Kindergeldanspruch während Umschulung?
Hallo,
da ich im Internet hunderte verschiedener Antworten zum Kindergeld gelesen habe wollte ich meinen Fall mal schildern.
Ich habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und mache derzeit über die Deutsche Rentenversicherung eine 24 monatige Umschulung die in 21 Monate in einer Schule stattfindet und die restlichen 3 Monate sind Praktikum.
Ich erhalte von der DRV Übergangsgeld in Höhe von ca 1250€. Bis vor kurzem gab es ja noch eine Höchstgrenze was man während einer Ausbildung im Jahr verdienen darf. Das wurde ja abgeschafft ;)
Ich bin 23 Jahre Jung und habe nun Kindergeld für mich beantragt. Meine Mutter kann keinen Unterhalt für mich zahlen ich habe auch eine eigene Wohnung mit der Freundin und unserem kleinen Sohn zusammen. Habe ich Anspruch auf Kindergeld bis 25 Jahre? Also so wie ich das gelesen habe im Internet müsste ich bis zum letzten Tag wo ich 25 bin, Kindergeld bekommen.
Wie schon gefragt:
Habe ich in meinem Fall anspruch auf die 184€ Kindergeld?
Gruß
LuckyStrike1889
5 Antworten
Also ich wuerde schon sagen, dass Du Anspruch auf Kindergeld hast. Du hast keine bereits abgeschlossene Ausbildung. Das das Einkommen in der Ausbildung nicht mehr relavant ist seit 2012, sollte dem nichts im Wege stehen. Du hast es ja auch bereits beantragt, das ist gut so.
Kann allerdings sein, dass Deine Mutter es noch beantragen muss oder Du hast mit dem Antrag auch gleich einen Antrag auf Ableitung des Kindergeldes gestellt, was moeglich ist, da Du eine eigene Wohnung hast und nicht mehr zu Hause wohnst.
Moeglich waere, dass die Kindergeldstelle die Umschulung nicht als Ausbildung an sich anerkennt und Kindergeld deshalb ablehnt. Insbesondere, weil dein Einkommen ja wirklich sehr hoch ist fuer eine Ausbildung. Aber dann musst Du Dir die Begruendung genau ansehen und kannst immer noch Widerspruch dagegen einlegen.
Wenn Du Kindergeld erhaeltst, dann allerdings nicht zum letzten Tag, an dem Du 25 bist, sondern bis zu Deinem 25. Geburtstag, genau genommen sogar am Ende des Tages davor. Denn es heisst, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, das ist oft missverstaendlich, bedeutet aber, das 25. Lebensjahr vollendet man mit dem 25. Geburtstag, also sobald man es erreicht hat. Man wird Volljaehrig mit Vollendung des 18. Lebensjahres, das 18. Lebensjahr beginnt am 17. Geburtstag und um Mitternacht zum 18. Geburtstag hat man das 18. Lebensjahr vollendet und ist damit volljaehrig. Nur zur Erlaeuterung, weil ich Deine Frage so verstehe, dass Du denkst, Du kriegst Kindergeld bis Ende des 25. Lebensjahres.
bedeutet aber, das 25. Lebensjahr vollendet man mit dem 25. Geburtstag,
Stimmt. - Das KG gibt es aber für den ganzen Monat, in dem der Geburtstag liegt. :-)
Stell einen Antrag bzw. ruf direkt bei der Familienkasse an und frag nach! Die Telefon-Nummer findest Du auf dem Kindergeld-Bescheid für Deinen Sohn!
Mit der Auskunft bist Du auf der sicheren Seite!
Viel Erfolg
Wenn in einer Berufsausbildung hat man bis zum 25. Gerbutstag Anspruch auf KG. Plus die Zeit, die man bei Bund oder mit Zivildienst zugebrachthat.
Das KG ist seit Anfang 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes. :-)
KG kann rückwirkend für das laufende und 4 Jahre davorbeantragt werden. Auch für die Zeit, in der man sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat (durch Kopien der Bewerbungen nachweisen) bzw. ab Zusage zur Ausbildung kann man KG beantragen.
Ein Anrecht auf Kindergeld hat grundsätzlich jeder, der sich in einem Beruf ausbilden lässt beziehungsweise unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht.
Da es sich um eine Ausbildung handelt, besteht also ein Anspruch auf Kindergeld.
Jeder in Ausbildung u 25 hat Anspruch. Bitte stell den Antrag im Namen der Eltern bei der Familienkasse des Wohnortes. Du selbst kannst keinen Antrag für dich selbst stellen.
Der Antrag auf auf Abzwiegung ist okay, aber trotzdem sind die Eltern die offiz. Antragsteller. Könnte sein, das deshalb abgelehnt wird.
Mit Eltern geht leider nicht. Habe den Antrag 11e ausgefüllt. Ist ein Formular für Abzweigung.
Also habe ich sicher anspruch?