Auto wurde auf Privatparkplatz beschädigt, Versicherung will nicht zahlen und meint dass jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Stimmt das?

5 Antworten

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Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ?

Nun, das stimmt definitiv nicht.

Auch der Parkplatz einer Bank, sofern er für jedermann frei zugänglich ist, zählt zum öffentlichen Verkehrsraum - es gelten also alle einschlägigen Gesetze.

Rechtlich trägt in jedem Fall die Person welche die Tür öffnete erst einmal die volle Schuld, siehe §14 StVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__14.html

Dem Einparkenden würde meines Erachtens nach nur dann eine Teilschuld zukommen wenn er entweder zu schnell war, oder erkennen musste das hier jemand aussteigen möchte.

Was soll man da machen ?

Zuerst einmal an die eigene Versicherung wenden und dort nachfragen wie diese darüber denkt.
Die eigene Versicherung ist auch dafür da unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Oft ist es aber so das hier nicht weiter nachgefragt wird wenn abzusehen ist das ein Rechtsstreit die Versicherung teurer kommen könnte als die sofortige Zahlung - das Ganze geht dann zu Lasten des Kunden.

Dann sollte man über die Einschaltung eines Anwaltes nachdenken um gegebenenfalls vor Gericht sein Recht zu erstreiten.

Also auch wenn die Beifahrerin die Tür geöffnet hat, geht die Gefahr immernoch vom KFZ aus, nichts mit Privathaftpflicht. Klar zahlt die nicht.

Komische Auskunft der Agentur oder ihr habt es verkehrt verstanden. So ein Parkplatzschaden geht idR. 50/50 aus. Heißt, du stellst Ansprüche an den VN vom einparkenden Auto und dieser stellt Ansprüche an dich. Jeder übernimmt vom anderen 50% des Schadens.

Also denke nicht, daß nur an dich Ansprüche gestellt werden. Du solltest deinen Anspruch auch bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Schließlich ist der Fahrer so schnell in die Lücke gefahren, daß er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, als die Tür auf ging. Mit so etwas muß man jedoch rechnen, wenn man einparkt.

Selbst wenn ein Schaden auf einem Privatgrundstück entsteht zahlt immer der Verursacher oder dessen Versicherung. Ansonsten immer in die Vertragsunterlagen schauen. Wer weiß schon auswendig was schriftlich vereinbart ist.

Dass der Schaden von jedem selbst zu zahlen ist, liegt daran, dass die Schuldfrage nicht geklärt wurde.

Die Begründung "Privatgrundstück" ist natürlich totaler Unsinn. Jeder Parkplatz bei ALDI ist Privatgrundstück.

Wer offenen Auges gegen ein bestehendes  Hindernis fährt, sollte mal zum Augenarzt gehen.

Und wer die Autotür öffnet, hat eine besondere Sorgsamspflicht. Hier käme also auch ein Gericht schnell auf eine Schuldzuweisung von 50/50

Versicherung. Drohe ihr mit anwalt!