Meldung von Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung wurde zurückgezogen/storniert? Ist das jetzt gut oder schlecht? Drohen Konsequenzen?
Ich (derzeit 21) bin nun schon seit meinem 18. Lebensjahr als arbeitslos gemeldet, lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit Eltern und die Anträge laufen nicht über mich, da ich unter 25 bin.
Ich habe immer einen Bescheid bekommen, in dem steht dass die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld 2 an die Rentenversicherung gemeldet wird. Dieser Bescheid sollte sozusagen ein Nachweis sein.
Jetzt bekam ich aber eine Stornierung. Der Nachweis bzw. die Meldung an die Rentenversicherung für die gesamte Zeit meiner Arbeitslosigkeit wurde storniert. Zudem stehd dabei dass die Meldung an die gesetzliche Rentenversicherung zurückgenommen wurde.
Jetzt befürchte ich Konsequenzen und dass ich evtl. Geld an die Rentenversicherung zahlen muss? Was hat dieser Bescheid zu bedeuten? Ist das schlimm? Drohen mir jetzt Konsequenzen?
3 Antworten
Hallo Objektivijekt,
Sie schreiben:
Meldung von Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung wurde zurückgezogen/storniert? Ist das jetzt gut oder schlecht? Drohen Konsequenzen?
Antwort:
Niemand hier bei GF hat Einblick in Ihre individuelle Situation und GF ist keine Rechtsberatung!
Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt und dort sollten Sie sich in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle gründlichst beraten lassen!
Dieses Thema ist existenziell, denn wenn Sie nicht einmal die Mindestversicherungszeiten für die verschiedenen DRV-Rentenarten erfüllen, haben Sie keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Leistungen, außer ggf. Grundsicherung! Im Zusammenhang mit Grundsicherung spielt aber auch das gesamte Haushaltseinkommen eine große Rolle!
Einen Anspruch auf Regelaltersrente gibt es erst dann, wenn Sie mindestens 60 Beitragsmonate (5 Versicherungsjahre) auf Ihrem Rentenkonto nachweisen können!
Sollten Sie gesundheitliche Schicksalsschläge heimsuchen und Erwerbsgemindert werden, so müßen Sie auf Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen können!
Verantwortungsbewußte Menschen kümmern sich rechtzeitig um diese Dinge!
In der heutigen Zeit eines Überangebotes an Arbeitsplätzen müßte es für einen jungen Menschen mit 21Jahren möglich sein, irgendeine Arbeit aufzunehmen, ganz egal welche Arbeit, um diese Mindestanforderungen zu erfüllen!
Denn: "Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!"
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Nein, Konsequenzen gibts nich tin dem Fall.
Da du unter 25 bist, wird ja das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt.Deshalb gehe ich davon aus, du bekommst kein ALG2, da die Einkünfte diese Freibetrag/summe übersteigen von ALG2? Dann bekommst du kein Geld oder der Haushaltsvorstand vom Amt. Die Zeietn der Arbeislosigkeit werden auch nur noch der RV gemeldet, gezahlt wird nichts mehr vom Amt.
Um ganz sicher zu sein, ruf da einfach mal an - kann sein, du musst mehrmals anrufen, weil die Leutungen besetzt sind.
Die geben dir gerne Auskunft - und die wissen genau Bescheid, klären dich auf.
Konsequenzen gibt es nicht für dich, du musst auch kein Geld an sie zahlen oder so.
Du musst dir keine Sorgen machen, denn rentenversicherungspflichtig bist du als Stellenloser nicht. Niemand wird Beiträge von dir verlangen.
Vom Arbeitslosengeld II werden seit 2011 generell keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung abgeführt, so dass die Stornierung nicht unbedingt Auswirkungen auf die Höhe deiner späteren Rente haben wird. Die Zeiten werden lediglich als sogenannte Anrechnungszeiten ohne Bewertung gespeichert.
Warum die Stornierung erfolgte, musst du beim Jobcenter erfragen. "Schlimm" ist das allerdings nicht.