Fahrerflucht gegen unbekannt?
Hallo! Diese Woche ist mir jemand in mein Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Da Sie mein Auto nur gestreift hat und ich mitten auf einer sehr stark befahrenen Straßen stand und sofort weiter musste, um nicht noch gerammt zu werden, habe ich mir in dem Moment kein Kennzeichen gemerkt. Habe dann die Polizei gerufen und eine Anzeige gegen unbekannt erstellen lassen. Jedoch habe ich die Fahrerin nun gefunden und um das Problem zu lösen habe ich persönlich mit ihr gesprochen, da der Schaden nicht sehr groß ist und ich die Polizei erstmal nicht kontaktieren wollte. Nun habe ich eine Nachricht von ihr bekommen, dass ich die Anzeige zurück nehmen müsste, weil die Polizei sonst weiter ermittelt. Was soll ich jetzt tun? Ist ja eigentlich ihre eigene Schuld wenn man so feige ist und weiter fährt, da hätte sie verdient gefunden zu werden... Oder?
6 Antworten
Die Anzeige würde ich schon zurück ziehen, zumal die Polizei bei einer Anzeige gegen Unbekannt ohnehin nicht viel ausrichten kann oder geschweige denn die Person wird. Man macht der Polizei damit nur unnötigen Papier kram.
Am besten lässt man das über die Versicherung laufen und lässt sich gar nicht erst auf ein Gespräch mit dem ein, der Fahrerflucht begangen hat. Dieser wird den Schaden und damit auch den Schadensersatz runterhandeln ...
Sie soll ihre Schuld anerkennen, bzw. den Schaden ihrer Versicherung melden mit Kopie an dich und den Hergang ehrlich schildern. Wenn nicht - Strafanzeige!
Aber erstmal nicht zurückziehen. Du kannst später immer noch entscheiden, ob du Strafanzeige wegen fahrerflucht erstatten willst.
Unsinn , Straftat da ist die Meinung uninteressant
Sie wird trotzdem löhnen müssen, auch wenn sie nicht versichert ist. Und Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Hat sie sich im nachhinein selbst gemeldet, kann dies mildernde Umstände bedeuten. Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er wird alles Weitere für dich regeln. Es kommt schon wieder in Ordnung.
SIE bestimmt nicht, aber das FAHRZEUG ansich; egal wer fährt.
Ja, wer Fahrerflucht begeht hat es verdient gefunden zu werden. Was soll denn die Polizei von Dir denken, wenn Du eine Anzeigen in diesem Fall zurückziehst,wie will man so etwas begründen. Als Erstatter der Anzeige und Geschädigter bist Du eher angehalten ihren Namen der Polizei mitzuteilen. Bei einer Unfallflucht im Straßenverkehr besteht öffentliches Interesse, die Polizei wird Dich im Falle dessen, dass Du die Anzeige zurückziehst nach dem Motiv fragen und Dich als Zeugen vernehmen, was bedeutet, dass Du den Namen der Dame dann spätestens eh nennen müßtest.
Ob Sie die Anzeige zurück nehmen oder auch nicht ist irrelevant!
Das ist eine Straftat , somit eine Rücknahme ohne Bedeutung
lassen sie sich die Versicherung geben und regeln Sie das mit dieser
des weiteren ist eine Kommunikation mit der Gegnerin unsinnig und bringt bloß Probleme
Aber du hast ja persönlich mit ihr gesprochen und alles geklärt oder? Dann verlierst du doch nichts, wenn du die Anzeige fallen lässt und die Polizei hat weniger Arbeit
Und wie soll man das dann plausibel begründen?
Wenn man den Unfallverursacher gefunden hat und sich mit ihm geeinigt hat, bzw. die Versicherung sich darum kümmert, gibt es doch keinen Grund mehr die Anzeige weiter bestehen zu lassen.
Problem ist noch, sie ist nicht mal auf das Auto versichert 😂