Akteneinsicht durch Angehörige möglich?

7 Antworten

Die Polizei ermittelt lediglich ob eine Straftat vorliegt, und das hat mit Euch gar nichts zu tun. Da geht es um Staat gegen Autofahrerin. Wenn zu wenig Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, stellt entweder die Polizei ein, oder die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass die Beweislage zu dünn ist. Auch wenn es hart klingt, selbst das geht Euch nichts an.

Ihr könntet versuchen auf zivilrechtlichem Weg die Beerdigungskosten einzuklagen. Ich weis nicht, ob das ausreicht für eine Klagebefugnis, aber wenn es geht, dann würde ein Zivilgericht entscheiden müssen, ob die Autofahrerin eine Schuld an der Beerdigung trägt. Klingt makaber, aber was besseres fällt mir nicht ein.

Hallo amadea89,

mein herzliches Beileid.

Einem Beschuldigten, welcher keinen Anwalt mandatiert hat, darf gemäß § 147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht nicht versagt werden, sofern nicht der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter dem entgegenstehen.

Ob es auch möglich ist, dieses genannte Recht auf einen Angehörigen zu übertragen ist fraglich. Mit einer Vollmacht wäre dies sicher kein Problem gewesen. In diesem Fall jedoch wurde eine solche sicher nicht im vorhinein ausgestellt.

Da bleibt dir wohl nur übrig, es einfach mal mit einem Schreiben an, welches sich in seiner Grundlage auf den obigen § stützt, an die zuständige Polizeistelle zu versuchen.

Viel Glück bei der Sache.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

In diesem Fall ist eine Akteneinsicht nur über einen Rechtsanwalt möglich. Die Rechttsgrundlage dazu findest Du hier http://dejure.org/gesetze/StPO/475.html

AnonJura  17.01.2013, 15:05

Hallo skyfly71,

dem entgegenstehen würde doch aber folglich § 475 Abs. 4 StPO, in welchem ausgeführt ist, dass " Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.".

Meiner Auffassung nach kann auch Privatpersonen ohne Rechtsbeistand diese Auskunft bzw. Einsicht der Akten gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

skyfly71  17.01.2013, 15:51
@AnonJura

Da haste allerdings tatsächlich recht, ja. Hab ich nicht richtig gelesen...

Akteneinsicht über den Rechtsanwalt beantragen. § 475StPO

Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Mein Beileid in jedem Fall.