Wer zahlt während der Kur das Arbeitslosengeld?
...ich bin zzt Arbeitslos und werde nächste Woche für 4 Wochen in Kur gehen. Nun sagte mir das Arbeitsamt, dass sie während der Kur die Zahlungen einstellen und die Rentenversicherung die Zahlungen übernimmt. Zahlt die RV 100% des Arbeitslosengeldes oder wieviel?
Zudem soll ich in der Kur 10 Euro am Tag zahlen. Gilt das auch für Arbeitslose oder müssen die nichts bezalhlen? Danke
3 Antworten
Also, du bekommst Arbeitslosengeld I, richtig? Nicht Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt?
Normalfall (ohne dass du noch Einkommen hast): Tatsächlich stellt die Agentur für Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein, da du während der Leistung voraussichtlich Anspruch auf Übergangsgeld haben wirst.
Das Übergangsgeld wird in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes I gezahlt.
Für jeden Tag, an dem du Anspruch auf Übergangsgeld hast, musst du keine Zuzahlung leisten.
Die Stadt hat damit nichts zu tun, die kann etwas mit Arbeitslosengeld II zu tun haben.
Wenn du vor der Reha Alogeld II beziehst und durchgehend seit dem Ende deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung Alogeld I/anschließend Alogeld II durchgehend oder nur durchgehend Alogeld II seit der Beschäftigung bezogen hast, hast du Anspruch auf Ü-Geld. Dann wird die ARGE Alogeld II weiterzahlen und normalerweise hinterher beim Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend machen.
Hast du keinen Anspruch auf Ü-Geld, wird Alogeld II weitergezahlt und es besteht keine Zuzahlungspflicht.
Die Fragen habe ich dir oben beantwortet. ...Das Übergangsgeld wird in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes I gezahlt.... Für jeden Tag, an dem du Anspruch auf Übergangsgeld hast, musst du keine Zuzahlung leisten....
Super!!! ich dank dir für die prima Antwort. Scheint hier ja doch ein paar Experten zu geben! ;)
nein, 100 % werden es nicht werden... du bekommst entweder krankengeld oder übergangsgeld, das sind in der regel so um die 70 % des nettoeinkommens
Also richtig ist das nicht, denn das Arbeitslosengeld wird in manchen Städten sehr wohl weitergezahlt. Da gab es 2009 einen Richterspruch zu. Melde dich bei der KK oder RV, denn die 10€ musst du nicht bezahlen, da gibt es doch diese Beitragsgrenze. das kann man bei der KK beantragen.
Vielen Dank. Richtig, ich beziehe "normales" Arbeitslosengeld. Und wie ist das mit den 10 Euro Tagesgebühren, die ich in der Kur zahlen soll? Entfallen die für mich als Arbeitslosen?
Und wie hoch ist das Übergangsgeld. Gunni37 meinte, es liegt bei 70%? Aber wovon? Vom letzten Lohn oder vom Arbeitslosengeld?
Danke!