Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?

6 Antworten

Der Jagdpächter hat da nichts mit zu tun.

Derzeuge, der das Wild ungesichert hat liegen lassen, der ist hier verantwortlich.

Deine Teilkaskoversicherung reguliert deinen Fahrzeugschaden mit dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Jagdpächter hat nichts mit deinem Fahrzeugschaden zu tun.

( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind)

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falls der Fahrer die Polizei und Jagdpächter verständigt hatte wäre es keine Fahrerflucht. Da er aber Unfallstelle nicht abgesichert hatte bzw so lange gewartet bis Polizei oder Jagdpächter vor Ort war hat er damit grob fahrlässig gehandelt.
Sprich mit Polizei ob er damit deinen Schaden komplett begleichen muß

Hallo Fraganda,

dies ist ein "Teilkasko-Schaden", für den eben die 150 Euro Selbstbeteiligung gelten. So ist nun mal die Versicherung. Die Schuldfrage wird dabei nicht gestellt. Du bekommst danach glücklicherweise keinen höheren Prozentsatz für die Vollkaskoversicherung, da es ja ein Teilkaskoschaden ist.

Einen Schuldigen gibt es nicht, es sei denn das Reh. Das zahlt dir aber nichts. So hast du jetzt also 150 Euro schaden.

Der Pächter der Jagd wird damit nichts zu tun haben. Mit ganz viel Glück findet sich jemand der dass Tier umgenietet hat.

Wo bei auch immer die Frage aufkommt, zu schnell gefahren. Jederzeit innerhalb des Sichtfeldes anhalten können. Meine ich war damals in der Fahrschule.