Anspruchsübergang ist nicht eingetreten.
Am 16.Dezember 2010 bekam ich die Kündigung. Arbeitsverhältnis endet ordentlich zum 31.01.2011.Am 17.12.2010 habe ich mich Arbeitslos gemeldet.
Ich habe Kündigungsschutzklage beantragt. Gerichtstermin war am 08.04.2011.
Wie es ausgegangen ist, werde ich unten beschreiben.
Das heißt ab dem 01.02.2011 müsste ich Arbeitslosgeld 1 bekommen.
Aber, am 24.02.2011 erhielt ich ein Schreiben von Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr
Betrf.Sperrzeitprüfung
über Ihren Antrag kann ich noch nicht abschließend entscheiden. Ich muss erst prüfen, ob vom 01.02.11 bis zum 25.04 eine Sperrzeit eingetreten ist (§144 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III).
Also bekam ich kein Geld und Arbeitslosengeld wurde bewilligt zum 26.04.2011
Gleichzeitig schreibt am 24.02.11 Bundesagentur für Arbeit meinen alten Arbeitgeber. Sehr geehrte Damen und Herren... Ich zahle Herrn xxx (mir) seit dem 01.02.2011 Arbeitslosengeld.(stimmt aber nicht,ich bekam eine Sperrzeitprüfung)
Bei diesem Schreiben möchte B.agentur für Arbeit wissen, ob ich Ansprüche noch habe,Urlaubsabgeltung,Lohn,Abfindung etc.
Nun in dem Rechtsstreit gegen Arbeitgeber wurde im Ergebnis folgender Vergleich protokoliert am 08.04.11
1.Ende des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Arbeitgeberkündigung aus betriebl.Gründen mit Ablauf des 31.01.2011
2.Arbeitgeber zahlt an mich 1800 Euro BRUTTO
3.Damit ist Rechtsstreit erledigt.
3 Antworten
Warum fragst Du das nicht den Anwalt, der Dich bei der Klage vertreten hat?
Ob Du ALG1 bekommst oder nicht, hängt nach wie vor davon ab, was die Sperrzeitprüfung ergibt.
Da die Kündigung als betriebsbedingt deklariert ist, wirst Du wohl keine Sperre bekommen.
Die Abfindung kann Dir eigentlich nur dann reingerechnet werden, wenn sie Dir innerhalb der Arbeitslosenzeit gezahlt worden wäre (m.W. geht das nach Zufluß-Prinzip). Aber da bin ich nicht wirklich sicher.
HAllo anjanni,
danke für dein Antwort. Mein Anwalt ist im Urlaub, deswegen ist es etwas schlecht :))
Ok, dann hoffe ich mal, das ich Rückwirkend mein Geld bekomme, ohne hin und her telefonieren zu müssen :(
Und Heute habe ich ein Schreiben von Bundesagentur für Arbeit erhalten mit der Bitte um Kenntnis nahme. Bundesagentur für Arbeit hat mein alten Arbeitgeber angeschrieben.Betreff.Ansprüche von Herrn xxx yyyy"bitte beachten Sie mein Schreiben vom 24.02.2011 als gegenstandslos. Ein Anspruchsübergang ist nicht eingetreten."Nun meine Frage. Was bedeutet das nun für mich ? werde ich nun Rückwirkend mein Arbeislosengeld bekommen ? denn ich habe bis Heute keinen Arbeitslosengeld erhalten. Habe auch kein Sozialgeld erhalten.PS: ich habe wieder angefangen zu arbeiten. Erste Arbeitstag war 29.03.2011das bedeutet im Klartext, ich müsste nun Rückwirkend vom 01.02.2011 bis 28.03.2011 Arbeitslosengeld bekommen, ist das Richtig ? Wird die Abfindung 1800 Euro Brutto angerechnet mit Arbeitslosengeld ?
Danke im Voraus
was kam denn nun raus? ich bin genau in der gleichen situation derzeit. bekomme seit zweieinhab monaten nicht mal hartz iv...
Da das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung und Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wurde gibt es keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Siehe auch hier: http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm