Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?

6 Antworten

Der Jagdpächter hat da nichts mit zu tun.

Derzeuge, der das Wild ungesichert hat liegen lassen, der ist hier verantwortlich.

Fraganda1717 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 21:16

Der "Zeuge"der den Unfall verursacht hat ist ja nicht mehr am Unfallplatz gewesen und hat den Unfall auch nicht gemeldet , das ist ja das Problem

Menuett  16.11.2019, 21:45
@Fraganda1717

Dann kommst du für den Schaden auf.

Deine Teilkaskoversicherung reguliert deinen Fahrzeugschaden mit dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Jagdpächter hat nichts mit deinem Fahrzeugschaden zu tun.

( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind)

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falls der Fahrer die Polizei und Jagdpächter verständigt hatte wäre es keine Fahrerflucht. Da er aber Unfallstelle nicht abgesichert hatte bzw so lange gewartet bis Polizei oder Jagdpächter vor Ort war hat er damit grob fahrlässig gehandelt.
Sprich mit Polizei ob er damit deinen Schaden komplett begleichen muß

Hallo Fraganda,

dies ist ein "Teilkasko-Schaden", für den eben die 150 Euro Selbstbeteiligung gelten. So ist nun mal die Versicherung. Die Schuldfrage wird dabei nicht gestellt. Du bekommst danach glücklicherweise keinen höheren Prozentsatz für die Vollkaskoversicherung, da es ja ein Teilkaskoschaden ist.

Einen Schuldigen gibt es nicht, es sei denn das Reh. Das zahlt dir aber nichts. So hast du jetzt also 150 Euro schaden.

Der Pächter der Jagd wird damit nichts zu tun haben. Mit ganz viel Glück findet sich jemand der dass Tier umgenietet hat.

Wo bei auch immer die Frage aufkommt, zu schnell gefahren. Jederzeit innerhalb des Sichtfeldes anhalten können. Meine ich war damals in der Fahrschule.

Fraganda1717 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 21:29

Das Sichtfeld war der Lichtkegel des Scheinwerfers , dieser ist nicht gravierend weit mit Halogenscheinwerfern bei richtiger Dunkelhein. Das Fernlicht wurde wegen Gegenverkehrs nicht genutzt um die Sicht zu verbessern. Der Aufprall ereignete sich Außerorts bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h die ich definitiv nicht überschritt dafür habe ich auch einen einen bezeugenden Beifahrer, zudem weiß ich ,dass ich weit unter 70km/h fuhr, da ich da erst aus einem Dorf mit 50km/h Begrrezung fuhr.

schleudermaxe  17.11.2019, 16:48
@Fraganda1717

... 70, obwohl da Warnblinker waren? Unglaublich, oder?

Und wenn einer dort gelegen hätte, wäre es Dir auch egal?