € für die Warmmiete zahlst ?
Dann hast du mit deinem ALG - 1 keinen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung und auch Wohngeld steht dir nicht zu.
Hast du denn das Geld in bar bekommen ?
Wenn du es auf dein Konto bekommen hast,solltest du mit der Bekannten einen Vertrag über ein zinsloses privates Darlehen abschließen,denn sonst könnte es sein das dir dieses Geld als Einkommen angerechnet wird.
Es könnte dann auch sein das dir das Jobcenter dann kein Darlehen geben will und dir evtl.nur Lebensmittelgutscheine zur Verfügung stellen will,wenn sie sehen das du schon ein Darlehen für deine KDU - bekommen hast oder sie dir gar nichts geben wollen,weil sie sehen das es auch anders geht.
Danke dir für deinen Stern !
Wende dich an das Jobcenter
Wenn du bei persönlicher Vorsprache im JobCenter deine Mittellosigkeit (Kontoauszug) darlegst, kannst du einen Vorschuss auf die zu erwartende Leistung bekommen.
Wenn du gleich früh morgens dort hin gehst, kannst du darauf warten
Auch bei Sperrzeiten?
Auch bei einer Sperrzeit darf der Staat niemanden völlig mittellos lassen.
Da könnte man den zuständigen Amtsleiter wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen.
Keiner hier kennt die Gründe für deine Umstände, wende dich bitte direkt an deinen zuständigen Sachbearbeiter .
Die Gründe sind mMn uninteressant. Es geht mir um die oben beschriebene Situation und den Umgang diesbezüglich. lg
Die Gründe sind tatsächlich irrelevant. Das Kriterium ist "Bedürftigkeit" und "Mittellosigkeit"
Hier liegt eine SPRRZEIT vor....also hat das Amt Gründe für deine / seine / ihre Misere....ergo musst du mit denen ins Gespräch kommen.
Aussichten auf Kredite und Spenden wird es wohl nicht geben. ^^
Wer "mittellos" ist, hat Anspruch auf Unterkunft und Lebensmittelgutscheine.
Außerdem ist dann seine Krankenversicherung gesichert.
Niemand darf einfach auf die Obdachlosigkeit verwiesen werden.
Keine Frage, dem wird das Amt auch nachkommen.....wenn er persönlich hingeht und mit dem Sachbearbeiter redet .
Das ist der Inhalt meines postings, bitte lese richtig und interpretiere nicht ständig zwischen meinen Zeilen ( das ist ja nicht das erste mal ) .
Danke. :o)
Das ALG1 umfasst 838.50€