Anspruchsübergang ist nicht eingetreten.

3 Antworten

Warum fragst Du das nicht den Anwalt, der Dich bei der Klage vertreten hat?

Ob Du ALG1 bekommst oder nicht, hängt nach wie vor davon ab, was die Sperrzeitprüfung ergibt.

Da die Kündigung als betriebsbedingt deklariert ist, wirst Du wohl keine Sperre bekommen.

Die Abfindung kann Dir eigentlich nur dann reingerechnet werden, wenn sie Dir innerhalb der Arbeitslosenzeit gezahlt worden wäre (m.W. geht das nach Zufluß-Prinzip). Aber da bin ich nicht wirklich sicher.

fatih1975 
Beitragsersteller
 27.04.2011, 21:41

HAllo anjanni,

danke für dein Antwort. Mein Anwalt ist im Urlaub, deswegen ist es etwas schlecht :))

Ok, dann hoffe ich mal, das ich Rückwirkend mein Geld bekomme, ohne hin und her telefonieren zu müssen :(

 

Und Heute habe ich ein Schreiben von Bundesagentur für Arbeit erhalten mit der Bitte um Kenntnis nahme. Bundesagentur für Arbeit hat mein alten Arbeitgeber angeschrieben.Betreff.Ansprüche von Herrn xxx yyyy"bitte beachten Sie mein Schreiben vom 24.02.2011 als gegenstandslos. Ein Anspruchsübergang ist nicht eingetreten."Nun meine Frage. Was bedeutet das nun für mich ? werde ich nun Rückwirkend mein Arbeislosengeld bekommen ? denn ich habe bis Heute keinen Arbeitslosengeld erhalten. Habe auch kein Sozialgeld erhalten.PS: ich habe wieder angefangen zu arbeiten. Erste Arbeitstag war 29.03.2011das bedeutet im Klartext, ich müsste nun Rückwirkend vom 01.02.2011 bis 28.03.2011 Arbeitslosengeld bekommen, ist das Richtig ? Wird die Abfindung 1800 Euro Brutto angerechnet mit Arbeitslosengeld ?

Danke im Voraus

Scary674  14.08.2013, 14:47

was kam denn nun raus? ich bin genau in der gleichen situation derzeit. bekomme seit zweieinhab monaten nicht mal hartz iv...