Was kann ich tun, wenn die Unfallvers. o. Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft nicht zahlt?
Ich weiß nicht, wie ich meinem Stiefvater noch helfen kann. Meine Mutter ist am 8. Januar bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Laut Aussagen der Polizei und Zeugen, liegt die alleinige Schuld beim Unfallgegner. Dieser wollte zwischen 2 Ortschaften, die ca. 800 m von einander entfernt liegen, einen Lkw in einer Linkskurve überholen. Zu dem Überholvorgang kam es nicht mehr. Beide Fahrzeuge prallten mit voller Geschwindikeit zusammen. Meine Mutter wurde schon im Rettungswagen reanimiert und verstarb dann zwei Stunden später im Krankenhaus an ihren inneren Verletzungen. Glück im Unglück ist das es eine Unfallversicherung gibt. Die will jetzt aber nicht zahlen, bevor sie nicht Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft hatte. Mein Stiefvater muss aber noch einen Kredit abtragen. Meine Mutter war Hauptverdiener, mein Stiefvater ist Rentner . Er hat momentan Kosten die seine Einkünfte überschreiten (ohne Lebensunterhalt). Ich habe erst einmal alle Beerdigungskosten beglichen. Aber in spätestens 2 Monaten kann er die Kosten nicht mehr tragen. Die gegnerische Haftpflicht will übrigens auch erst Akteneinsicht. Ich wohne 500 km entfernt und mache mir große Sorgen, da mein Stiefvater schwer herzkrank ist. Kann ich vielleicht selbst bei der Staatsanwaltschaft anrufen und diese bitten die Ermittlungen zeitnaher zu bearbeiten? Berufsgenossenschaft lässt sich auch Zeit (Es war ein Wegeunfall) Was kann ich noch tun?
7 Antworten
Hoi.
Dein Vater bzw. euer Anwalt sollte bei der BG wegen Sterbegeld und Witwerrente nachhaken. Wenn es sehr doll drückt, einen Antrag auf Vorschuß auf diese Leistungen stellen.
Allerdings braucht auch die BG ein bißchen Zeit, um die nötigen Unterlagen zu erhalten. Auch die werden zwar Akteneinsicht beantragen, für die Geldleistungen ist da aber nicht notwendig. Da brauchen sie eher Daten vom Arbeitgeber deiner Mutter.
Mein Beileid und euch viel Kraft für die weitere Zukunft.
Ciao Loki
Vielen Dank für deine Antwort. Die BG werde ich am Freitag auch anrufen, da ich denke, das der Unfallhergang für die Zahlungen nicht wirklich relevant ist. Ich habe leider nicht alle Unterlagen immer bei mir. Mein Vater kann mit solchen Dokumenten nicht viel anfangen, da er sich nie darum kümmern durfte. Ich versuche jetzt, ihm Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, nur wird das noch dauern. Wenn in zwei Monaten die Lage noch so aussieht, dann wird er die Wohnung dort aufgeben müssen. Ich hätte ihn schon jetzt zu mir genommen, aber er braucht auch noch die Zeit um sich zu verabschieden ( Er geht jeden Tag zum Friedhof). Man ist das alles ein SCH....
Erst einmal mein herzliches Beileid - auch wenn ich Deine Mutter nicht kannte. So ein plötzlicher und vollkommen sinnloser Verlust ist schwer zu verarbeiten.
Dass die Versicherung erst nach Akteneinsicht zahlen will ist leider ein völlig normaler Vorgang. Evtl. lässt man es sogar auf einen Prozess ankommen. Im schlimmsten Fall kann es Jahre dauern bis ihr das Geld ausbezahlt bekommt.
Lasst Euch auf keinen Fall auf einen vielleicht von der Versicherung vorgeschlagenen Vergleich ein. Damit fahrt ihr in der Regel immer deutlich schlechter als wenn ihr auf Zahlung der vollen Summe besteht. Oft versuchen die Versicherungen damit Geld einzusparen, dass sie einen Vergleich anbieten. Die Versicherung zahlt dann sofort aber z.B. nur die halbe Summe. Dabei nutzt die Versicherung die Notlage aus, dass viele Begünstigte das Geld schnell benötigen oder zumindest wünschen.
Um ihm zu helfen kannst Du die Bank bitten auf Grund des Sterbefalles die Ratenzahlung für den Kredit auszusetzen bzw. zu stunden. Damit dürften sich die Kosten Deines Vaters deutlich reduzieren.
Weiter musst Du prüfen, ob die Einkünfte Deines Vaters dann ausreichen seinen derzeitigen Lebensstandard weiter zu finanzieren. Das ist eine simple Einnahmen / Ausgaben - Rechnung.
Auch wenn das jetzt herzlos klingt, aber vielleicht ist die derzeitige Wohnung für ihn alleine zu groß und zu teuer. Wie gesagt, das klingt evtl. herzlos, ist aber nicht so gemeint.
Bei Staatsanwaltschaft, Gericht und Berufsgenossenschaft kannst Du zwar anrufen, wirst dort aber nicht da geringste bewirken. Die Mühlen deutscher Bürokratie mahlen langsam und gründlich.
Ich wünsche Euch viel Kraft und eine schnelle Bearbeitung durch die zuständigen Stellen.
Mein Vater war schon zweimal bei der Bank und hat um Reduzierung gebeten. Er lässt sich von Menschen im Anzug leicht beeindrucken, da er halt ein einfacher Mensch ist. Ich konnte bisher nicht zur Bank, habe aber jetzt am Freitag einen Termin dort. Sein Lebensstandard ist auch sehr einfach, ich habe die Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen schon am ersten WE nach Mamas Tod gemacht. Der Arbeitgeber meiner Mutter hat den vollen Monat noch bezahlt + Resturlaubstage. Das hält ihn jetzt noch ca. 2 Monate über Wasser. Ich hoffe ich kann ihn dann überreden zu mir zu ziehen, bis er allein wieder klar kommt. Alles wäre einfacher, wenn die Distanz zwischen unseren Haushalten nicht so groß wäre. Vielen Dank für deine Antwort.
Entschuldige bitte, dass ich dir nicht mein Beileid ausgesprochen habe - aber dies Sache erinnert mich an Erfahrungen, die ich lieber nie gemacht hätte. Mein aufrichtiges Beileid für dich und deine Angehörigen. Es ist so, wenn dein Stiefvater kein Geld hat, dann kommt er meist nicht über die erste Instanz bei einer Klage weiter, denn die Kosten die man vorab für ein Gericht bezahlt sind hoch Die Versicherungen spielen von daher auf Zeit...Darum ist es so wichtig, dass ihr ein finanzielles Polster habt.
lg
Na, das sind ja Aussichten. Aber irgendwie schaffen wir das auch. Es steht meinem Stiefvater nun einmal zu. Ich habe am Freitag wieder einen Termin beim Anwalt und werde das zur Sprache bringen.
anwalt einschalten und der versicherung "feuer unter'm ar
ch" machen.
es hat sich mittlerweile bei fast allen versicherungen eigebürgert, sogar unzweifelhaft berechtigte ansprüche erst mal abzulehnen oder auf die lange bank zu schieben. die spekulieren damit, dass die anspruchssteller nicht über die juristischen möglichkeiten verfügen, die bei der versicherung in form von vielen spezialisierten fachanwälten vorhanden ist. per saldo spart man da die eine oder andere entschädigung und kann sich fette bonis gewähren.
VIelleicht taugt der Anwalt nichts...Der Anwalt kann auf alle Fälle eine Art Teilauszahlung erzwingen. Schließlich kommen ja Kosten auf deinen Stiefvater zu, die nicht jeder einfach aus dem Ärmel schüttelt. Man spielt auf Zeit. Ein trauernder Mensch ist da leicht zu manipulieren. An deiner Stelle würde ich mir mal die Unterlagen ansehen und mit dem Anwalt selber reden.
http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=2r
Alles Gute! lg
Erst mal : Herzliches Beileid.
Eine Akteneinsicht beim Staatsanwalt -- dazu braucht Dein Stiefvater einen Anwalt. Wenn er den nicht bezahlen kann, dann kann er Beratungsbeihilfe beantragen. Falls es zum Prozess kommt, kann er dann auch noch Prozesskostenhilfe beantragen.
Ohne Anwalt kommt Dein Stiefvater hier nicht weiter,
Nicht der Vater will Akteneinsicht sondern die gegnerische Versicherung. Dazu benötigt der Vater keinen Anwalt.
Dann schon eher um seine eigenen Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen - aber nicht wegen der Akteneinsicht.
Einen Anwalt habe ich schon 4 Tage nach dem Unfall eingeschaltet. Was meine Kosten angeht, kann ich auch warten.
Unsere Baustellen in dem Fall sind:
die Berufsgenossenschaft die KFZ-Haftpflicht des Gegners die private Unfallversicherung
Irgendwie will mir nicht in den Kopf, das nicht wenigstens die private Unfall zahlt. Jetzt fahre ich wieder nach Nürnberg, nehme Urlaub um ihm auch bei der Kreditbank zu helfen.