Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?
Hallo,
bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.
Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?
Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?
LG, Hanni
7 Antworten
Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Ja kannst du. Du bekommst zunächst einen Anhörungsbogen, in dem du dich äußern kannst. Wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt, kannst du Einspruch einlegen. Allerdings halte ich die Erfolgschance für den Einspruch für sehr gering. Erstens sind die Originalfotos deutlich besser und zweitens gilt die Angabe deines Vaters als Zeugenbeweis.
Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Dann sollte dein Vater dich als Fahrerin angeben. Im Punktebereich muss man immer mit einem Fahrtenbuch rechnen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Ja natürlich.
Du bekommst ja zuerst einen Anhörungsbogen auf dem du Dich äußern kannst,
später dann wohl den Bußgeldbescheid gegen den Du Einspruch einlegen kannst.
Allerdings sind die Blitzerfotos sehr viel besser als es Deine Kopie erahnen lässt.
Ich habe ein solches Foto hier angehängt.
Okay, danke.
Dass das Original oft besser ist weiß ich, aber einen Versuch ist es trotzdem wert... Das Foto ist total überbelichtet und verschwommen, man sieht eigentlich nur einen weißen Fleck und den Umriss meiner Brille. Mal sehen, was rauskommt.
Leider hat bisher jemand niemand meine Frage beantworten können.
Ich brauche niemanden, der mir ins Gewissen redet zumal ich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bin oder unaufmerksam war. Ich bin von einem Raser in der Innenstadt abgedrängt worden, konnte wegen eines haltenden Müllautos nicht abbremsen und habe es gerade noch so geschafft an zwei parkenden Autos vorbeizukommen ohne einen Unfall zu verursachen. Genau dann geblitzt zu werden ist bitter und ich sehe es nicht ein, deshalb einen Punkt und ein Bußgeld in solcher Höhe zu kassieren. Es dürfte nichts bringen den Vorfall bei der Polizei zu schildern, weil es sich so anhören wird, als würde ich nur nach einer Ausrede suchen.
Ich bitte deshalb nochmal darum, einfach nur die gestelle Frage zu beantworten, wenn jemand was weiß.
Meine Erziehung und meine Eltern in Frage zu stellen, halte ich für etwas unangemessen 😉
Natürlich suchst Du nach Ausreden. Jeder andere hat Schuld, nur Du nicht. Vielleicht bist Du tatsächlich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren, aber Du bist nun mal zu schnell gefahren. Warum ist auch völlig egal. Nun willst Du nicht für die Konsequenzen einstehen .... das ist absolut unfair und natürlich liegt der Grund im persönlichen Bereich. Hier noch Unterstützung zu suchen, wie man für sein FEHLVERHALTEN nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist sehr dreist. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Hier kann es nur heißen, für seine Fehler einzustehen. Andrere Tipps wären Beihilfe zur Tatverschleierung!
Das kannst Du versuchen, allerdings sind die Originalfotos in der Regel sehr viel besser.
Bezahle einfach 8und fertig.
Alle ordentlichen Eltern bringen ihren Kindern bei: wenn du Mist baust, dann steh auch dazu
Du warst Unaufmerksamkeit, bist zu schnell gefahren, also benimmt dich reif und erwachsen und akzeptiere die Strafe
Und in Zukunft pass besser auf