Auto wurde auf Privatparkplatz beschädigt, Versicherung will nicht zahlen und meint dass jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Stimmt das?
Beim Parkvorgang auf einem Privatparkplatz ( bei der Bank ) wollte der Fahrer zwischen zwei anderen Fahrzeugen einparken. Die Beifahrerin des linken Autos schaute nicht nach hinten und öffnete die Tür worauf der Fahrer der Parken wollte mit seinem Kotflügel und Scheinwerfer in die Türe fuhr da er so schnell nicht bremsen konnte. Die Fahrerin entschuldigte sich für das Verhalten ihrer Mutter ( Beifahrerin die die Tür öffnete ) und nahm die Schuld sofort auf sich. Sie wollte keine Polizei. Da die Versicherungsagentur des Geschädigten in der Nähe war ging die Frau mit dort hin. Sie sagte dem Bearbeiter dass sie Schuld sei und gab alle nötigen Informationen zur Klärung des Schadens. Ihre Versicherung gab bekannt, dass der Schaden die Haftpflicht der Mutter zu tragen hat. Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ? Es ist ein öffentlich zugänglicher Parkplatz den die Kunden der Bank währen des Bankbesuches nutzen dürfen. Beide sind Kunden und beide hatten auf der Bank was zu erledigen. Die Mutter gab zu nicht geschaut zu haben. Heist das, dass alle Bagatellschäden auf Privatparkplätzen die aus versehen passieren jeder selber zu tragen hat ? Dann brauch ja keiner wirklich aufpassen wenn er beim einkaufen auf dessen Privatparkplatz einen Schaden anrichtet oder wie verhält sich das ? Selbst die Polizei sagte, dass eine Anzeige nichts bringen wird da die Beschuldigte ja sagen könnte, dass sie unter Schock stand und nicht wusste was sie sagte. Was soll man da machen ?
5 Antworten
Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ?
Nun, das stimmt definitiv nicht.
Auch der Parkplatz einer Bank, sofern er für jedermann frei zugänglich ist, zählt zum öffentlichen Verkehrsraum - es gelten also alle einschlägigen Gesetze.
Rechtlich trägt in jedem Fall die Person welche die Tür öffnete erst einmal die volle Schuld, siehe §14 StVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__14.html
Dem Einparkenden würde meines Erachtens nach nur dann eine Teilschuld zukommen wenn er entweder zu schnell war, oder erkennen musste das hier jemand aussteigen möchte.
Was soll man da machen ?
Zuerst einmal an die eigene Versicherung wenden und dort nachfragen wie diese darüber denkt.
Die eigene Versicherung ist auch dafür da unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Oft ist es aber so das hier nicht weiter nachgefragt wird wenn abzusehen ist das ein Rechtsstreit die Versicherung teurer kommen könnte als die sofortige Zahlung - das Ganze geht dann zu Lasten des Kunden.
Dann sollte man über die Einschaltung eines Anwaltes nachdenken um gegebenenfalls vor Gericht sein Recht zu erstreiten.
Also auch wenn die Beifahrerin die Tür geöffnet hat, geht die Gefahr immernoch vom KFZ aus, nichts mit Privathaftpflicht. Klar zahlt die nicht.
Komische Auskunft der Agentur oder ihr habt es verkehrt verstanden. So ein Parkplatzschaden geht idR. 50/50 aus. Heißt, du stellst Ansprüche an den VN vom einparkenden Auto und dieser stellt Ansprüche an dich. Jeder übernimmt vom anderen 50% des Schadens.
Also denke nicht, daß nur an dich Ansprüche gestellt werden. Du solltest deinen Anspruch auch bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Schließlich ist der Fahrer so schnell in die Lücke gefahren, daß er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, als die Tür auf ging. Mit so etwas muß man jedoch rechnen, wenn man einparkt.
Selbst wenn ein Schaden auf einem Privatgrundstück entsteht zahlt immer der Verursacher oder dessen Versicherung. Ansonsten immer in die Vertragsunterlagen schauen. Wer weiß schon auswendig was schriftlich vereinbart ist.
Dass der Schaden von jedem selbst zu zahlen ist, liegt daran, dass die Schuldfrage nicht geklärt wurde.
Die Begründung "Privatgrundstück" ist natürlich totaler Unsinn. Jeder Parkplatz bei ALDI ist Privatgrundstück.
Wer offenen Auges gegen ein bestehendes Hindernis fährt, sollte mal zum Augenarzt gehen.
Und wer die Autotür öffnet, hat eine besondere Sorgsamspflicht. Hier käme also auch ein Gericht schnell auf eine Schuldzuweisung von 50/50
Versicherung. Drohe ihr mit anwalt!