Wurde von Auto angefahren, Wer ist Schuld, und was bekommt der als Strafe?

9 Antworten

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Also in der Fußgängerzone kommt es natürlich drauf an ob die Dame da fahren durfte (Anwohnerin/Behindertentransport/...)

aber wenn du auch sagst du hattest Kopfhörer auf und hast die Straße überquert ohne u sehen ob ein Auto kommt (weil rechts ein Auto neben dir stand) dann kann es natürlich auch sein das du die Schuld bekommst oder zumindest eine Teilschuld.

LG

Vermutlich ist die Fahrerin schuld. Das wird ein Gerichtsverfahren klären.

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du unaufmerksam (mit Kopfhörern) die Straße überquerst, kann es durchaus sein, dass es deine eigene Schuld war, dass du angefahren wurdest.

Wenn du wirklich aufgepasst hättest, wäre ja nichts passiert.

Das kann hier niemand beurteilen. Dafür ermittelt die Polizei ja.

Kazule 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 14:31

Als ich die Straße überqueren wollte, war neben mir auch ein Auto, wie soll ich da genau sehen, ob da ein Auto kommt?

DerHans  28.03.2017, 14:32
@Kazule

Wenn du nichts siehst, kannst du doch nicht einfach blind ( und taub !!) weiter laufen. Zur Not muss man eben stehen bleiben.

DevilsLilSister  28.03.2017, 14:35
@Kazule

Wenn du nicht genau siehst ob ein Auto kommt darfst du die Straße genau genommen auch nicht überqueren, sondern musst es entweder an einer übersichtlicheren Stelle versuchen oder so lange warten bis du sicher bist das nichts kommt, das dir nichts passiert.

roboboy  28.03.2017, 14:36
@DerHans

Dazu kommt, dass ich auch selten Hupe. Die Devise ist ganz klar: Erst Bremsen, dann Hupen. 

Klar, in diesem Falle wäre eine Hupe denkbar gewesen, jedoch ist das im Straßenverkehr meistens eine völlig bescheuerte Idee zu Hupen, kurz bevor ein Unfall passieren könnte.

Immerhin haust du auf einen Airbag, wenn du hupst. Wenn der aufgeht, kommt dir deine Hand mit 300 km/h wieder entgegengeschossen....

Die Polizei muss den Unfallhergang klären. Dazu wirst du befragt, und du schilderst den Unfallhergang aus deiner Sicht möglichst ausführlich und genau, ohne eine Bewertung der möglichen Schuld.

Das gleiche macht die Polizei dann bei dem Unfallgegner.

Kommt die Polizei zu dem Schluss, dass einer oder auch beide Beteiligte an dem Unfall schuld sind, kommt es zu einer Anzeige. 

Vorab die Frage, ob es wirklich eine Fußgängerzone war oder vielleicht ein verkehrsberuhigter Bereich. 

Wenn die Fahrerin dort fahren durfte, dann gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. 

Wenn du dann ohne zu schauen, einfach losläufst und gleichzeitig noch die Kopfhörer im Ohr hattest, ist es gut möglich, dass du eine Teilschuld bekommst, denn dieses Vorgehen deinerseits kann man durchaus als grob fahrlässig werten.