Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?
Ich bin aus meinem Dorf außerorts gefahren als es dunkel war mit einem Beifahrer. Aus der ferne sah ich ein paar hundert Meter in die Ferne zwei Autos die den Warnblinker anhatten und plötzlich sehe ich nur noch ganz kurz im Lichtkegel des Scheinwerfers ein totes Reh aut der Straße und fuhr natürlich unabsichtlich voll darüber.
Es war keine abgesicherte Unfallstelle bzw. Stelle geschweigeden ein Warndreieck aufgestellt. Daraufhin fuhr ich ein paar Hundert Meter rechts ran und schaute nach einem Schaden , augenscheinlich war keiner nur Wildhaar hing unter meinem Auto, dann startete ich mein Auto und es hat geknackt und gebrummt schaltet nicht mehr richtig und knirscht beim Gas geben sehr laut. Ich bin zur Unfallstelle zurückgefahren und die zwei Autos die ich am Rand gesehen hatte waren weg ( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind).
Dann kam die Polizei und noch eine weitere Person die wie ich in der Dunkelheit über das nicht abgesicherte Wild drüber gefahren ist. Die Polizei hat die Daten aufgenommen aber ein Verursacher war nicht da, da er abgehauen ist. Nun ist meine Frage bezüglich der Schadenshaftung , denn ich denke ich habe bestimmt einen bösen Schaden so wie es sich beim fahren anhört. Da ich absolut keine Schuld daran habe und eine Vollkasko habe mit 150SB wäre dies ja abgedeckt. Allerdings sehe ich nicht ein 150 SB zu zahlen für diesen Schaden, oder wird das über den Forst bzw den Jagdpächter beglichen. Wie sieht es aus mit dem Jagdpächter bezüglich seines Wilds etc ? habt ihr da einen Tipp für mich oder konkrete Ratschläge ?
Ich bitte hierbei wirklich zu beachten das ich nicht schuld war am Wildunfall und auch nicht am daraus folgenden Schaden ,genauso wie die andere Person die ebenfalls Schäden am Auto hat. danke
6 Antworten
Der Jagdpächter hat da nichts mit zu tun.
Derzeuge, der das Wild ungesichert hat liegen lassen, der ist hier verantwortlich.
Dann kommst du für den Schaden auf.
Deine Teilkaskoversicherung reguliert deinen Fahrzeugschaden mit dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Jagdpächter hat nichts mit deinem Fahrzeugschaden zu tun.
( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind)
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falls der Fahrer die Polizei und Jagdpächter verständigt hatte wäre es keine Fahrerflucht. Da er aber Unfallstelle nicht abgesichert hatte bzw so lange gewartet bis Polizei oder Jagdpächter vor Ort war hat er damit grob fahrlässig gehandelt.
Sprich mit Polizei ob er damit deinen Schaden komplett begleichen muß
Hallo Fraganda,
dies ist ein "Teilkasko-Schaden", für den eben die 150 Euro Selbstbeteiligung gelten. So ist nun mal die Versicherung. Die Schuldfrage wird dabei nicht gestellt. Du bekommst danach glücklicherweise keinen höheren Prozentsatz für die Vollkaskoversicherung, da es ja ein Teilkaskoschaden ist.
Einen Schuldigen gibt es nicht, es sei denn das Reh. Das zahlt dir aber nichts. So hast du jetzt also 150 Euro schaden.
Der Pächter der Jagd wird damit nichts zu tun haben. Mit ganz viel Glück findet sich jemand der dass Tier umgenietet hat.
Wo bei auch immer die Frage aufkommt, zu schnell gefahren. Jederzeit innerhalb des Sichtfeldes anhalten können. Meine ich war damals in der Fahrschule.
Das Sichtfeld war der Lichtkegel des Scheinwerfers , dieser ist nicht gravierend weit mit Halogenscheinwerfern bei richtiger Dunkelhein. Das Fernlicht wurde wegen Gegenverkehrs nicht genutzt um die Sicht zu verbessern. Der Aufprall ereignete sich Außerorts bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h die ich definitiv nicht überschritt dafür habe ich auch einen einen bezeugenden Beifahrer, zudem weiß ich ,dass ich weit unter 70km/h fuhr, da ich da erst aus einem Dorf mit 50km/h Begrrezung fuhr.
... 70, obwohl da Warnblinker waren? Unglaublich, oder?
Und wenn einer dort gelegen hätte, wäre es Dir auch egal?
Der "Zeuge"der den Unfall verursacht hat ist ja nicht mehr am Unfallplatz gewesen und hat den Unfall auch nicht gemeldet , das ist ja das Problem