Bearbeitungszeit Antrag auf Reha oder Erwerbsminderung. Übergangsgeld in welcher Höhe?
Kurz zu meiner Situation: bin seit November 2011 wegen psychischer Erkrankung arbeitsunfähig krankgeschrieben. Zuerst Krankengelt bis Mai 2013. Dann von der Krankenkasse ausgesteuert. ALG I beantragt, Antrag wurde bewilligt. Nun vom Amt Post: Antrag auf Rehabilitation oder Erwerbsminderung. Antrag vor 4 Wochen abgeschickt. Bis jetzt keine Rückmeldung. Meine Fragen: 1.) wie lange dauert es bis ich eine Rückmeldung von der Rentenversicherung erhalte? 2.) was kommt auf mich zu? Medizinische Reha? Berufliche Reha? Rente????? 3.) habe ich auf die Entscheidung einen Einfluss? 4.) im Antrag steht ich erhalte bei Bewilligung Übergangsgeld. In welcher Höhe? Wie lange? 5.) Wer ist in diesen ganzen Fragen mein Ansprechpartner? Würde mich sehr freuen über konstruktive Antworten.
7 Antworten
hallo bei mir war es fast genauso wie bei dir musste nach Aussteuerung von der Krankenkasse zum MD der Agentur für arbeit. der stellte fest das ich unter 3 Std.auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt länger als 6 Monate bin. Musste dann von der AfA aus einen Rentenantrag stellen. Also es heißt Reha vor Rente.wirst warscheinlich in eine Psychosomatische Reha Klinik geschickt.Die werden dann einen Rehabericht an die Rentenversicherung schreiben,die dann entscheidet ob und wie lange du noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt( also vollschichtig,oder max.6Std. oder unter 3Std.tätig sein kannst.)in der Reha bekommst du Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Wende dich am besten an den VDK . Das sind Profis in solchen Angelegenheiten.
Hallo Ratsuchender82,
Sie schreiben:
Bearbeitungszeit Antrag auf Reha oder Erwerbsminderung. Übergangsgeld in welcher Höhe?
Antwort:
Diese Frage kann Ihnen ausschließlich Ihre zuständige Rentenversicherung beantworten und bitte beachten Sie auch, daß grundsätzlich jeder Einzelfall anders ist!
Kurz zu meiner Situation: bin seit November 2011 wegen psychischer Erkrankung arbeitsunfähig krankgeschrieben. Zuerst Krankengelt bis Mai 2013. Dann von der Krankenkasse ausgesteuert<
Antwort:
Der maximale Zeitraum für den Krankengeldbezug beträgt in der Regel 78 Wochen einschließlich 6 Wochen Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers in einem Gesamtzeitraum von 3 Jahren!
Nach Ausschöpfung dieser 78 Wochen ist in der Regel mit Krankengeld Ende!
Link:
google>>/nordost/leistungen-service/anspruch-krankengeld-66011.php
ALG I beantragt, Antrag wurde bewilligt.<
Antwort:
Hier besteht ein grundsätzlicher Widerspruch, denn wenn Sie von Ihrem Hausarzt als Arbeitsunfähig geschrieben sind, so sind Sie während der Arbeitsunfähigkeit ja voll erwerbsgemindert und am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar!
Nun vom Amt Post: Antrag auf Rehabilitation oder Erwerbsminderung. Antrag vor 4 Wochen abgeschickt. Bis jetzt keine Rückmeldung.<
Antwort:
Es ist grundsätzlich nicht nachvollziebar, warum Sie während der 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit nicht von sich aus aktiv geworden sind und ggf. schon viel früher einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer DRV eingereicht haben.
Nun haben Sie das Problem, daß offensichtlich kein Anspruch mehr auf Krankengeldbezug besteht, daß Sie genau genommen mit dem Status Arbeitsunfähig nicht vermittelbar sind und somit im Grunde genommen auch keinen Anspruch auf ALG 1 und ALG 2 haben!
Daß die Agentur für Arbeit Sie nun dazu animmiert, einen Antrag auf REHA bzw. Erwerbsminderung zu stellen, ist keine Überraschung, sondern die logische Folgerung!
Die Mühlen der DRV mahlen in der Tat oft sehr langsam!
1.) wie lange dauert es bis ich eine Rückmeldung von der Rentenversicherung erhalte?<
Antwort:
Diese Frage kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV beantworten, wobei ein kompetenter Rechtsbeistand hier ggf. ein wenig nachhelfen und im Extermfall einen Antrag auf Untätigkeit einreichen könnte.
Allerdings sind 4 Wochen bei diesem Verwaltungsappaart keine Zeit!
2.) was kommt auf mich zu?<
Antwort:
Je nachdem, wie Ihre medizinischen Nachweise formuliert sind, werden Sie sich auf einen mehr oder weniger großen Spießrutenlauf durch das Verwaltungs-und Paragraphen-Karussel gefaßt machen müßen!
Deshalb sollten Sie schnellstmöglich und sehr gründlich und konsequent, Ihre Hausaufgaben abarbeiten!
Z.B. wie unter google>>ewerbsminderungsrente.biz und laut den Videonanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort:
"Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"
Medizinische Reha?<
Antwort:
REHA geht vor Rente!
Link:
google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf
Berufliche Reha? Rente?????<
Antwort:
In der Regel immer zuerst "REHA!"
habe ich auf die Entscheidung einen Einfluss?<
Antwort:
Die einzige Einflußmöglichkeit sind glasklare, aktuelle, ausagefähige, unwiderlegbare Arztberichte von kompetenten, in der Ärztehierachrchie möglichst weit oben angesiedelten Ärzten!
4.) im Antrag steht ich erhalte bei Bewilligung Übergangsgeld. In welcher Höhe? Wie lange?<
Antwort:
Diese Frage kann Ihnen nur Ihre zuständige DRV beantworten, denn jeder Einzelfall ist anders!
Wer ist in diesen ganzen Fragen mein Ansprechpartner?<
Antwort:
In erster Linie Ihre zuständige DRV und natürlich Ihr eigener Rechtsbeistand!
Mein Ziel ist es wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, und eine Arbeit zu finden die meiner Qualifikation entspricht.<
Antwort:
Wie stellen Sie sich das denn in der echten Praxis genau vor?
Sie haben ja laut Ihren eigenen Angaben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld!
Von wem und was wollen Sie dann leben und Ihren Lebensunterhalt bestreiten?
Des weiteren ist aus Ihren bisherigen Angaben nicht ersichtlich, ob Sie vor oder nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren sind!
Die Bewilligung von Umschulungsmaßnahmen dürfte aller Regel nach auch von Ihrem aktuellen Alter abhängen!
Fazit:
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird wohl nicht zu umgehen sein, was ja auch nicht das Grundproblem darstellt.
Vielmehr müßen Sie berücksichtigen, daß Sie ggf. bis auf weiteres keinen Anspruch auf Krankengeld haben und solange Sie arbeitsunfähig sind, besteht in der Regel auch kein Anspruch auf ALG 1 (Ausn. Rentenantrag befristet) bzw. ALG 2.
Einzige Ausweichmöglichkeit ist da noch Grundsicherung, siehe unter folgendem Link:
Bitte ggf. ganz genau durchlesen!
google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherunghilfefuer_rentner.pdf
Was ist denn das für eine Aussage? hier stimmt ja fast gar nichts.
Bei einer psychischen Erkrankung ist das mit der Reha natürlich nicht so einfach.
Du hättest auch lange vorher, mindestens 6 Monate vor Auslaufen des Krankengeldes, tätig werden sollen.
Der RV wird dich wahrscheinlich erst einmal selbst testen wollen. Denkbar wäre dann eine "Berufsfindungsmaßnahme" die stationär durchgeführt wird. Übergangsgeld erhältst du in Höhe des jetzigen AlG 1.
Bei einer rückwirkenden Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten werden bisher erhaltene Sozialleistungen mit einer Rentennachzahlung verrechnet.
Vielen Dank für die Antwort. Zu der besagten Zeit (6 Monate vorher) war ich noch stationär in einer Klinik. 3 Monate vor Auslaufen des Krankengeldes bin ich zum A-Amt. Mir wurde dort gesagt dass ich bis zum Aussteuern gar nichts unternehmen könnte. Darauf hieß es ich solle in die Vermittlung nachdem ich ärztlich begutachtet werden sollte. Dazu ist es jedoch nicht gekommen: das Amt hat auf Grundlage der angeforderten Vorbefunde etc. mir den Antrag zugesendet und mich weiter für arbeitsunfähig erklärt. Mein Ziel ist es wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu kommen, und eine Arbeit zu finden die meiner Qualifikation entspricht. Hoffe daraus wird etwas...
hallo,
die bearbeitungszeit liegt im schnitt zwischen 3-5 monaten.
es wird geprüft, ob du alle ambulanten mittel bei der krankenkasse ausgeschöpft hast. (psychologische betreueung, therapeut...), wenn nicht, dann wird der antrag auf medizinische reha abgelehnt, was ja auch richtig ist, da erst die krankenkassen leisten müssen.
wenn du gelichzeitig einen antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt hast, wird geprüft ob du mehr als 6 stunden irgendeine tätigkeit noch ausüben kannst und zwar mit deinen jetzigen erkrankungen. ist das so, dann wird auch der antrag abgelehnt. ich glaube kaum, dass eine berufliche rehabilitation bewilligt wird.
wenn du seit deiner erkankung auch und psychischer behandlung warst, dann wird, denke ich eine psychosomatische kur (medizinische reha) angestrebt um dabei auch festzustellen, wie dein leistungsvermögen noch ist. das ürbergangsgeld gibt es genau für diese zeit (max , rehazeit 5 wochen) und beträgt ca. 80% deines letzten nettos....wird genau errechnet inkl. zeiten des alogeldes I.
beste grüsse
dickie59
Dann wird es wohl erstmal eine berufliche Reha in einer Psychosomatik mit anschließender Wiedereingliederungsmaßnahme. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Tageslaune des Sachbearbeiters bei der DRV ab. Kann schnell gehen, kann auch bisschen dauern, länger als 4-6 Wochen aber wohl nicht. Jetzt ist auch Urlaubszeit. Es wird sich alles regeln, genieße solange einfach das Wetter.