Habe ich Akteneinsicht bei der Amtsanwaltschaft?
Hatte am 30.09.2012 einen Motorradunfall mit einem Radfahrer gehabt.
Das ganze ging zum Verkerhsamt, von dort aus zur Amtsanwaltschaft und von dort nun vor knapp 3 Wochen zur Polizei zurück.
Demzufolge sind die Ermittlungen abgeschlossen, die Akte besteht.
Die gegnerische Versicherung teilte mir vor drei Wochen mit, dass Sie Ihrem Anwalt nochmals Bescheid geben, damit dieser die Akte anfordern kann.
Nun sind halt drei Wochen vergangen und er soll angeblich immer noch keine Akte erhalten haben, obwohl sowas ja im besten Fall 3 Werktage dauern kann.
Da ich aber nun bereits ziemlich lange warte, wollte ich mal wissen, kann ich eigentlich auch Akteneinsicht haben und somit die Akte selbst an die gegnerische Versicherung leiten?
Besten Dank an helfende Antworten im voraus.
Mit freundlichen Grüßen cromeberlin
7 Antworten
"...obwohl sowas ja im besten Fall 3 Werktage dauern kann..." - Genau. Im besten Fall. Dass der "beste Fall" eintritt, ist jedoch die ganz große Ausnahme. Im Normalfall dauert es einige Wochen, bis der vom Versicherer beauftragte Anwalt Akteneinsicht erhält. Du wirst Dich noch gedulden müssen.
Auch der Umstand, dass die Amtsanwaltschaft den Vorgang nochmals zur Polizei gegeben hat, spricht eigentlich dagegen, dass die Ermittlungen schon abgeschlossen sind. Wahrscheinlich sind hier weitere Ermittlungen erforderlich. Das kann also noch dauern...
obwohl sowas ja im besten Fall 3 Werktage dauern kann.
.. das kann auch mal wesentlich länger dauern.
I.d.R. kann das nur ein Anwalt...
Richtig... ;-)
Wir haben in Deutschland leider die etwas erstaunliche Regelung, dass Du Dich vor dem Amtsgericht zwar selbst vertreten darfst, also keinen Anwalt brauchst, dass Dir persönlich allerdings keine Akteneinsicht gewährt wird, sodass das mit der Verteidigung natürlich etwas schwierig wird.
Unabhängig davon heisst Akteneinsicht in keinem Fall, dass Du die Akte mitnehmen und an die Versicherung weiterleiten kannst.
, dass Dir persönlich allerdings keine Akteneinsicht gewährt wird,
dann lese mal mein Kommentar weiter unten
Solange es bei einem Amtsgericht handelt,kannst du selbst Akteneinsicht nehmen,da kein Anwaltszwang besteht.Am Landgericht besteht Anwaltspflicht.
nö
Allerdings wird dieses in erster Linie den mit der Verteidigung beauftragten Verteidigern eingeräumt; die Betroffenen selbst können sich zwar auch Kenntnis von den Ermittlungsakten verschaffen, aber in wesentlich eingeschränkter Weise.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AktenEinsicht.php