Nachzahlung von der Rentenversicherung wird vorerst einbehalten

5 Antworten

Gestern habe ich meinen Bescheid bekommen das ich monatlich Halbwaisenrente bekomme und eine Nachzahlung von ca 1000 €. Alles schön gut soweit :-)>

Gut, obwohl natürlich Halbwaise zu sein wenig vergnüglich ist per se.

Nun stand in dem Schreiben das die Nachzahlung vorerst einbehalten wird um zu Prüfen ob andere Träger Anspruch auf das Geld haben.

Richtig.

Ich beziehe seid Dez 2013 Arbeitslosengeld 2. Außerdem mache ich seid März 2014 eine Umschulung die durch das JC bezahlt wird.

Dann wirst Du wenig bis nichts herausbekommen. Denn infolge des Halbwaisenrentenanspruchs erhöht sich Dein verfügbares Einkommen ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Rente entsprechend, und durch die Nachzahlung in diesem Fall rückwirkend.

Darf das JC die Nachzahlung einfach so einbehalten?

Ja, und zwar in der Höhe der geleisteten ALG2-Beträge, weil Du durch die HW-Rente rückwirkend nicht mehr bezugsberechtigt sein dürftest. Somit hat das JC einen Rückerstattungsanspruch gegen Dich. Was ja auch logisch ist, weil Du ja Leistungen der Allgemeinheit bezogen hast, die Du jetzt gar nicht mehr in Anspruch nehmen kannst (und brauchst) infolge Wegfalls der Bezugsberechtigung. Übrigens "behält" nicht das JC die Mittel, sondern die DRV überweist dem JC die Forderungen entsprechend aus den Dir zugesprochenen HW-Rentenansprüchen. Sollte - was ich nicht vermute - noch etwas übrigbleiben, bekommst Du das natürlich ausgezahlt.

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 10:13

Danke

Sollte es doch noch eine Lücke geben würde ich mich freuen wenn die hier jemand preis geben würde xD

Die Rentennachzahlung wird mit den Sozialleistungen, hier dem ALGII, verrechnet. Den Rest bekommst Du dann ausgezahlt.

Wird die Nachzahlung wenn das JB darauf Anspruch erhebt gleich an das Jb überwiesen

Nein, die Rentenversicherung überweist den Teil auf den JC Anspruch hat an das JC und den Rest an Dich.

oder erhalte ich es erst und muss es dann weiterleiten?

Das hättest Du wohl gerne?;-)

Die laufende Rentenzahlung bekommst ja. Nur die Nachzahlung erst wenn alles verrechnet wurde.

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 10:12

Danke

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 09:56

Ach ja und natürlich hätte ich das gern :-D

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 09:56

Kann man ungefähr abschätzen wieviel der sogenannte Rest sein wird?

anitari  25.06.2014, 10:08
@Phatline

Na Du weißt doch wieviel ALGII Du für den Zeitraum ab Bewilligung der Rente bis jetzt bekommen hast. Da kannst Du das in etwa ausrechnen.

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 10:11
@anitari

Für´n Ar... da behalten die ja alles-.-

Ich finde das unter aller Sau!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

anitari  25.06.2014, 10:16
@Phatline

Richtig erkannt. Und künftig wird die Rente als Einkommen angerechnet. Sprich das ALGII um den Zahlbetrag der Rente gemindert.

Hallo Phatline,

Sie schreiben:

Nachzahlung von der Rentenversicherung wird vorerst einbehalten<

Antwort:

In der Regel ist es ein ganz normaler Vorgang, daß vor einer Rentenauszahlung die vorausgegangenen Leistungen anderer Sozialversicherungsträger ermittelt, gegengerechnet und Ihnen dann entweder die positive Differenz ausbezahlt oder die negative Differenz belastet wird!

Reicht Ihnen Ihr Einkommen nicht aus oder sind Sie hilfebedürftig, so müßen Sie entsprechend aktiv werden, sich beraten lassen und ggf. beim zuständigen Sozialamt vorstellig werden!

Haben Sie nur geringes Einkommen, so steht Ihnen ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu!

Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht!

google>>

gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Betreffs Hilfebedürftigkeit sollten Sie sich umgehend an Ihr zuständiges Sozialamt wenden und sich gründlich beraten lassen:

Auch Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt kann Ihnen ggf. beratend weiterhelfen!

google>>

wikipedia.org/wiki/Hilfebed%C3%BCrftigkeit

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du wirst von deiner Nachzahlung max. 180 € übrig haben,das würden die 30 € Versicherungspauschale sein,die dir über 6 Monate Leistungsbezug zustehen würden,wenn du diese nicht schon anderweitig geltend gemacht hast bzw.machst !

Angenommen diese ca. 1000 € Nachzahlung,würden dir für 6 Monate von der RV - zustehen,dann würden dir diese 30 € Pauschale von deiner monatlichen Rente abgezogen,der Überschuss würde dann anrechenbares Einkommen sein,was dir normalerweise von deinen Leistungen abgezogen würde.

Diesen Betrag würde dann das Jobcenter von der RV - per Erstattungsantrag zurück fordern und die verbleibenden 180 €,würde dir dann von der RV - überwiesen.

Bekommst du also für deine Umschulung nur deinen normalen ALG - 2 Bedarf + deine Fahrkosten,dann wird dir von deiner jetzigen monatlichen Rente auch nur diese 30 € Versicherungspauschale bleiben,das aber nur,wenn du dann keiner Erwerbstätigkeit nachgehst und Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen kannst.

Denn dann sind diese 30 € bereiz in deinem Grundfreibetrag von 100 e enthalten.

Ich fürchte, dass das Jobcenter Anspruch erheben wird. Es ist ja leider Einkommen......

Phatline 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 09:52

Aber darf alles einbehalten werden oder wird nur ein gewisser Teil einbehalten?