Affiliate Marketing - Provision aus Drittland und steuerrechtliche Fragen dazu?
Hallo zusammen,
ich betreibe eine Webseite und erhalte durch Affiliate Marketing Provisionen. Sitz der Firma, die mir die Provisionen überweist, ist die Isle of Man. Da ich im Januar überraschend schnell Umsätze erzielen konnte, habe ich Anfang diesen Monats ein Gewerbe angemeldet.
- Meine Frage: Liege ich nach meinen Recherchen in diesem doch recht komplizierten Thema richtig mit der Annahme, dass die Provisionen umsatzsteuerfrei sind, da die Isle of Man bekanntlich ein sog. "Drittland" ist?
- Die Umsatzsteuervoranmeldung kann ich für Februar bis zum 10. März abgeben. Kann ich damit auch rückwirkend die Gewinne aus Januar 2019 angeben? Oder wie sollte ich das am besten machen?
- Lassen sich Abschreibungen tätigen, obwohl die Provisionen vermeintlich umsatzsteuerfrei sind?
Das war es dann tatsächlich schon.
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Wieso sollten die Umsätze nicht der USt unterliegen? Es liegt keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG vor und der § 4 b UStG greift bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Auch der § 5 UStG ist nicht einschlägig.
Ohne den Einzelfall zu kennen, kann auch nicht beurteilt werden, ob Anlagevermögen abgeschrieben werden kann.
Ich rate dazu, einen Steuerberater aufzusuchen.
Ich habe soeben einen Steuerberater in meinem Bekanntenkreis gefragt. Er meinte: Sind es Provisionen, die ich von einem Unternehmen aus einem Drittland erhalte, entfällt die Umsatzsteuer. Ich mache nichts anderes als diese Provisionen einnehmen, das war's. Steuerlich soll nur alles passen.