Hausrat möchte Akteneinsicht nach Einbruch. Schadensregulierer war schon da. Beschleunigung möglich?

5 Antworten

Wahrscheinlich möchte die Versicherung prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Straftatbestand nach § 243 StGB (dagegen bist Du versichert) oder lediglich § 242 StGB (dagegen bist Du vermutlich nicht versichert) gehandelt hat.

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 12:02

Danke! die Spurensicherung hat die These aufgestellt das sich mit Hilfe eines Drahtes Zugang verschaft wurde. Fußspuern wurden sichergestellt und der Raum war, wenn auch nur gekipptes Fenster, dennoch verschlosen, womit eine schwerer Diebstahl doch wohl nachgewiesen wäre, oder nicht?

Zyogen  14.10.2014, 12:18
@alexelvis

Ich bin nun leider kein Jurist, sondern habe nur ein paar Grundkenntnisse - aber meines Verständnisses nach wäre das dann doch § 243. Wobei es nun noch darauf ankommt, wie die Vertragsbedingungen mit der Versicherung genau aussehen.

Das die Versicherung hier Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen will, ist nur logisch und konsequent, denn der Schadenfall ist dubios! Nach Deiner Schilderung ist das äußere Bild eines Einbruchs nicht gegeben, Einbruchspuren sind nicht ersichtlich. Vielmehr handelt es sich hier eher um einen (nicht versicherten!) einfachen Diebstahl, der durch Dich selbst grob fahrlässig ermöglicht wurde. Das hätte mir als Regulierer allemal ausgereicht, dem Versicherer die Ablehnung des Schadens zu empfehlen. Dass der Versicherer hier noch Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen will, ist als Entgegenkommen zu verstehen - immerhin besteht so noch eine geringe Chance, dass sich in der E-Akte doch noch Hinweise auf einen Einbruch finden. Der Versicherer will sich hier also nicht drücken, sondern sucht nach einer Möglichkeit, den Schaden regulieren zu dürfen.

Akteneinsicht erhält der vom Versicherer beauftragte Anwalt i.d.R. erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, also wenn die Akte an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde. Da vergehen meist etwa 6 bis 10 Wochen nach der Tat, und in Einzelfällen dauern die Ermittlungen auch länger an.

FordPrefect  14.10.2014, 15:24
Akteneinsicht erhält der vom Versicherer beauftragte Anwalt i.d.R. erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen

Tatsächlich? ich war immer der Ansicht, das eine Einsichtnahme zumindest in die für den VR relevanten Teile der Ermittlungsakte (sprich: hier Spurensicherung) auch vor Abschluss der Ermittlungen möglich sind. Ansonsten erschiene mir das nun auch als nicht zwingend erforderliche Verzögerung einer Regulierung; da würde ich mir vom VR zumindest einen Vorschuss erwarten. Oder liege ich da jetzt falsch?

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 15:33
@FordPrefect

oh man, jetzt bin ich total verwirt :-( bissher hat meine Versicherung noch ncihts gesagt das es kein Einbruch sein soll. Die Wohnung war ja extrem verwüstet, fußspuren und DNA wurden von der Spurensicherung genommen. Da kann ich ja wirklich froh sein das di überhaupt Aktenensicht haben wollen und nicht gleich abgelehnt haben.

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 15:12

Vielen Dank für deine Antwort! Ich verstehe nicht was an dem Einbruch dubios ist. Die Polizei hat sich überhaupt nicht gewundert. Einbruchsspuren sind nicht ersichtlich, das ist richtig. Aber ist es nicht ein Einbruchdiebstahl wenn sich jemand zutritt zu meiner Wohnung ohne Schlüssel verschafft? ich als Versicherungsnehmer verstehe den unterschied nicht ganz. hätten die die Türe beschädigt wäre es also problemlos versichert und so nicht?

Akteneinsicht erhält der vom Versicherer beauftragte Anwalt i.d.R. erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, also wenn die Akte an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde. Da vergehen meist etwa 6 bis 10 Wochen nach der Tat, und in Einzelfällen dauern die Ermittlungen auch länger an.> bist du da sicher, da sagt ja jeder was anderes ich weiß nun nicht was richtig ist.

Hallöchen,

Deine Hausrat Versicherung wird sich sehr viel Zeit lassen und wahrscheinlich wenig bis gar nichts zahlen. Begründung wird wahrscheinlich eine Obliegenheitsverletzung sein.

Sie möchten jetzt Akteneinsicht, weil keine Einbruchsspuren sichtbar sind. Diese werden aber auch nciht nach Akteneinsicht auftauchen!

Man geht nicht über Nacht aus dem Haus und lässt das Fenster auf Kippstellung!

Das wird Dir die Versicherung zum Vorwurf machen und sich somit von der Zahlung befreien. Anders sieht es bei einer kurzzeitigen Abwesenheit aus. Dieser Begriff ist aber schwammig und Auslegungssache, wird dann in einem Prozess gegen die Versicherung geklärt.

Grüße

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 11:46

Entschuldigung, ich habe vergessen zu erwähnen das ich eine recht teure Vericherung habe die den Bestand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Außerdem hat mir die Vericherung erklärt das man früher nichts zahlen musste, wenn ein Fenster gekippt war, dies ist aber längst geändert und jeder Vericherte bekommt eine sogenannte Quote je nah schwere der Fahrlässigkeit. Auch wenn man nicht gegen grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

Was Du beschreibst, erscheint mir grenzenlos riskant. Ich habe große Zweifel, dass die Versicherung überhaupt bezahlt, weil Du nicht für Sicherheit gesorgt hast. Wie Du die Situation beschreibst, handelt es sich ja geradezu um eine Einladung zum Einbruch. Überlege Dir gut, wie Du das mit der Versicherung klar bekommst.

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 11:49

Ich habe nun wirklich niemand eingeladen! Ich habe vergessen das Fenster zu schließn. Ich denke das ist jedem schon passiert.

Zyogen  14.10.2014, 11:58
@alexelvis

Ja, das passiert. Aber zumeist verliert man dadurch seinen Versicherungsschutz.

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 12:04
@Zyogen

Das stimmt so, nach Aussage des Versicherers nicht mehr. das war früher so. Heute wird zumindest anteilig gezahlt.

suzisorglos  14.10.2014, 15:04
@alexelvis

Zwar führt grobe Fahrlässigkeit heute nicht mehr automatisch zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes - das ist wohl richtig. Aber: Es wurde ja nicht eingebrochen - und der "einfache Diebstahl" (auch wenn er von der Polizei als "besonders schwerer Diebstahl" bezeichnet wird) ist nun einmal nicht versichert. Fehlen also Einbruchspuren, handelt es sich nicht um einen versicherten Einbruchdiebstahlschaden - da hilft auch keine Quotelung...

alexelvis 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 15:17
@suzisorglos

:-( hmm du scheinst ja im Thema zu sein.. ich bin also gearscht weil die Diebe, durch mien grobe Fahrlässigkeit nichts aufbrechen mussten, die eigentlcih versichert ist, aber nun dazu geführt hat das der Einbruch nicht nachweisbar und somit wieder nicht versichert ist?! Was soll dann der Quatsch mit der groben Fahrlässigkeit.. dann kann ich mir das Geld doch auch sparen..

Wer seine Wohnung bei gekipptem Fenster verlässt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Bei einem Einbruch, braucht die Hausratversicherung womöglich nur einen Teil des Schadens zu bezahlen – oder darf sogar die Leistung vollständig verweigern.... kommt darauf an ob Dir nur fahrlässig ( z.Bsp. kurze Abwesenheit bei gekippten Fenster) oder eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird..