Auszahlfrist für Übergangsgeld?
Hallo
ich habe nach einer Operation in Reha gehen müssen. als die 6 Wochen ( in denen der Arbeitgeber das Gehtal weiter zahlt) schon fast überschritten waren habe ich dort das Übergangsgeld von der Rentenversicherung beantragt. Bis jetzt habe ich das Geld noch nicht erhalten obwohl ich es vor 2,5 Monaten beantragt habe. Ich hab dann vor ca einer Wochen die Rentenversicherung angerufen. Da wurde ich von einem zu anderen geschickt bis eine Frau endlich nachsehen konnte und mir mit teilte , "dass da wohl etwas untergegangen sei aber sie würde sich drum kümmern".. na toll.. Mittlerweile bekomm ich ja schon Krankengeld von der Krankenkasse und die haben mir das Geld innerhalb von 2 Tagen !! nach Beantragung überwiesen!! Das Übergangsgeld von der Rentenversicherung habe ich nun immer noch nicht und frage mich, ob es nicht eine Frist für die Rentenversicherung gibt, bis sie mir spätestens hätten das Geld zahlen müssen. Emails wurden übrigens einfach nicht beantwortet obwohl sie , wie ich am Telefon erfahren habe, angekommen waren. ich finde das unglaublich. Es ist nicht einfach mit der Miete etc hinzukommen wenn man das Geld einfach nicht bekommt... Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Schon mal vielen Dank
4 Antworten
Sie müssen mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und konkret fragen, welche Vordrucke fehlen, damit die Zahlung erfolgen kann. Wegen der aus der Lohnfortzahlung zum Übergangsgeld kommenden Situation, kann es schon vorkommen, dass die Zahlungen etwas schleppend passieren, aber es ist bestimmt keine Absicht.
es fehlt ja nichts ich habe ja extra gefragt. sie wollte nur noch meine Kontoverbindung ( obwohl ich die schon längst angegeben hatte) und meinte es würde nichts weiter fehlen.. das war vor 10 tagen..
Wenn ein öffentlicher Träger seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitog nachkommt, hast du das Recht beim Sozialamt einen Vorschuss auf diese Leistung zu verlangen. Auf keinen Fall darf dadurch der Antragsteller in die Gefahr der Wohnungslosigkeit kommen. Die Behörden können dann untereinander verrechnen.
Nun kam raus, dass nicht die Rentenversicherung sondern die Krankenkasse zahlen muss. Das hätte die Rentenversicherung mir aber auch mal spätestens bei meinen 2 Anrufen mitteilen können! Sie haben versäumt mit den Bescheid zu schicken und haben mir am Telefon gesagt " so jetzt müsste alles passen und das Geld bald überwiesen werden" so ein Saftladen.. man sollte sich die Rentenversicherung aussuchen können...
ich bin seit 05.05.11 in ambulanter Reha und habe am 25.05.2011 ersmals Unterlagen von der RV erhalten. Mittlerweile befinde ich mich schon in der ersten Verlängerungswoche.