Kann ein Geschäftsführer einer UG oder GmbH vorübergehend arbeitslos gemeldet sein?
Ein Unternehmen kann ja auch vorübergehend nicht so rentabel sein, das eine Vollexistenz moeglich ist.
Wenn nun der Geschäftsführer aus einem früheren Arbeitsverhältnis noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, koennte er sich dann arbeitslos melden, wenn er für einige Zeit nicht für die Firma tätig sein muß, infolge der Auftragslage.
Ist es also unerheblich, das er als Geschäftsführer im HR eingetragen ist, soweit er zur Arbeitsaufnahme zur Verfügung steht. Hätte es evt Folgen für die Fa. das diese im Extremfall im HR gelöscht wird, oder sonst in irgend einer Weise ?
2 Antworten
Eine GmbH oder UG benötigt eine Person, die sie vertritt. Eine solche Gesellschaft ist eine juristische Person und kann keine Entscheidungen treffen oder Geschäfte tätigen, für solche Zwecke ist dann der Gesellschafter-Geschäftsführer (Gründer) verantwortlich. Diese Person kann sich also nicht arbeitslos melden.
Solltest Du "nur" angestellter Geschäftsführer sein, der den Gesellschafter vertritt oder auf Augenhöhe mit ihm den Laden schmeißt kannst Du kündigen aber musst dann mit der Sperre der Agentur für Arbeit leben.
bei einer 1 Personen Gesellschaft gibt es ja keine Gesellschafter, dann müßte er sich doch selbst entlassen.
Es gibt einen geschäftsführerenden Geschäftsführer auch in der 1Mann GmbH.
Man kann sich nicht entlassen - man ist ja nicht angestellt, sondern selbständig.
IHK !! Kurse
Ja das geht, solange die GmBh keine Angestellten hat.
Gibt an das du nebenberuflich eine GmbH hast, 2 Std. arbeitest und 100 Euro verdienst. Dann kannst du sogar HarzIV bekommen. Sollte aber auch stimmen
Sei dir gewiss das man dich in eine Maßnahme steckt
Der erste Teil ist falsch
Der zweite eigentlich falsch verstanden. Wenn der Geschäftsführer durch die Gesellschafter entlassen würde, wäre er Arbeitslos und hätte einen Anspruch. Da hier nach einen Anspruch auf früheren ALG gefragt wird ist anzunehmen das er nun als Geschäftsführer keinen neuen Anspruch erwerben kann. Daher muss er selbständig sein - also gesellschaftender Geschäftsführer - der sich nicht selber.entlassen kann.